Neukirchen, das Tor zum Erzgebirge begrüßt Sie recht herzlich.

Neukirchen, den 14. Mai 2025
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in den letzten Wochen wurde viel über den aktuellen Stand des Baus unserer neuen Grundschule diskutiert, und es kursieren zahlreiche Gerüchte in unserem Ort. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um einige davon aus der Welt zu schaffen.
Leider warten wir nach wie vor auf die Probenentnahme durch den gerichtlich bestellten Gutachter. Erst wenn dieser den Baugrund freigegeben hat, können wir den Boden austauschen und anschließend mit dem Rohbau fortfahren. Im Bereich der bereits errichteten Gebäude ist der Baugrund hingegen einwandfrei und nicht von mangelhafter Tragfähigkeit betroffen. Es gibt keine Setzungen und folglich auch keine Risse in den bereits fertiggestellten Teilen. Selbstverständlich wurden im Vorfeld der Baumaßnahme umfassende Bodenuntersuchungen durchgeführt. Wie viele von Ihnen wissen, haben wir in Neukirchen vorwiegend lehmigen Untergrund, der grundsätzlich als Baugrund geeignet ist. Die unzureichende Tragfähigkeit betrifft ausschließlich die aufgeschütteten Areale, auf denen bislang noch kein Rohbau begonnen wurde. Die Ursachen dafür werden im Rahmen des Gerichtsverfahrens geklärt werden.
Der Innenausbau der bereits entstandenen Gebäude schreitet unterdessen zügig voran. Die beauftragten Firmen haben die Grundinstallation der Elektro- und Heizungsleitungen abgeschlossen und der Einbau des Estrichbodens konnte beginnen. Nach Abschluss der Aufheiz- und Trocknungsphase steht der Fußboden voraussichtlich Ende Mai wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Auch die Fassade nimmt immer mehr Gestalt an und soll bis Mitte des Jahres fertiggestellt sein.
Da zwischen Gutachterfreigabe und Wiederaufnahme der Rohbauarbeiten aufgrund des Bodenaustauschs drei Monate liegen, haben wir entschieden, die Baustelleneinrichtung des Rohbauers einschließlich Turmdrehkran vorübergehend abbauen zu lassen. Auch wenn die Gemeinde keine Schuld an der Verzögerung trägt und wir davon ausgehen, dass alle Mehrkosten vom Verursacher zu tragen sind, sind wir zu Schadensminderung verpflichtet. Durch die Unterbrechung reduzieren wir die laufenden Maschinen- und Werkzeugkosten vor Ort. Weitere Aufträge für den Innenausbau werden wir erst vergeben, wenn wir eine verlässliche Zeitschiene für die Wiederaufnahme der Rohbauarbeiten haben.
Was bedeutet das für den Fertigstellungstermin? Wir werden alles daransetzen, den Schülerinnen und Schülern die neue Schule im August 2026 zu übergeben. Ob uns dies gelingt, hängt, wie erläutert, vor allem von der Freigabe des Bodengutachters ab. Ein wichtiges Zwischenziel ist es, den Rohbau – inklusive Einbau von Fenstern und Türen – bis zum Wintereinbruch abzuschließen.
Dann könnten wir ohne Unterbrechung mit dem Innenausbau weitermachen. Sobald das Datum der Baufeldfreigabe feststeht, können wir eine belastbare Prognose abgeben.
Detaillierte Informationen zum Baustand erhalten Sie regelmäßig in den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und im Technischen Ausschuss. Wenn Sie Fragen haben, besuchen Sie uns gern dort oder sprechen Sie mich direkt an – sei es bei einer unserer Veranstaltungen oder im Gartenzaungespräch in Ihrer Nähe. So erfahren Sie Gewissheit statt Gerüchte und Halbwahrheiten.
Ich wünsche uns allen einen sonnigen Start in den Sommer – vielleicht sehen wir uns ja schon beim Anbaden im Freibad am 17. Mai 2025.
Ihr Bürgermeister, Sascha Thamm
Meldungsmanagement der Gemeindeverwaltung Neukirchen/Erzgeb.
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