aktive (Beteiligungs-)Verfahren der Bauleitplanung
Veröffentlichung des Umweltberichts zum Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Fl.Nr. 893/16“ der Gemeinde Neukirchen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Öffentlichkeit
eingestellt: 13.02.2024
Status des Beteiligungsverfahrens: aktiv
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 31.01.2024 die Veröffentlichung des Umweltberichts zum Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Fl.Nr. 893/16“ im Internet sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteilung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.
In der Zeit vom 26.02.2024 – 28.03.2024 wird der Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Fl.Nr. 893/16“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom Januar 2024 in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 02/2024 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 3 Abs. 2 BauGB ins Internet eingestellt:
sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) veröffentlicht.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Umweltbericht für den Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Fl.Nr. 893/16“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an Bauamt@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Wohnbebauung Fl.Nr. 893/16“ mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Neukirchen, den 14.02.2024
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen zum Download als pdf:
Entwurf zum Bebauungsplan Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ für das Flurstück 557/5 der Gemarkung Adorf (Fassung vom Januar 2024)
eingestellt: 13.02.2024
Status des Beteiligungsverfahren: aktiv
Ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinde Neukirchen über die Veröffentlichung des Entwurfs zum Bebauungsplan Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ für das Flurstück 557/5 der Gemarkung Adorf (Fassung vom Januar 2024)
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 31.01.2024 den Entwurf des Bebauungsplans Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ gebilligt und die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteilung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Neukirchen, die Begründung mit Umweltbericht (Stand Januar 2024) und die nach Einschätzung der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 26.02.2024 bis 28.03.2024 auf der Internetseite der Gemeinde
sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Neukirchen, Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
zur Verfügung gestellt.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 02/2024 und hier wie folgt:
Fachgutachten:
- Artenschutzgutachten inkl. Kartierungen 2023 für das Vorhaben: Bebauungsplan Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ (Erzgebirgskreis) vom 31.08.2023, igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR)
- landwirtschaftliches Nutzungskonzept nach DIN SPEC 91434_2021-05, Next2Sun-Gruppe)
Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit:
Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Jagd
- Betroffenheit eines Vorbehaltsgebietes Landwirtschaft (Regionalplan Chemnitz-Erz-gebirge, Regionalplan Region Chemnitz); Lage in einem Kaltluftentstehungsgebiet (Landesdirektion Sachsen vom 08.08.2023, Regionaler Planungsverband Region Chemnitz vom 08.08.2023).
- Hinweis auf das Artenschutzgutachten; dem geplanten Umfang der Kartierung wird zugestimmt; eine vollständige Prüfung auf Genehmigungsfähigkeit hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Belange kann erst mit Einreichung aller Unterlagen erfolgen (Landratsamt Erzgebirgskreis vom 23.08.2023).
- Hinweise zum Naturschutz: Entfernung des Mahdgutes (Landratsamt Erzgebirgskreis vom 23.08.2023).
- Hinweis auf die Unterbrechung des Fernwildwechsels zwischen Neukirchen und Meinersdorfer Wald; Zerstörung der Struktur des Jagdbezirkes/Riegelwirkung (Öffentlichkeit 08/2023).
Schutzgut Boden / Fläche
- Berücksichtigung der Hinweise zum Bodenschutz – bodenkundliche Baubegleitung, Grundsätze der guten fachlichen Praxis (Landratsamt Erzgebirgskreis vom 23.08.2023, Bund für Umwelt und Naturschutz BUND vom 14.08.2023).
- Hinweise auf die verfügbaren Bodenschätzungskarten sowie Erosionsgefährdungs-karten des LfULG „LUIS“ (Landratsamt Erzgebirgskreis vom 23.08.2023).
- Berücksichtigung der ergänzenden geologischen / hydrogeologischen Hinweise und Anforderungen der Agrarstruktur / Landwirtschaft bei der weiteren Planbearbeitung und bei Vorhaben-realisierung (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 18.08.2023).
Schutzgut Landschaftsbild
- Hinweise zur Bewertung des Landschaftsbildes / der landschaftsästhetischen Auswirk-ungen durch die Agri-PV (Landesverband Sächsischer Heimatschutz e.V. vom 18.08.2023).
- Berücksichtigung der Sichtachse zum Würschnitztal (Öffentlichkeit 08/2023).
Schutzgut Mensch /Gesundheit, Immissionsschutz
- Berücksichtigung des rechtlichen Abstandes der geplanten Agri-PV zur Wohnbe-bauung; Beeinträchtigung durch Wind- und Betriebsgeräusche sowie Blendwirkung (Öffentlichkeit 08/2023).
Diese umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes eingeflossen.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sind elektronisch zu übermitteln an bauamt@neukirchen-erzgebirge.de; bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist
(§ 3 Abs. 2 BauGB).
Neukirchen, den 14.02.2024
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf zum Download:
- Bekanntmachung Auslegung Entwurf B-Plan Agri-PV
- Plan Entwurf B-Plan Agri-PV
- Begründung mit integrierter Grünordnung und Umweltbericht
- Anlage 1 – Artenschutzgutachten
- Anlage 2 – Landwirtschaftliches Nutzungskonzept
- umweltrelevante Stellungnahmen
Vorentwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ in Neukirchen OT Adorf
eingestellt am 11.07.2023
Status des Beteilungsverfahrens: abgeschlossen
Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ für das Flurstück 557/5 der Gemarkung Adorf gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 28.06.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Agri-PV Adorf“ gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen:
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.
In der Zeit vom 24.07.2023 – 24.08.2023 wird der Vorentwurf zum Bebauungsplan Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom Juni 2023 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 07/2023 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf zum Bebauungsplan Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an Bauamt@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorentwurf zum Bebauungsplan Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 12.07.2023
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
öffentliche Bekanntmachung Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ hier
Planzeichnung B-Plan Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ hier
Begründung mit Umweltbericht Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ hier
Aufhebung der Satzung über eine Veränderungssperre sowie die Aufhebung der Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“
eingestellt am 06.06.2023
Status des Beteilungsverfahrens: abgeschlossen
Information über die Aufhebung der o. g. Satzungen gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. hat in seiner Sitzung am 31.05.2023 die Aufhebung der Satzungen gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB beschlossen. Die anliegende Satzung dazu wird hiermit zur Information bereitgestellt:
Die Satzung zur Aufhebung der Veränderungssperre tritt mit Bekanntmachung in Kraft. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 06/2023 und hier zusätzlich zum Download hier und hier.
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Bestattungswald Neukirchen“ und Satzung über eine Veränderungssperre nach §§ 14, 16 und 17 BauGB zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“
eingestellt am 27.10.2022
ergänzt am 09.11.2022
Status des Beteilungsverfahrens: abgeschlossen
Information über den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes “Bestattungswald Neukirchen” und Beschluss einer Satzung über eine Veränderungssperre zum Bebauungsplan “Bestattungswald Neukirchen”
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.10.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“ auf der Gemarkung Neukirchen zur Errichtung eines Bestattungswaldes einschließlich Nebenanlagen, ausreichend Parkflächen und zufahrt sowie Erweiterungsflächen beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke der Gemarkung Neukirchen Fl.Nr. 709 und Fl.Nr. 1279 h vollständig und die Fl.Nr. 748, 744, 215/28, 214/3, 711/1, 710, 1003/3 teilweise gemäß dem zugrundeliegenden Lageplan „Gesamtplanumgriff Bebauungsplan ‚Bestattungswald Neukirchen‘ „ des Ing.-Büros iproplan vom 12.10.2022:
Ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinde Neukirchen über die Aufstellung eines Bebauungsplans „Bestattungswald Neukirchen“ zur Information:
Weiterhin hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.10.2022 die Satzung über die Veränderungssperre zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“ beschlossen.
Die entsprechenden Bekanntmachungen werden hier veröffentlicht:
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 11/2022.
Folgende Dateien werden zusätzlich hier zum Download bereitgestellt:
- ortsübliche Bekanntmachung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Bestattungswald Neukirchen“ hier
- ortsübliche Bekanntmachung zum B-Plan „Bestattungswald Neukirchen“ hier
- ortsübliche Bekanntmachung der Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Bestattungswald Neukirchen“ hier
- vollständiger Gesamtplanumgriff hier
Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Fl.Nr. 893/16“
eingestellt am 11.07.2022
Status des Beteiligungsverfahrens: abgeschlossen
Öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Fl.Nr. 893/16“ in der Fassung vom 05/2022 in der Gemeinde Neukirchen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 29.06.2022 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Fl.Nr. 893/16“ mit Begründung in der Fassung vom 05/2022 gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.
In der Zeit vom 25.07.2022 – 26.08.2022 wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Fl.Nr. 893/16“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom 05/2022 mit Begründung in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 07/2022 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Folgende bereits vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen sind verfügbar:
- Landesdirektion Sachsen vom 26. April 2022
- Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 27. April 2022
- Planungsverband Region Chemnitz vom 11. April 2022
- Landratsamt Erzegbirgeskreis vom 28. April 2022
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Fl.Nr. 893/16“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an C.Lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung Bebauungsplanes „Wohnbebauung Fl.Nr. 893/16“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 13.07.2022
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung Entwurf B-Plan „Wohnbebauung Fl. Nr. 893/16“ hier
- Planzeichnung Entwurf B-Plan „Wohnbebauung Fl. Nr. 893/16“ hier
- Begründung Entwurf B-Plan „Wohnbebauung Fl. Nr. 893/16“hier
- Abgleich FNP Entwurf B-Plan „Wohnbebauung Fl. Nr. 893/16“ hier
- Arterfassungsdaten Entwurf B-Plan „Wohnbebauung Fl. Nr. 893/16“ hier
Vorentwurf des Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“ der Gemeinde Neukirchen
eingestellt am 12.05.2022
Status des Beteilungsverfahrens: abgeschlossen
Öffentliche Auslegung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“ in der Fassung vom April 2022 in der Gemeinde Neukirchen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 27.04.2022 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom April 2022 gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen:
In der Zeit vom 23.05.2022 – 24.06.2022 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom April 2022 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 05/2022 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an C.Lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 28.04.2022
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung Vorentwurf B-Plan „Bestattungswald Neukirchen“ hier
- Planzeichnung Vorentwurf B-Plan „Bestattungswald Neukirchen“ hier
- Begründung Vorentwurf B-Plan „Bestattungswald Neukirchen“ hier
2. Änderung des Entwurfs zum B-Plan „KVA Kompostier-und Verwertungsgesellschaft mbH Adorf“ in Neukirchen
eingestellt am 28.07.2021
Status des Beteiligungsverfahrens: abgeschlossen
Öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Entwurfs zum Bebauungsplanes „KVA Kompostier-und Verwertungsgesellschaft mbH Adorf“ in Neukirchen in der Fassung vom 08.07.2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 28.07.2021 den Entwurf der 2. Änderung zum Bebauungsplan „KVA Kompostier- und Verwertungsgesellschaft mbH Adorf“ in der Fassung vom 08.06.2021 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen:
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 08/2021 und hier wie folgt:
In der Zeit vom 23.08.2021 – 24.09.2021 wird der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „KVA Kompostier- und Verwertungsgesellschaft mbH Adorf“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom 08.06.2021 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag: 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Neben dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes, der Begründung einschließlich Umweltbericht liegen folgende umweltrelevanten Informationen öffentlich aus:
Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Forst
– Hinweise zur Einhaltung des Waldabstandes gemäß § 25 (3) SächsWaldG (Planungs-verband Region Chemnitz, 20.05.2021, Stadt Chemnitz 03.06.2021)
– Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde zur Zahlung der Ausgleichsabgabe. Belange des Naturschutzes und der Landespflege stehen dem B-Plan nicht entgegen (Landratsamt Erzgebirgskreis, Naturschutz, 10.06.2021)
– Berücksichtigung des zeitlichen Verlustes bei der Ausgleichsabgabe; Hinweis auf eine Kontrolle der grünordnerischen Maßnahmen; Ergänzung der Planung durch faunistische Untersuchungen (BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Sachsen e.V. 09.06.2021)
– Verwendung ausschließlich einheimisches, standortgerechtes, autochthones Pflanzgut regionaler Herkünfte; Hinweise zur Eingriffsregelung (Stadt Chemnitz 03.06.2021)
Schutzgut Boden, Bergbau
– Lage in einem Gebiet mit unterirdischen Hohlräumen (Planungsverband Region Chemnitz, 20.05.2021; Landratsamt Erzgebirgskreis, Forst, 10.06.2021)
– Lage innerhalb des Erlaubnisfeldes „Erzgebirge“ zur Aufsuchung von Erzen; Hinweis auf bergbauliche Aktivitäten im Umfeld (Sächsisches Oberbergamt, 02.06.2021)
– Lage in einer geologischen Einheit, in der die zu erwartende durchschnittliche Radonaktivitätskonzentration in der Bodenluft als auffällig/erhöht charakterisiert ist (LfULG 08.06.2021)
Schutzgut Wasser
– Hinweise zum Schutz des Grundwassers (Landratsamt Erzgebirgskreis, Siedlungswasserwirtschaft, 10.06.2021).
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
– Hinweis auf die archäologische Relevanz des Vorhabenareals (Landesamt für Archäologie 20.05.2021)
Diese umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung der Bebauungsplanänderung eingeflossen.
Sollten auf Grund der aktuellen Pandemielage und den damit zusammenhängenden Bestimmungen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der o.g. Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
www.bauleitplanung.sachsen.de
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zur 2. Änderung des Entwurfs „KVA Kompostier- und Verwertungsgesellschaft mbH Adorf“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an C.Lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „KVA Kompostier- und Verwertungs-gesellschaft mbH Adorf“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 10.08.2021
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
Erneute ortsübliche Bekanntmachung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Friedwald Neukirchen“ und der Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Friedwald Neukirchen“
eingestellt am 13.07.2021
Status des Beteilungsverfahrens: abgeschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.05.2021 auf Grund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den im Lageplan dargestelltem Bereich einen Bebauungsplan „Friedwald Neukirchen“ aufzustellen. Weiterhin hat der Gemeinderat eine Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Friedwald Neukirchen“ beschlossen. Die Bekanntmachungen werden hier erneut ortsüblich bekannt gemacht:
Die ortsübliche Bekanntmachung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Friedwald Neukirchen“:
Die Satzung wurde im Amtsblatt 07/2021 ortsüblich bekannt gemacht.
Folgende Dateien werden zusätzlich hier zum Download bereitgestellt:
- Bekanntmachung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Friedwald Neukirchen“ hier
- Bekanntmachung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Friedwald Neukirchen“ hier
Bekanntmachung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes „Friedwald Neukirchen“
eingestellt am 08.06.2021
Status des Beteilungsverfahrens: abgeschlossen
Die Gemeinde Neukirchen hat gemäß § 16 des Baugesetzbuches zur Sicherung der Planung für das Gebiet des Bebauungsplanes „Friedwald Neukirchen“ in ihrer öffentlichen Sitzung am 26.05.2021 die Veränderungssperre als Satzung beschlossen.
Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht:
Die Veränderungssperre tritt mit Bekanntmachung in Kraft.
Die Veränderungssperre kann bei der Gemeindeverwaltung Neukirchen, Hauptstraße 77 in 09221 Neukirchen, Zi. 10 während der Dienststunden durch jedermann eingesehen werden; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Hinweis gemäß § 18 BauGB:
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung und über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.
Weitere Hinweise:
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 4 Absatz 4 SächsGemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
- die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
- Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
- der Bürgermeister dem Beschluss wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
- vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
- a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
- b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde Neukirchen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Neukirchen, den 27.05.2021
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung Satzung Veränderungssperre Friedwald hier
- Plan Veränderungssperre Friedwald hier
- Satzung Veränderungssperre Friedwald hier
Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neukirchen
eingestellt am 08.06.2021
Status des Beteilungsverfahrens: abgeschlossen
Öffentliche Auslegung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom Mai 2021 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 26.05.2021 den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neukirchen mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom Mai 2021 gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen.
In der Zeit vom 21.06.2021 – 23.07.2021 wird der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom Mai 2021 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollten auf Grund der derzeit gültigen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses noch eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der o.g. Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 06/2021 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neukirchen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an C.Lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neukirchen gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 09.06.2021
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung Vorentwurf hier
- Planzeichnung Vorentwurf FNP hier
- Begründung Vorentwurf FNP hier
- Begründung Vorentwurf Anlagen 1-12 hier
Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“
eingestellt am 08.06.2021
Status des Beteilungsverfahrens: abgeschlossen
Öffentliche Auslegung zum Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ in der Fassung vom Mai 2021 in der Gemeinde Neukirchen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 26.05.2021 den Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom Mai 2021 gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.
In der Zeit vom 21.06.2021 – 23.07.2021 wird der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom Mai 2021 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollten auf Grund der derzeit gültigen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses noch eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der o.g. Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 06/2021 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Folgende bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen sind verfügbar:
Schutzgüter allgemein
- Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 17.08.2020 (Hinweise zur Abweichung von Zielen der Raumordnung und aktuell laufendes Zielabweichungsverfahren; Klarstellung ob Neuer-richtung einer öffentlichen oder privaten Verkehrsfläche; Aufstellungsmodus zur zeitgleichen Aufstellung Flächennutzungsplan prüfen)
- Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 28.07.2020 (Hinweise auf flächen-sparende Siedlungsentwicklung; Bedarfsermittlung zur Deckung des Eigenbedarfs ergänzen; Anmerkungen zur Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan; Hinweise zum aktuell laufenden Zielabweichungsverfahren; Vorhaben zur Erweiterung des Gewerbegebietes auf den rekultivierten Flächen erscheint möglich
Schutzgut Boden / Geologie (und Fläche)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 21.08.2020 (Referat Abfallrecht / Altlasten / Bodenschutz hat keine Einwände; hat Hinweise, dass es sich bei beplanten Flächen teilweise um Folgenutzung bergbaulicher Abbauflächen handelt, die bei Wiederherstellung im Rahmen des Abschlussbetriebsplanes im Vollzug des BbergG umgesetzt wird; Hinweis, dass bei Kompensationsmaßnahme Teichentschlammung i.d.R. entsorgungspflichtiger Teichschlamm anfallen kann; Bevorzugung von Entsiegelungsmaßnahmen als Ausgleichsmaßnahme)
- Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 10.08.2020 und 29.05.2020 (Aussage aus STN vom 29.05.2020 in Unterlagen bereits enthalten; Hinweis zu textlichen Ausführungen zum Antrag auf Zulassung des Teilabschlussbetriebsplanes)
- Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 19.08.2020 (keine Bedenken; Anforderungen zum Radonschutz und weitere Hinweise zur natürlichen Radio-aktivität beachten; keine Bedenken aus geologischer Sicht, Hinweise zur Geologie – Bebaubarkeit der ausgetonten und wiederverfüllten Flächen; Neuregelungen Geologiedatengesetz für Bohran-zeige u. Bohrergebnismittelung, Übergabe Ergebnisdaten und Verfügbare Geologiedaten)
Schutzgut Klima und Luft
- Stellungnahme BUND LV Sachsen e.V. vom 12.08.2020 (anlagenbedingte Auswirkungen präzisieren)
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
- Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 28.07.2020 (Hinweise zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und Festlegung Ausgangspunkt für Flächennutzung im Bereich Lehmgrube)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 21.08.2020 (Referat Forst: im Geltungsbereich kein Wald i.S. § 2 SächsWG; südwestlich befindet sich Wald, durch dazwischen liegende Straße Zum Gewerbepark kann Benehmen nach § 25 Abs. 3 Satz 4 SächsWG zur Unterschreitung des Waldabstandes hergestellt werden)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 21.08.2020 (Referat Naturschutz hat aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege keine Einwände; zu Ergebnissen Umweltbericht sowie grünordnerischen Festsetzungen besteht Einverständnis)
- Stellungnahme BUND LV Sachsen e.V. vom 12.08.2020 (mit Kompensationsmaßnahme grundsätzlich einverstanden; zeitliche Ausführung genauer festlegen; Datengrundlage für Umwelt-bericht nach Aktenlage lückenhaft; für neue Grünflächen fehlen grünordnerische Festsetzungen)
Schutzgut Wasser
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 21.08.2020 (Referat Siedlungswasserwirtschaft: weitere Hinweise zum zu renaturierenden Teich erforderlich; Thema Schmutz- und Oberflächen-wasserentsorgung bedarf einer Einzelfallprüfung; Thema Grundwasser wird auf Stellungnahme zum bergrechtlichen Verfahren Abschlussbetriebsplan für den Teilbereich Tagebau Neukirchen verwiesen)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 21.08.2020 (Referat Wasserbau hat keine Einwände)
Schutzgut Mensch
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 21.08.2020 (Referat Immissionsschutz hat Hin-weise zum § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz, Planung entspricht diesem)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 21.08.2020 (Referat Brandschutz: keine Hinweise oder Forderungen)
Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 21.08.2020 (Referat Denkmalschutz hat grund-sätzlich keine Einwände; Hinweis auf Meldepflicht von Bodenfunden für ausführende Baufirmen gemäß § 20 SächDSchG)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 08.2020 (Referat Landwirtschaft: dauer-hafter Flächenentzug von landwirtschaftlicher Nutzfläche und Bodenfruchtbarkeit sowie Eingriffe in Betriebs- u. Wirtschaftsstruktur von landwirtschaftlichen Betrieben; Beeinträchtigung Bodengefüge und Bodenwasserhaushalt; agrarstrukturelle Betroffenheit; sparsamer Umgang mit Grund und Boden; Begründung Umwandlung Flächen, Thema Innenentwicklung und Nachverdichtungs-möglichkeit)
- Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen vom 20.07.2020 (keine Einwände)
- Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsen vom 03.08.2020 (Hinweise zu Boden-funden gemäß § 20 Sächsisches Denkmalschutzgesetz)
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an C.Lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 09.06.2021
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Planzeichnung Entwurf 9. Änderung B-PLan GWG Süd-West hier
- Deckblatt Entwurf 9. Änderung B-PLan GWG Süd-West hier
- Begründung Entwurf 9. Änderung B-PLan GWG Süd-West hier
- umweltrelevante Stellungnahmen Entwurf 9. Änderung GWG Süd-West hier
Vorentwurf des Bebauungsplanes „Kompostier-und Verwertungsanlage KVA“ in Neukirchen OT Adorf
eingestellt am 12.05.2021
Status des Beteilungsverfahrens: abgeschlossen
Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Kompostier-und Verwertungsanlage KVA“ in Neukirchen OT Adorf in der Fassung vom 15.04.2021 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 28.04.2021 den Vorentwurf „Kompostier- und Verwertungsanlage KVA“ in der Fassung vom 15.04.2021 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.
In der Zeit vom 20.05.2021 – 24.06.2021 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Kompostier- und Verwertungsanlage KVA“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom 15.04.2021 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Sollten auf Grund der aktuellen Pandemielage und den damit zusammenhängenden Bestimmungen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der o.g. Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 05/2021 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Kompostier- und Verwertungsanlage KVA“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben.
Die Mitteilung kann auch elektronisch an C.Lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Kompostier- und Verwertungsanlage KVA“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 12.05.2021
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Planzeichnung Vorentwurf B-Plan KVA – hier
- Begründung Vorentwurf B-Plan KVA – hier
Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“
eingestellt am 14.10.2020
Status des Beteilungsverfahrens: abgeschlossen
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ in der Fassung vom September 2020 in der Gemeinde Neukirchen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 01.10.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ in der Fassung vom September 2020 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.
In der Zeit vom 26.10.2020 – 27.11.2020 wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom September 2020 mit Begründung und Umweltbericht sowie den umweltrelevanten Stellungnahmen in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollte auf Grund der aktuellen Corona-Pandemielage, verbunden mit der Entwicklung des Infektionsgeschehens, eine Einschränkung der Öffnungszeiten des Rathauses erforderlich sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der o.g. Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 10/2020 und hier wie folgt:
Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ liegen folgende umweltrelevante Informationen öffentlich aus:
Fachgutachten:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 2019 im Zuge des Bauleitplanverfahrens „PVA Lehmtagebau Neukirchen/Erzgeb“; igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR vom 07.04.2020.
Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt
- Planungsverband Region Chemnitz (27.07.2020): Abstimmungsbedarf mit der Unteren Naturschutzbehörde in Bezug auf die grünordnerischen Maßnahmen / Ausgleichsmaß-nahmen der Verfahren zum Bebauungsplan Photovoltaikanlage und dem Abschluss- betriebsplan Lehmgrube Neukirchen erforderlich.
- Landratsamt Erzgebirgskreis (12.08.2020): Beachtung der Umsetzung der Festsetz-ungen des Grünordnungsplanes sowie die artenschutzrechtlichen Festsetzungen hinsichtlich der im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag vorgeschlagenen Vermeidungs-, CEF- und FSC-Maßnahmen.
Die der Gemeinde Neukirchen in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung der Begründung mit Umweltbericht eingeflossen.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben.
Die Mitteilung kann auch elektronisch an c.lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 14.10.2020
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs B-Plan Photovoltaik hier
- Entwurf des B-Plan Photovoltaik hier
- Begründung zum Entwurf Photovoltaik hier
- Anlage 1 – Abschlussbetriebsplan hier
- Anlage 2.1 – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag hier
- Anlage 2.2 – Karte Avifauna hier
- Anlage 2.3 – Karte Herpetofauna hier
- Anlage 2.4 – Libellen hier
- Anlage 3 – Bescheid ZAV hier
Vorentwurf zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“
eingestellt am 14.07.2020
Status des Beteiligungsverfahrens: beendet
Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ in der Fassung vom Juni 2020 in der Gemeinde Neukirchen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.
In der Zeit vom 27.07.2020 – 04.09.2020 wird der Vorentwurf zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom Juni 2020 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollten auf Grund der derzeit gültigen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses noch eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der o.g. Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 07/2020 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an c.lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 15.07.2020
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Planzeichnung Vorentwurf 9. Änderung B-PLan GWG Süd-West – hier
- Deckblatt Vorentwurf 9. Änderung B-PLan GWG Süd-West – hier
- Begründung Vorentwurf 9. Änderung B-PLan GWG Süd-West hier
Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“
eingestellt am 14.07.2020
Status des Beteiligungsverfahrens: beendet
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 01.07.2020 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Fassung vom 19.06.2020 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen:
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 07/2020 und hier wie folgt:
In der Zeit vom 27.07.2020 – 04.09.2020 wird der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom 19.06.2020 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollten auf Grund der derzeit gültigen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses noch eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der o.g. Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Folgende bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen sind verfügbar:
Schutzgüter allgemein
- Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 27.04.2020 (Änderung steht mit Belangen der Raumordnung im Einklang / Hinweise zur Äußerung Verfahrensstand Flächennutzungsplanung)
- Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 22.04.2020 (aus regionalplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis (LRA Erz) vom 20.05.2020 (Referat Baurecht hat keine Einwände)
Schutzgut Flora / Fauna / Naturschutz
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis (LRA Erz) vom 20.05.2020 (Referat Naturschutz, Forst und Landwirtschaft hat keine Einwände)
Schutzgut Klima / Luft
- Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 25.05.2020 (Bereich natürliche Radioaktivität und Strahlenschutz hat keine Einwände)
Schutzgut Mensch
- Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 27.04.2020 (Hinweis planerisch mit entsprechenden Festsetzungen und Beschreibung in der Begründung zu Angaben aus Lärmschutzgutachten)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis (LRA Erz) vom 20.05.2020 (Referat Immissionsschutz hat keine Einwände; Referat Senioren- und Behindertenbeauftragte gibt Hinweise zur Bushaltestelle; Referat öffentlicher Gesundheitsdienst gibt Hinweise zum Lärmschutz und zur Ausführung des Vorhabens; Fachbereich Schulen und Sport hat keine Einwände)
- Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 25.05.2020 (Bereich natürliche Radioaktivität und Strahlenschutz hat keine Einwände)
Schutzgut Boden / Wasser
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis (LRA Erz) vom 20.05.2020 (Referat Abfallrecht/Altlasten/Bodenschutz und Wasserbau hat keine Einwände; Referat öffentlicher Gesundheitsdienst gibt Hinweise zur Trinkwasserversorgung und zur Ausführung des Vorhabens)
- Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 25.05.2020 (Bereich Geologie hat keine Einwände
- Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 20.04.2020 (Verweis auf Stellungnahme aus 2018: vorhandener „Wolfsschacht“, Bauvorhaben im alten Bergbaugebiet, Empfehlungen zur Überprüfung Baugrube durch Fachkundigen)
- Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsen vom 23.04.2020 (Verweis auf Stellungnahme aus 2018: Hinweise zu Bodenfunden)
- Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen vom 16.04.2020 (hat keine Einwände)
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben.
Die Mitteilung kann auch elektronisch an c.lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 15.07.2020
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen
eingestellt am 14.07.2020
Status des Beteiligungsverfahrens: beendet
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 01.07.2020 den Vorentwurf „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ in der Fassung vom 12.06.2020 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen:
In der Zeit vom 27.07.2020 – 04.09.2020 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom 12.06.2020 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollten auf Grund der derzeit gültigen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses noch eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der o.g. Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 07/2020 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben.
Die Mitteilung kann auch elektronisch an c.lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 15.07.2020
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Vorentwurfs B-Plan Photovoltaik hier
- Vorentwurf des B-Plan Photovoltaik hier
- Begründung zum Vorentwurf Photovoltaik hier
- Anlage 1 – Abschlussbetriebsplan hier
- Anlage 2.1 – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag hier
- Anlage 2.2 – Karte Avifauna hier
- Anlage 2.3 – Karte Herpetofauna hier
- Anlage 2.4 – Libellen hier
Entwurf zur Aufhebung der Satzung zum Bebauungsplan „Dorfgebiet Leukersdorfer Straße“ in der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb.
eingestellt am 09.06.2020
Status des Beteiligungsverfahrens: beendet
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 27.05.2020 den Entwurf zur Aufhebung der Satzung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Leukersdorfer Straße“ in der Fassung vom 20.04.2020 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.
In der Zeit vom 22.06.2020 – 24.07.2020 wird der Entwurf zur Aufhebung der Satzung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Leukersdorfer Straße“ in der Fassung vom 20.04.2020 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienstzeiten
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollten auf Grund der derzeit gültigen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses noch eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen grundsätzlich möglich. Der Zugang zum Rathaus während der Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet. Dafür ist keine telefonische Anmeldung erforderlich.
Neben dem Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Leukersdorfer Straße“ liegt folgende umweltrelevante Stellungnahme öffentlich aus:
Schutzgüter Kultur- und Sachgüter
- Landesamt für Archäologie Sachsen (17.03.2020): Hinweis auf archäologische Kulturdenkmale im Umfeld des Vorhabens (mittelalterlicher Ortskern).
Die der Gemeinde Neukirchen in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung der Begründung mit Umweltbericht eingeflossen.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 06/2020 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
www.bauleitplanung.sachsen.de
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf zur Aufhebung der Satzung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Leukersdorfer Straße“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an C.Lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufhebung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Neukirchen, den 10.06.2020
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs hier
- Entwurf zur Aufhebung der Satzung zum Bebauungsplan „Dorfgebiet Leukersdorfer Straße“ hier
- Anlage 1 – B-Plan hier
Entwurf des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb.
eingestellt am 13.05.2020
Status des Beteiligungsverfahrens: beendet
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 26.03.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“ in der Fassung vom 16.03.2020 mit Begründung zur Grünordnung mit Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.
In der Zeit vom 25.05.2020 – 26.06.2020 wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“ in der Fassung vom 16.03.2020 mit Begründung zur Grünordnung mit Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienstzeiten
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollten auf Grund der derzeit gültigen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses noch eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen grundsätzlich möglich. Der Zugang zum Rathaus während der Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Folgende bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen sind verfügbar:
Schutzgüter allgemein
- Stellungnahme Landesdirektion Sachsen, Referat Raumordnung und Stadtentwicklung vom 18.02.2020 (Vorhaben stimmt mit den Erfordernissen der Raumordnung überein, muss jedoch konkretisiert werden)
- Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 18.02.2020 (grundsätzlich keine Bedenken, gegebene Hinweise im weiteren Verfahren zu beachten)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis Abt.3 Umwelt, Verkehr, Sicherheit und Stabsstelle Kreisentwicklung vom 26.02.2020 (grundsätzlich keine Bedenken, gegebene Hinweise im weiteren Verfahren zu beachten)
- Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 19.02.2020 (grundsätzlich keine Bedenken, gegebene Hinweise im weiteren Verfahren zu beachten)
- Stellungnahme Stadt Chemnitz, Dezernat 6 vom 27.02.2020 (Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Hinweise zu Wasser- und Bodenschutz zugestimmt)
- Stellungnahme Landesamt für Archäologie Sachsen vom 27.01.2020 (grundsätzlich keine Bedenken)
- Stellungnahme Sächsisches Oberbergamt vom 26.01.2020 (grundsätzlich keine Bedenken)
Schutzgut Naturhaushalt
- Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 18.02.2020 (Hinweise zum Regionalen Grünzug)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis Abt.3 Umwelt, Verkehr, Sicherheit und Stabsstelle Kreisentwicklung vom 26.02.2020 (Hinweise zu landwirtschaftlicher Tierhaltung, Arten- und Biotoppotential, ökologische Ausgleichsmaßnahmen)
Schutzgut Klima/ Luft
- Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 18.02.2020 (Hinweise zum Siedlungsklima)
Schutzgut Mensch
- Stellungnahme Landesdirektion Sachsen, Referat Raumordnung und Stadtentwicklung vom 18.02.2020 (Hinweise zu Schule und Sport)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis Abt.3 Umwelt, Verkehr, Sicherheit und Stabsstelle Kreisentwicklung vom 26.02.2020 (Hinweise des Gesundheitsdienstes zum Lärm-, Staub- und Immissionsschutz, Gleichstellung behinderter Menschen)
- Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 19.02.2020 (Hinweise zum Radonschutz)
Schutzgut Boden/ Wasser
- Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 18.02.2020 (Hinweise zum Hochwasser und Bodenschutz)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis Abt.3 Umwelt, Verkehr, Sicherheit und Stabsstelle Kreisentwicklung vom 26.02.2020 (Hinweise zum Hochwasser, Bodenschutz, Niederschlagswasser und Regenrückhaltung)
- Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 19.02.2020 (Hinweis zu Hydrogeologie, Baugrund und Versickerung)
- Stellungnahme Stadt Chemnitz, Dezernat 6 vom 27.02.2020 (Auswirkungen Schutzgut Wasser und Hochwasserschutz)
- Stellungnahme Landesamt für Archäologie Sachsen vom 27.01.2020 (Hinweis zu Bodenfunden)
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 05/2020 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an c.lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 13.05.2020
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung der Auslegung Entwurf B-Plan Gruuna Schule hier
- Entwurf B-PLan Gruuna Schule – Planzeichnung hier
- Begründung zum Entwurf B-Plan Gruuna Schule hier
- Begründung Grünordnung + Eingriff Ausgleichsbilanzierung Entwurf B-Plan Gruuna Schule hier
- Bestandsplan Grünordnung Entwurf B-Plan Gruuna Schule hier
- Umweltbericht Entwurf B-Plan Gruuna Schule hier
- Umweltrelevante Stellungnahmen Entwurf B-Plan Gruuna Schule hier
abgeschlossene Verfahren der Bauleitplanung – die genehmigten Bebauungspläne finden Sie hier.
Die unten genannten Beteiligungen dienen lediglich zur Information über den Verfahrenablauf – die Beteiligungsverfahren sind inaktiv:
Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“
eingestellt am 14.04.2020 – nur informatorisch
Status des Beteiligungsverfahrens: beendet
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 26.03.2020 den Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Fassung vom 13.03.2020 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen:
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 05/2020 und hier wie folgt:
In der Zeit vom 27.04.2020 – 05.06.2020 wird der Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom 13.03.2020 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollten auf Grund der derzeit gültigen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses noch eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der oben genannten Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 04/2020 und hier wie folgt:
Neben der Einstellung auf der Homepage werden der der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben.
Die Mitteilung kann auch elektronisch an c.lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 27.03.2020
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb.
eingestellt am 25.11.2019 – nur informatorisch
Status des Beteiligungsverfahrens: abgeschlossen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.10.2019 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“ in der Fassung vom 09.10.2019 mit Begründung und Bestands- und Konfliktanalyse zum Grünordnungsplan gebilligt. Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit statt:
In der Zeit vom 21.11.2019 – 21.12.2019 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchenin der Fassung vom 09.10.2019 mit Begründung und Bestands- und Konfliktanalyse zum Grünordnungsplan in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 11/2019 und zusätzlich hier wie folgt:
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Plan zum Vorentwurf hier
- Inhaltsverzeichnis Vorentwurf hier
- Begründung Vorentwurf hier
Alle im Inhaltsverzeichnis genannten Unterlagen zum Vorentwurf des B-Planes (Konzepte, umweltschutzrelevante Unterlagen, Stellungnahmen etc.) können in der Gemeindeverwaltung Neukirchen zu den o.g. Dienstzeiten eingesehen werden.
Entwurf des Bebauungsplanes “ Neue Grundschule Neukirchen“ in der Fassung vom 16.11.2018 der Gemeinde Neukirchen
eingestellt am 11.12.2018
Status des Beteiligungsverfahrens: abgeschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 28.11.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Fassung vom 16.11.2018 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.
In der Zeit vom 07.01.2019 – 15.02.2019 wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Fassung vom 16.11.2018 mit Begründung und Umweltbericht sowie den umweltbezogenen Stellungsnahmen in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienstzeiten:
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 12/2018 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB im Internet hier sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes unter www.bauleitplanung.sachsen.de zugänglich gemacht.
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- B-Plan Entwurf hier
- B-Plan Entwurf -nur Planzeichnung hier
- Deckblatt zum Entwurf hier
- Begründung zum Entwurf hier
- umweltrelevante Stellungnahmen hier
- Anlage 1 – Untersuchung Standortalternativen hier
- Anlage 1 – Rücklauf STN – PV 09.02.2018 hier
- Anlage 1 – Rücklauf STN – LDS 13.02.2018 hier
Vorentwurf des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen
eingestellt am 10.07.2018 – nur informatorisch
Status des Beteiligungsverfahrens: abgeschlossen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.02.2018 die Aufstellung eines Bebauungsplans „Neue Grundschule Neukirchen“ beschlossen. Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit statt:
In der Zeit vom 23.07.2018 – 31.08.2018 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom 25.06.2018 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 07/2018 und zusätzlich hier wie folgt:
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Plan zum Vorentwurf hier
- Deckblatt Vorentwurf hier
- Begründung Vorentwurf hier
- Anlage 1 – Untersuchung Standortalternativen hier
- Anlage 1 – Rücklauf STN – PV 09.02.2018 hier
- Anlage 1 – Rücklauf STN – LDS 13.02.2018 hier
2. Änderung des B-Planes „Wohngebiet Sorge“
aktualisiert am 12.09.2018
eingestellt am 13.02.2018
Status des Beteiligungsverfahrens: das Beteilungsverfahren ist beendet
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 29.08.2018 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Sorge“ in der Fassung vom August 2018 mit Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB i.V.m. §13b BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Die Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Sorge“ in der Fassung vom August 2018 mit Begründung wurde im Amtsblatt 09/2018 öffentlich bekannt gemacht:
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
Der Gemeinderat der Neukirchen hat am 31.01.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Erweiterung des Bebauungsplanes Sorgestraße“ im beschleunigten Verfahren und Einbeziehung von Außenbereichsflächen (§§ 13 a, 13 b BauGB) aufzustellen. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus Neukirchen, Zimmer 13 während der Dienststunden in der Zeit vom 26.02.2018 bis 09.03.2018 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift äußern.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 02/2018 und zusätzlich hier wie folgt:
Bekanntmachung hier als pdf zum Download.
B-Plan „Seniorenwohnanlage Neukirchen“ (im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i.V.m. § 13 b BauGB)
Verfahren zum Entwurf
eingestellt am 13.03.2018
Status des Beteiligungsverfahrens: abgeschlossen/inaktiv
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 28.02.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes „Seniorenwohnanlage Neukirchen“ in der Fassung vom 19.02.2018 mit Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.
Die Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Seniorenwohnanlage Neukirchen“ wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit hiermit bekannt gemacht:
Planzeichnung:
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Plan zum Entwurf hier
- Deckblatt Entwurf hier
- Begründung Entwurf hier
Geltungsbereich als Shape hier als zip
eingestellt am 08.11.2017
Status des Beteiligungsverfahren: inaktiv
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. hat in seiner Sitzung am 25.10.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Seniorenwohnanlage Neukirchen“ beschlossen.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 11/2017 und zusätzlich hier wie folgt:
Bekanntmachung hier als pdf zum Download
B-Plan „Gewerbegebiet Süd-West“
8. Änderung des B-Planes „Gewerbegebiet Süd-West“
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in der öffentlichen Sitzung am 29.03.2017 die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ beschlossen.
Folgende Änderungen sollen damit vorgenommen werden:
– Ausbildung des Kreuzungsbereiches S 239 (Stollberger Straße) – Straße Zum Gewerbepark in einen Kreisverkehr mit Anbindung der ehemaligen Forststraße (auch Rad-/Gehweg)
– Reduzierung der Baugrenzen zur Kleingartensparte von derzeit 30 m auf 10 m
– Anpassung der tatsächlichen Vermessung an den Bebauungsplan im Bereich des Wendehammers an der Südstraße
– Anpassung der Straßenbreite der Zufahrt von der Südstraße Richtung Auenblick zu weiteren Baugrundstücken von derzeit 3,0 m auf 5,50 m zzgl. 0,5 m Bankett
Verfahren zum Entwurf
Status des Beteiligungsverfahrens: abgeschlossen/inaktiv (eingestellt am 12.12.2017)
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 29.11.2017 den Entwurf zur 8.Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ in der Fassung vom 17.11.2017 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 8.Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit bekannt gemacht:
Planzeichnung:
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Plan zum Entwurf hier
- Deckblatt Entwurf hier
- Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf hier
- umweltrelevante Stellungnahmen hier
- B-Plan Gewerbegebiet 7.Änderung genehmigt hier
Geltungsbereich als Shape hier als zip
Verfahren zum Vorentwurf
Status des Beteiligungsverfahrens: abgeschlossen/inaktiv
Der Vorentwurf zur 8.Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ in der Fassung vom 31.05.2017 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird öffentlich ausgelegt:
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Plan zum Vorentwurf hier
- Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht hier
- Deckblatt Vorentwurf hier
Geltungsbereich als Shape hier als zip
B-Plan „Jahnstraße“
Hinweis: Der B-Plan Jahnstraße ist genehmigt – die Genehmigung ist hier zu finden.
Status des Verfahrens: abgeschlosse/inaktiv
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.04.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes „Eigenheimstandort Jahnstraße“ in der Fassung vom 05.04.2017 beschlossen und die Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen:
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Plan zum Entwurf hier
- Entwurf mit Begründung hier und Umweltbericht hier
Vorentwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ in Neukirchen OT Adorf
eingestellt am 11.07.2023
Status des Beteilungsverfahrens: abgeschlossen
Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ für das Flurstück 557/5 der Gemarkung Adorf gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 28.06.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Agri-PV Adorf“ gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen:
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.
In der Zeit vom 24.07.2023 – 24.08.2023 wird der Vorentwurf zum Bebauungsplan Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom Juni 2023 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 07/2023 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf zum Bebauungsplan Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an Bauamt@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorentwurf zum Bebauungsplan Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 12.07.2023
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
öffentliche Bekanntmachung Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ hier
Planzeichnung B-Plan Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ hier
Begründung mit Umweltbericht Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ hier
Aufhebung der Satzung über eine Veränderungssperre sowie die Aufhebung der Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“
eingestellt am 06.06.2023
Information über die Aufhebung der o. g. Satzungen gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. hat in seiner Sitzung am 31.05.2023 die Aufhebung der Satzungen gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB beschlossen. Die anliegende Satzung dazu wird hiermit zur Information bereitgestellt:
Die Satzung zur Aufhebung der Veränderungssperre tritt mit Bekanntmachung in Kraft. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 06/2023 und hier zusätzlich zum Download hier und hier.
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Bestattungswald Neukirchen“ und Satzung über eine Veränderungssperre nach §§ 14, 16 und 17 BauGB zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“
eingestellt am 27.10.2022
ergänzt am 09.11.2022
Information über den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes “Bestattungswald Neukirchen” und Beschluss einer Satzung über eine Veränderungssperre zum Bebauungsplan “Bestattungswald Neukirchen”
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.10.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“ auf der Gemarkung Neukirchen zur Errichtung eines Bestattungswaldes einschließlich Nebenanlagen, ausreichend Parkflächen und zufahrt sowie Erweiterungsflächen beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke der Gemarkung Neukirchen Fl.Nr. 709 und Fl.Nr. 1279 h vollständig und die Fl.Nr. 748, 744, 215/28, 214/3, 711/1, 710, 1003/3 teilweise gemäß dem zugrundeliegenden Lageplan „Gesamtplanumgriff Bebauungsplan ‚Bestattungswald Neukirchen‘ „ des Ing.-Büros iproplan vom 12.10.2022:
Ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinde Neukirchen über die Aufstellung eines Bebauungsplans „Bestattungswald Neukirchen“ zur Information:
Weiterhin hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.10.2022 die Satzung über die Veränderungssperre zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“ beschlossen.
Die entsprechenden Bekanntmachungen werden hier veröffentlicht:
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 11/2022.
Folgende Dateien werden zusätzlich hier zum Download bereitgestellt:
- ortsübliche Bekanntmachung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Bestattungswald Neukirchen“ hier
- ortsübliche Bekanntmachung zum B-Plan „Bestattungswald Neukirchen“ hier
- ortsübliche Bekanntmachung der Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Bestattungswald Neukirchen“ hier
- vollständiger Gesamtplanumgriff hier
Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Fl.Nr. 893/16“
eingestellt am 11.07.2022
Status des Beteiligungsverfahrens: aktiv
Öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Fl.Nr. 893/16“ in der Fassung vom 05/2022 in der Gemeinde Neukirchen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 29.06.2022 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Fl.Nr. 893/16“ mit Begründung in der Fassung vom 05/2022 gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.
In der Zeit vom 25.07.2022 – 26.08.2022 wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Fl.Nr. 893/16“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom 05/2022 mit Begründung in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 07/2022 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Folgende bereits vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen sind verfügbar:
- Landesdirektion Sachsen vom 26. April 2022
- Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 27. April 2022
- Planungsverband Region Chemnitz vom 11. April 2022
- Landratsamt Erzegbirgeskreis vom 28. April 2022
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Fl.Nr. 893/16“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an C.Lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung Bebauungsplanes „Wohnbebauung Fl.Nr. 893/16“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 13.07.2022
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung Entwurf B-Plan „Wohnbebauung Fl. Nr. 893/16“ hier
- Planzeichnung Entwurf B-Plan „Wohnbebauung Fl. Nr. 893/16“ hier
- Begründung Entwurf B-Plan „Wohnbebauung Fl. Nr. 893/16“hier
- Abgleich FNP Entwurf B-Plan „Wohnbebauung Fl. Nr. 893/16“ hier
- Arterfassungsdaten Entwurf B-Plan „Wohnbebauung Fl. Nr. 893/16“ hier
Vorentwurf des Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“ der Gemeinde Neukirchen
eingestellt am 12.05.2022
Status des Beteilungsverfahrens: aktiv
Öffentliche Auslegung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“ in der Fassung vom April 2022 in der Gemeinde Neukirchen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 27.04.2022 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom April 2022 gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen:
In der Zeit vom 23.05.2022 – 24.06.2022 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom April 2022 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 05/2022 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an C.Lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 28.04.2022
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung Vorentwurf B-Plan „Bestattungswald Neukirchen“ hier
- Planzeichnung Vorentwurf B-Plan „Bestattungswald Neukirchen“ hier
- Begründung Vorentwurf B-Plan „Bestattungswald Neukirchen“ hier
2. Änderung des Entwurfs zum B-Plan „KVA Kompostier-und Verwertungsgesellschaft mbH Adorf“ in Neukirchen
eingestellt am 28.07.2021
Status des Beteiligungsverfahrens: aktiv
Öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Entwurfs zum Bebauungsplanes „KVA Kompostier-und Verwertungsgesellschaft mbH Adorf“ in Neukirchen in der Fassung vom 08.07.2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 28.07.2021 den Entwurf der 2. Änderung zum Bebauungsplan „KVA Kompostier- und Verwertungsgesellschaft mbH Adorf“ in der Fassung vom 08.06.2021 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen:
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 08/2021 und hier wie folgt:
In der Zeit vom 23.08.2021 – 24.09.2021 wird der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „KVA Kompostier- und Verwertungsgesellschaft mbH Adorf“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom 08.06.2021 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag: 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Neben dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes, der Begründung einschließlich Umweltbericht liegen folgende umweltrelevanten Informationen öffentlich aus:
Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Forst
– Hinweise zur Einhaltung des Waldabstandes gemäß § 25 (3) SächsWaldG (Planungs-verband Region Chemnitz, 20.05.2021, Stadt Chemnitz 03.06.2021)
– Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde zur Zahlung der Ausgleichsabgabe. Belange des Naturschutzes und der Landespflege stehen dem B-Plan nicht entgegen (Landratsamt Erzgebirgskreis, Naturschutz, 10.06.2021)
– Berücksichtigung des zeitlichen Verlustes bei der Ausgleichsabgabe; Hinweis auf eine Kontrolle der grünordnerischen Maßnahmen; Ergänzung der Planung durch faunistische Untersuchungen (BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Sachsen e.V. 09.06.2021)
– Verwendung ausschließlich einheimisches, standortgerechtes, autochthones Pflanzgut regionaler Herkünfte; Hinweise zur Eingriffsregelung (Stadt Chemnitz 03.06.2021)
Schutzgut Boden, Bergbau
– Lage in einem Gebiet mit unterirdischen Hohlräumen (Planungsverband Region Chemnitz, 20.05.2021; Landratsamt Erzgebirgskreis, Forst, 10.06.2021)
– Lage innerhalb des Erlaubnisfeldes „Erzgebirge“ zur Aufsuchung von Erzen; Hinweis auf bergbauliche Aktivitäten im Umfeld (Sächsisches Oberbergamt, 02.06.2021)
– Lage in einer geologischen Einheit, in der die zu erwartende durchschnittliche Radonaktivitätskonzentration in der Bodenluft als auffällig/erhöht charakterisiert ist (LfULG 08.06.2021)
Schutzgut Wasser
– Hinweise zum Schutz des Grundwassers (Landratsamt Erzgebirgskreis, Siedlungswasserwirtschaft, 10.06.2021).
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
– Hinweis auf die archäologische Relevanz des Vorhabenareals (Landesamt für Archäologie 20.05.2021)
Diese umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung der Bebauungsplanänderung eingeflossen.
Sollten auf Grund der aktuellen Pandemielage und den damit zusammenhängenden Bestimmungen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der o.g. Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
www.bauleitplanung.sachsen.de
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zur 2. Änderung des Entwurfs „KVA Kompostier- und Verwertungsgesellschaft mbH Adorf“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an C.Lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „KVA Kompostier- und Verwertungs-gesellschaft mbH Adorf“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 10.08.2021
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
Erneute ortsübliche Bekanntmachung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Friedwald Neukirchen“ und der Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Friedwald Neukirchen“
eingestellt am 13.07.2021
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.05.2021 auf Grund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den im Lageplan dargestelltem Bereich einen Bebauungsplan „Friedwald Neukirchen“ aufzustellen. Weiterhin hat der Gemeinderat eine Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Friedwald Neukirchen“ beschlossen. Die Bekanntmachungen werden hier erneut ortsüblich bekannt gemacht:
Die ortsübliche Bekanntmachung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Friedwald Neukirchen“:
Die Satzung wurde im Amtsblatt 07/2021 ortsüblich bekannt gemacht.
Folgende Dateien werden zusätzlich hier zum Download bereitgestellt:
- Bekanntmachung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Friedwald Neukirchen“ hier
- Bekanntmachung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Friedwald Neukirchen“ hier
Bekanntmachung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes „Friedwald Neukirchen“
eingestellt am 08.06.2021
Die Gemeinde Neukirchen hat gemäß § 16 des Baugesetzbuches zur Sicherung der Planung für das Gebiet des Bebauungsplanes „Friedwald Neukirchen“ in ihrer öffentlichen Sitzung am 26.05.2021 die Veränderungssperre als Satzung beschlossen.
Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht:
Die Veränderungssperre tritt mit Bekanntmachung in Kraft.
Die Veränderungssperre kann bei der Gemeindeverwaltung Neukirchen, Hauptstraße 77 in 09221 Neukirchen, Zi. 10 während der Dienststunden durch jedermann eingesehen werden; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Hinweis gemäß § 18 BauGB:
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung und über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.
Weitere Hinweise:
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 4 Absatz 4 SächsGemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
- die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
- Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
- der Bürgermeister dem Beschluss wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
- vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
- a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
- b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde Neukirchen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Neukirchen, den 27.05.2021
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung Satzung Veränderungssperre Friedwald hier
- Plan Veränderungssperre Friedwald hier
- Satzung Veränderungssperre Friedwald hier
Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neukirchen
eingestellt am 08.06.2021
Status des Beteilungsverfahrens: aktiv
Öffentliche Auslegung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom Mai 2021 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 26.05.2021 den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neukirchen mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom Mai 2021 gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen.
In der Zeit vom 21.06.2021 – 23.07.2021 wird der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom Mai 2021 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollten auf Grund der derzeit gültigen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses noch eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der o.g. Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 06/2021 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neukirchen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an C.Lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neukirchen gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 09.06.2021
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung Vorentwurf hier
- Planzeichnung Vorentwurf FNP hier
- Begründung Vorentwurf FNP hier
- Begründung Vorentwurf Anlagen 1-12 hier
Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“
eingestellt am 08.06.2021
Status des Beteilungsverfahrens: aktiv
Öffentliche Auslegung zum Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ in der Fassung vom Mai 2021 in der Gemeinde Neukirchen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 26.05.2021 den Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom Mai 2021 gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.
In der Zeit vom 21.06.2021 – 23.07.2021 wird der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom Mai 2021 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollten auf Grund der derzeit gültigen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses noch eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der o.g. Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 06/2021 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Folgende bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen sind verfügbar:
Schutzgüter allgemein
- Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 17.08.2020 (Hinweise zur Abweichung von Zielen der Raumordnung und aktuell laufendes Zielabweichungsverfahren; Klarstellung ob Neuer-richtung einer öffentlichen oder privaten Verkehrsfläche; Aufstellungsmodus zur zeitgleichen Aufstellung Flächennutzungsplan prüfen)
- Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 28.07.2020 (Hinweise auf flächen-sparende Siedlungsentwicklung; Bedarfsermittlung zur Deckung des Eigenbedarfs ergänzen; Anmerkungen zur Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan; Hinweise zum aktuell laufenden Zielabweichungsverfahren; Vorhaben zur Erweiterung des Gewerbegebietes auf den rekultivierten Flächen erscheint möglich
Schutzgut Boden / Geologie (und Fläche)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 21.08.2020 (Referat Abfallrecht / Altlasten / Bodenschutz hat keine Einwände; hat Hinweise, dass es sich bei beplanten Flächen teilweise um Folgenutzung bergbaulicher Abbauflächen handelt, die bei Wiederherstellung im Rahmen des Abschlussbetriebsplanes im Vollzug des BbergG umgesetzt wird; Hinweis, dass bei Kompensationsmaßnahme Teichentschlammung i.d.R. entsorgungspflichtiger Teichschlamm anfallen kann; Bevorzugung von Entsiegelungsmaßnahmen als Ausgleichsmaßnahme)
- Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 10.08.2020 und 29.05.2020 (Aussage aus STN vom 29.05.2020 in Unterlagen bereits enthalten; Hinweis zu textlichen Ausführungen zum Antrag auf Zulassung des Teilabschlussbetriebsplanes)
- Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 19.08.2020 (keine Bedenken; Anforderungen zum Radonschutz und weitere Hinweise zur natürlichen Radio-aktivität beachten; keine Bedenken aus geologischer Sicht, Hinweise zur Geologie – Bebaubarkeit der ausgetonten und wiederverfüllten Flächen; Neuregelungen Geologiedatengesetz für Bohran-zeige u. Bohrergebnismittelung, Übergabe Ergebnisdaten und Verfügbare Geologiedaten)
Schutzgut Klima und Luft
- Stellungnahme BUND LV Sachsen e.V. vom 12.08.2020 (anlagenbedingte Auswirkungen präzisieren)
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
- Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 28.07.2020 (Hinweise zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und Festlegung Ausgangspunkt für Flächennutzung im Bereich Lehmgrube)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 21.08.2020 (Referat Forst: im Geltungsbereich kein Wald i.S. § 2 SächsWG; südwestlich befindet sich Wald, durch dazwischen liegende Straße Zum Gewerbepark kann Benehmen nach § 25 Abs. 3 Satz 4 SächsWG zur Unterschreitung des Waldabstandes hergestellt werden)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 21.08.2020 (Referat Naturschutz hat aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege keine Einwände; zu Ergebnissen Umweltbericht sowie grünordnerischen Festsetzungen besteht Einverständnis)
- Stellungnahme BUND LV Sachsen e.V. vom 12.08.2020 (mit Kompensationsmaßnahme grundsätzlich einverstanden; zeitliche Ausführung genauer festlegen; Datengrundlage für Umwelt-bericht nach Aktenlage lückenhaft; für neue Grünflächen fehlen grünordnerische Festsetzungen)
Schutzgut Wasser
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 21.08.2020 (Referat Siedlungswasserwirtschaft: weitere Hinweise zum zu renaturierenden Teich erforderlich; Thema Schmutz- und Oberflächen-wasserentsorgung bedarf einer Einzelfallprüfung; Thema Grundwasser wird auf Stellungnahme zum bergrechtlichen Verfahren Abschlussbetriebsplan für den Teilbereich Tagebau Neukirchen verwiesen)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 21.08.2020 (Referat Wasserbau hat keine Einwände)
Schutzgut Mensch
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 21.08.2020 (Referat Immissionsschutz hat Hin-weise zum § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz, Planung entspricht diesem)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 21.08.2020 (Referat Brandschutz: keine Hinweise oder Forderungen)
Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 21.08.2020 (Referat Denkmalschutz hat grund-sätzlich keine Einwände; Hinweis auf Meldepflicht von Bodenfunden für ausführende Baufirmen gemäß § 20 SächDSchG)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 08.2020 (Referat Landwirtschaft: dauer-hafter Flächenentzug von landwirtschaftlicher Nutzfläche und Bodenfruchtbarkeit sowie Eingriffe in Betriebs- u. Wirtschaftsstruktur von landwirtschaftlichen Betrieben; Beeinträchtigung Bodengefüge und Bodenwasserhaushalt; agrarstrukturelle Betroffenheit; sparsamer Umgang mit Grund und Boden; Begründung Umwandlung Flächen, Thema Innenentwicklung und Nachverdichtungs-möglichkeit)
- Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen vom 20.07.2020 (keine Einwände)
- Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsen vom 03.08.2020 (Hinweise zu Boden-funden gemäß § 20 Sächsisches Denkmalschutzgesetz)
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an C.Lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 09.06.2021
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Planzeichnung Entwurf 9. Änderung B-PLan GWG Süd-West hier
- Deckblatt Entwurf 9. Änderung B-PLan GWG Süd-West hier
- Begründung Entwurf 9. Änderung B-PLan GWG Süd-West hier
- umweltrelevante Stellungnahmen Entwurf 9. Änderung GWG Süd-West hier
Vorentwurf des Bebauungsplanes „Kompostier-und Verwertungsanlage KVA“ in Neukirchen OT Adorf
eingestellt am 12.05.2021
Status des Beteilungsverfahrens: aktiv
Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Kompostier-und Verwertungsanlage KVA“ in Neukirchen OT Adorf in der Fassung vom 15.04.2021 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 28.04.2021 den Vorentwurf „Kompostier- und Verwertungsanlage KVA“ in der Fassung vom 15.04.2021 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.
In der Zeit vom 20.05.2021 – 24.06.2021 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Kompostier- und Verwertungsanlage KVA“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom 15.04.2021 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Sollten auf Grund der aktuellen Pandemielage und den damit zusammenhängenden Bestimmungen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der o.g. Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 05/2021 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Kompostier- und Verwertungsanlage KVA“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben.
Die Mitteilung kann auch elektronisch an C.Lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Kompostier- und Verwertungsanlage KVA“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 12.05.2021
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Planzeichnung Vorentwurf B-Plan KVA – hier
- Begründung Vorentwurf B-Plan KVA – hier
Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“
eingestellt am 14.10.2020
Status des Beteilungsverfahrens: beendet
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ in der Fassung vom September 2020 in der Gemeinde Neukirchen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 01.10.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ in der Fassung vom September 2020 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.
In der Zeit vom 26.10.2020 – 27.11.2020 wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom September 2020 mit Begründung und Umweltbericht sowie den umweltrelevanten Stellungnahmen in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollte auf Grund der aktuellen Corona-Pandemielage, verbunden mit der Entwicklung des Infektionsgeschehens, eine Einschränkung der Öffnungszeiten des Rathauses erforderlich sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der o.g. Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 10/2020 und hier wie folgt:
Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ liegen folgende umweltrelevante Informationen öffentlich aus:
Fachgutachten:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 2019 im Zuge des Bauleitplanverfahrens „PVA Lehmtagebau Neukirchen/Erzgeb“; igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR vom 07.04.2020.
Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt
- Planungsverband Region Chemnitz (27.07.2020): Abstimmungsbedarf mit der Unteren Naturschutzbehörde in Bezug auf die grünordnerischen Maßnahmen / Ausgleichsmaß-nahmen der Verfahren zum Bebauungsplan Photovoltaikanlage und dem Abschluss- betriebsplan Lehmgrube Neukirchen erforderlich.
- Landratsamt Erzgebirgskreis (12.08.2020): Beachtung der Umsetzung der Festsetz-ungen des Grünordnungsplanes sowie die artenschutzrechtlichen Festsetzungen hinsichtlich der im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag vorgeschlagenen Vermeidungs-, CEF- und FSC-Maßnahmen.
Die der Gemeinde Neukirchen in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung der Begründung mit Umweltbericht eingeflossen.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben.
Die Mitteilung kann auch elektronisch an c.lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 14.10.2020
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs B-Plan Photovoltaik hier
- Entwurf des B-Plan Photovoltaik hier
- Begründung zum Entwurf Photovoltaik hier
- Anlage 1 – Abschlussbetriebsplan hier
- Anlage 2.1 – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag hier
- Anlage 2.2 – Karte Avifauna hier
- Anlage 2.3 – Karte Herpetofauna hier
- Anlage 2.4 – Libellen hier
- Anlage 3 – Bescheid ZAV hier
Vorentwurf zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“
eingestellt am 14.07.2020
Status des Beteiligungsverfahrens: beendet
Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ in der Fassung vom Juni 2020 in der Gemeinde Neukirchen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.
In der Zeit vom 27.07.2020 – 04.09.2020 wird der Vorentwurf zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom Juni 2020 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollten auf Grund der derzeit gültigen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses noch eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der o.g. Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 07/2020 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an c.lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 15.07.2020
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Planzeichnung Vorentwurf 9. Änderung B-PLan GWG Süd-West – hier
- Deckblatt Vorentwurf 9. Änderung B-PLan GWG Süd-West – hier
- Begründung Vorentwurf 9. Änderung B-PLan GWG Süd-West hier
Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“
eingestellt am 14.07.2020
Status des Beteiligungsverfahrens: beendet
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 01.07.2020 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Fassung vom 19.06.2020 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen:
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 07/2020 und hier wie folgt:
In der Zeit vom 27.07.2020 – 04.09.2020 wird der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom 19.06.2020 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollten auf Grund der derzeit gültigen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses noch eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der o.g. Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Folgende bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen sind verfügbar:
Schutzgüter allgemein
- Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 27.04.2020 (Änderung steht mit Belangen der Raumordnung im Einklang / Hinweise zur Äußerung Verfahrensstand Flächennutzungsplanung)
- Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 22.04.2020 (aus regionalplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis (LRA Erz) vom 20.05.2020 (Referat Baurecht hat keine Einwände)
Schutzgut Flora / Fauna / Naturschutz
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis (LRA Erz) vom 20.05.2020 (Referat Naturschutz, Forst und Landwirtschaft hat keine Einwände)
Schutzgut Klima / Luft
- Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 25.05.2020 (Bereich natürliche Radioaktivität und Strahlenschutz hat keine Einwände)
Schutzgut Mensch
- Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 27.04.2020 (Hinweis planerisch mit entsprechenden Festsetzungen und Beschreibung in der Begründung zu Angaben aus Lärmschutzgutachten)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis (LRA Erz) vom 20.05.2020 (Referat Immissionsschutz hat keine Einwände; Referat Senioren- und Behindertenbeauftragte gibt Hinweise zur Bushaltestelle; Referat öffentlicher Gesundheitsdienst gibt Hinweise zum Lärmschutz und zur Ausführung des Vorhabens; Fachbereich Schulen und Sport hat keine Einwände)
- Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 25.05.2020 (Bereich natürliche Radioaktivität und Strahlenschutz hat keine Einwände)
Schutzgut Boden / Wasser
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis (LRA Erz) vom 20.05.2020 (Referat Abfallrecht/Altlasten/Bodenschutz und Wasserbau hat keine Einwände; Referat öffentlicher Gesundheitsdienst gibt Hinweise zur Trinkwasserversorgung und zur Ausführung des Vorhabens)
- Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 25.05.2020 (Bereich Geologie hat keine Einwände
- Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 20.04.2020 (Verweis auf Stellungnahme aus 2018: vorhandener „Wolfsschacht“, Bauvorhaben im alten Bergbaugebiet, Empfehlungen zur Überprüfung Baugrube durch Fachkundigen)
- Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsen vom 23.04.2020 (Verweis auf Stellungnahme aus 2018: Hinweise zu Bodenfunden)
- Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen vom 16.04.2020 (hat keine Einwände)
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben.
Die Mitteilung kann auch elektronisch an c.lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 15.07.2020
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen
eingestellt am 14.07.2020
Status des Beteiligungsverfahrens: beendet
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 01.07.2020 den Vorentwurf „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ in der Fassung vom 12.06.2020 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen:
In der Zeit vom 27.07.2020 – 04.09.2020 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom 12.06.2020 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollten auf Grund der derzeit gültigen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses noch eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der o.g. Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 07/2020 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben.
Die Mitteilung kann auch elektronisch an c.lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 15.07.2020
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Vorentwurfs B-Plan Photovoltaik hier
- Vorentwurf des B-Plan Photovoltaik hier
- Begründung zum Vorentwurf Photovoltaik hier
- Anlage 1 – Abschlussbetriebsplan hier
- Anlage 2.1 – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag hier
- Anlage 2.2 – Karte Avifauna hier
- Anlage 2.3 – Karte Herpetofauna hier
- Anlage 2.4 – Libellen hier
Entwurf zur Aufhebung der Satzung zum Bebauungsplan „Dorfgebiet Leukersdorfer Straße“ in der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb.
eingestellt am 09.06.2020
Status des Beteiligungsverfahrens: beendet
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 27.05.2020 den Entwurf zur Aufhebung der Satzung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Leukersdorfer Straße“ in der Fassung vom 20.04.2020 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.
In der Zeit vom 22.06.2020 – 24.07.2020 wird der Entwurf zur Aufhebung der Satzung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Leukersdorfer Straße“ in der Fassung vom 20.04.2020 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienstzeiten
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollten auf Grund der derzeit gültigen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses noch eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen grundsätzlich möglich. Der Zugang zum Rathaus während der Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet. Dafür ist keine telefonische Anmeldung erforderlich.
Neben dem Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Leukersdorfer Straße“ liegt folgende umweltrelevante Stellungnahme öffentlich aus:
Schutzgüter Kultur- und Sachgüter
- Landesamt für Archäologie Sachsen (17.03.2020): Hinweis auf archäologische Kulturdenkmale im Umfeld des Vorhabens (mittelalterlicher Ortskern).
Die der Gemeinde Neukirchen in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung der Begründung mit Umweltbericht eingeflossen.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 06/2020 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
www.bauleitplanung.sachsen.de
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf zur Aufhebung der Satzung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Leukersdorfer Straße“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an C.Lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufhebung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Neukirchen, den 10.06.2020
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs hier
- Entwurf zur Aufhebung der Satzung zum Bebauungsplan „Dorfgebiet Leukersdorfer Straße“ hier
- Anlage 1 – B-Plan hier
Entwurf des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb.
eingestellt am 13.05.2020
Status des Beteiligungsverfahrens: beendet
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 26.03.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“ in der Fassung vom 16.03.2020 mit Begründung zur Grünordnung mit Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.
In der Zeit vom 25.05.2020 – 26.06.2020 wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“ in der Fassung vom 16.03.2020 mit Begründung zur Grünordnung mit Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienstzeiten
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollten auf Grund der derzeit gültigen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses noch eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen grundsätzlich möglich. Der Zugang zum Rathaus während der Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Folgende bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen sind verfügbar:
Schutzgüter allgemein
- Stellungnahme Landesdirektion Sachsen, Referat Raumordnung und Stadtentwicklung vom 18.02.2020 (Vorhaben stimmt mit den Erfordernissen der Raumordnung überein, muss jedoch konkretisiert werden)
- Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 18.02.2020 (grundsätzlich keine Bedenken, gegebene Hinweise im weiteren Verfahren zu beachten)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis Abt.3 Umwelt, Verkehr, Sicherheit und Stabsstelle Kreisentwicklung vom 26.02.2020 (grundsätzlich keine Bedenken, gegebene Hinweise im weiteren Verfahren zu beachten)
- Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 19.02.2020 (grundsätzlich keine Bedenken, gegebene Hinweise im weiteren Verfahren zu beachten)
- Stellungnahme Stadt Chemnitz, Dezernat 6 vom 27.02.2020 (Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Hinweise zu Wasser- und Bodenschutz zugestimmt)
- Stellungnahme Landesamt für Archäologie Sachsen vom 27.01.2020 (grundsätzlich keine Bedenken)
- Stellungnahme Sächsisches Oberbergamt vom 26.01.2020 (grundsätzlich keine Bedenken)
Schutzgut Naturhaushalt
- Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 18.02.2020 (Hinweise zum Regionalen Grünzug)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis Abt.3 Umwelt, Verkehr, Sicherheit und Stabsstelle Kreisentwicklung vom 26.02.2020 (Hinweise zu landwirtschaftlicher Tierhaltung, Arten- und Biotoppotential, ökologische Ausgleichsmaßnahmen)
Schutzgut Klima/ Luft
- Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 18.02.2020 (Hinweise zum Siedlungsklima)
Schutzgut Mensch
- Stellungnahme Landesdirektion Sachsen, Referat Raumordnung und Stadtentwicklung vom 18.02.2020 (Hinweise zu Schule und Sport)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis Abt.3 Umwelt, Verkehr, Sicherheit und Stabsstelle Kreisentwicklung vom 26.02.2020 (Hinweise des Gesundheitsdienstes zum Lärm-, Staub- und Immissionsschutz, Gleichstellung behinderter Menschen)
- Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 19.02.2020 (Hinweise zum Radonschutz)
Schutzgut Boden/ Wasser
- Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 18.02.2020 (Hinweise zum Hochwasser und Bodenschutz)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis Abt.3 Umwelt, Verkehr, Sicherheit und Stabsstelle Kreisentwicklung vom 26.02.2020 (Hinweise zum Hochwasser, Bodenschutz, Niederschlagswasser und Regenrückhaltung)
- Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 19.02.2020 (Hinweis zu Hydrogeologie, Baugrund und Versickerung)
- Stellungnahme Stadt Chemnitz, Dezernat 6 vom 27.02.2020 (Auswirkungen Schutzgut Wasser und Hochwasserschutz)
- Stellungnahme Landesamt für Archäologie Sachsen vom 27.01.2020 (Hinweis zu Bodenfunden)
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 05/2020 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an c.lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 13.05.2020
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung der Auslegung Entwurf B-Plan Gruuna Schule hier
- Entwurf B-PLan Gruuna Schule – Planzeichnung hier
- Begründung zum Entwurf B-Plan Gruuna Schule hier
- Begründung Grünordnung + Eingriff Ausgleichsbilanzierung Entwurf B-Plan Gruuna Schule hier
- Bestandsplan Grünordnung Entwurf B-Plan Gruuna Schule hier
- Umweltbericht Entwurf B-Plan Gruuna Schule hier
- Umweltrelevante Stellungnahmen Entwurf B-Plan Gruuna Schule hier
abgeschlossene Verfahren der Bauleitplanung – die genehmigten Bebauungspläne finden Sie hier.
Die unten genannten Beteiligungen dienen lediglich zur Information über den Verfahrenablauf – die Beteiligungsverfahren sind inaktiv:
Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“
eingestellt am 14.04.2020 – nur informatorisch
Status des Beteiligungsverfahrens: beendet
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 26.03.2020 den Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Fassung vom 13.03.2020 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen:
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 05/2020 und hier wie folgt:
In der Zeit vom 27.04.2020 – 05.06.2020 wird der Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom 13.03.2020 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollten auf Grund der derzeit gültigen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses noch eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der oben genannten Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 04/2020 und hier wie folgt:
Neben der Einstellung auf der Homepage werden der der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben.
Die Mitteilung kann auch elektronisch an c.lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 27.03.2020
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb.
eingestellt am 25.11.2019 – nur informatorisch
Status des Beteiligungsverfahrens: abgeschlossen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.10.2019 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“ in der Fassung vom 09.10.2019 mit Begründung und Bestands- und Konfliktanalyse zum Grünordnungsplan gebilligt. Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit statt:
In der Zeit vom 21.11.2019 – 21.12.2019 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchenin der Fassung vom 09.10.2019 mit Begründung und Bestands- und Konfliktanalyse zum Grünordnungsplan in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 11/2019 und zusätzlich hier wie folgt:
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Plan zum Vorentwurf hier
- Inhaltsverzeichnis Vorentwurf hier
- Begründung Vorentwurf hier
Alle im Inhaltsverzeichnis genannten Unterlagen zum Vorentwurf des B-Planes (Konzepte, umweltschutzrelevante Unterlagen, Stellungnahmen etc.) können in der Gemeindeverwaltung Neukirchen zu den o.g. Dienstzeiten eingesehen werden.
Entwurf des Bebauungsplanes “ Neue Grundschule Neukirchen“ in der Fassung vom 16.11.2018 der Gemeinde Neukirchen
eingestellt am 11.12.2018
Status des Beteiligungsverfahrens: abgeschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 28.11.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Fassung vom 16.11.2018 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.
In der Zeit vom 07.01.2019 – 15.02.2019 wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Fassung vom 16.11.2018 mit Begründung und Umweltbericht sowie den umweltbezogenen Stellungsnahmen in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienstzeiten:
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 12/2018 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB im Internet hier sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes unter www.bauleitplanung.sachsen.de zugänglich gemacht.
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- B-Plan Entwurf hier
- B-Plan Entwurf -nur Planzeichnung hier
- Deckblatt zum Entwurf hier
- Begründung zum Entwurf hier
- umweltrelevante Stellungnahmen hier
- Anlage 1 – Untersuchung Standortalternativen hier
- Anlage 1 – Rücklauf STN – PV 09.02.2018 hier
- Anlage 1 – Rücklauf STN – LDS 13.02.2018 hier
Vorentwurf des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen
eingestellt am 10.07.2018 – nur informatorisch
Status des Beteiligungsverfahrens: abgeschlossen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.02.2018 die Aufstellung eines Bebauungsplans „Neue Grundschule Neukirchen“ beschlossen. Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit statt:
In der Zeit vom 23.07.2018 – 31.08.2018 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom 25.06.2018 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 07/2018 und zusätzlich hier wie folgt:
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Plan zum Vorentwurf hier
- Deckblatt Vorentwurf hier
- Begründung Vorentwurf hier
- Anlage 1 – Untersuchung Standortalternativen hier
- Anlage 1 – Rücklauf STN – PV 09.02.2018 hier
- Anlage 1 – Rücklauf STN – LDS 13.02.2018 hier
2. Änderung des B-Planes „Wohngebiet Sorge“
aktualisiert am 12.09.2018
eingestellt am 13.02.2018
Status des Beteiligungsverfahrens: das Beteilungsverfahren ist beendet
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 29.08.2018 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Sorge“ in der Fassung vom August 2018 mit Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB i.V.m. §13b BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Die Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Sorge“ in der Fassung vom August 2018 mit Begründung wurde im Amtsblatt 09/2018 öffentlich bekannt gemacht:
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
Der Gemeinderat der Neukirchen hat am 31.01.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Erweiterung des Bebauungsplanes Sorgestraße“ im beschleunigten Verfahren und Einbeziehung von Außenbereichsflächen (§§ 13 a, 13 b BauGB) aufzustellen. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus Neukirchen, Zimmer 13 während der Dienststunden in der Zeit vom 26.02.2018 bis 09.03.2018 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift äußern.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 02/2018 und zusätzlich hier wie folgt:
Bekanntmachung hier als pdf zum Download.
B-Plan „Seniorenwohnanlage Neukirchen“ (im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i.V.m. § 13 b BauGB)
Verfahren zum Entwurf
eingestellt am 13.03.2018
Status des Beteiligungsverfahrens: abgeschlossen/inaktiv
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 28.02.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes „Seniorenwohnanlage Neukirchen“ in der Fassung vom 19.02.2018 mit Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.
Die Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Seniorenwohnanlage Neukirchen“ wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit hiermit bekannt gemacht:
Planzeichnung:
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Plan zum Entwurf hier
- Deckblatt Entwurf hier
- Begründung Entwurf hier
Geltungsbereich als Shape hier als zip
eingestellt am 08.11.2017
Status des Beteiligungsverfahren: inaktiv
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. hat in seiner Sitzung am 25.10.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Seniorenwohnanlage Neukirchen“ beschlossen.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 11/2017 und zusätzlich hier wie folgt:
Bekanntmachung hier als pdf zum Download
B-Plan „Gewerbegebiet Süd-West“
8. Änderung des B-Planes „Gewerbegebiet Süd-West“
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in der öffentlichen Sitzung am 29.03.2017 die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ beschlossen.
Folgende Änderungen sollen damit vorgenommen werden:
– Ausbildung des Kreuzungsbereiches S 239 (Stollberger Straße) – Straße Zum Gewerbepark in einen Kreisverkehr mit Anbindung der ehemaligen Forststraße (auch Rad-/Gehweg)
– Reduzierung der Baugrenzen zur Kleingartensparte von derzeit 30 m auf 10 m
– Anpassung der tatsächlichen Vermessung an den Bebauungsplan im Bereich des Wendehammers an der Südstraße
– Anpassung der Straßenbreite der Zufahrt von der Südstraße Richtung Auenblick zu weiteren Baugrundstücken von derzeit 3,0 m auf 5,50 m zzgl. 0,5 m Bankett
Verfahren zum Entwurf
Status des Beteiligungsverfahrens: abgeschlossen/inaktiv (eingestellt am 12.12.2017)
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 29.11.2017 den Entwurf zur 8.Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ in der Fassung vom 17.11.2017 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 8.Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit bekannt gemacht:
Planzeichnung:
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Plan zum Entwurf hier
- Deckblatt Entwurf hier
- Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf hier
- umweltrelevante Stellungnahmen hier
- B-Plan Gewerbegebiet 7.Änderung genehmigt hier
Geltungsbereich als Shape hier als zip
Verfahren zum Vorentwurf
Status des Beteiligungsverfahrens: abgeschlossen/inaktiv
Der Vorentwurf zur 8.Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ in der Fassung vom 31.05.2017 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird öffentlich ausgelegt:
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Plan zum Vorentwurf hier
- Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht hier
- Deckblatt Vorentwurf hier
Geltungsbereich als Shape hier als zip
B-Plan „Jahnstraße“
Hinweis: Der B-Plan Jahnstraße ist genehmigt – die Genehmigung ist hier zu finden.
Status des Verfahrens: abgeschlosse/inaktiv
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.04.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes „Eigenheimstandort Jahnstraße“ in der Fassung vom 05.04.2017 beschlossen und die Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen:
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Plan zum Entwurf hier
- Entwurf mit Begründung hier und Umweltbericht hierVorentwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ in Neukirchen OT Adorf
eingestellt am 11.07.2023
Status des Beteilungsverfahrens: abgeschlossen
Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ für das Flurstück 557/5 der Gemarkung Adorf gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 28.06.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Agri-PV Adorf“ gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen:
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.
In der Zeit vom 24.07.2023 – 24.08.2023 wird der Vorentwurf zum Bebauungsplan Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom Juni 2023 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 07/2023 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf zum Bebauungsplan Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an Bauamt@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorentwurf zum Bebauungsplan Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 12.07.2023
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
öffentliche Bekanntmachung Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ hier
Planzeichnung B-Plan Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ hier
Begründung mit Umweltbericht Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ hier
Aufhebung der Satzung über eine Veränderungssperre sowie die Aufhebung der Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“
eingestellt am 06.06.2023
Information über die Aufhebung der o. g. Satzungen gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. hat in seiner Sitzung am 31.05.2023 die Aufhebung der Satzungen gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB beschlossen. Die anliegende Satzung dazu wird hiermit zur Information bereitgestellt:
Die Satzung zur Aufhebung der Veränderungssperre tritt mit Bekanntmachung in Kraft. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 06/2023 und hier zusätzlich zum Download hier und hier.
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Bestattungswald Neukirchen“ und Satzung über eine Veränderungssperre nach §§ 14, 16 und 17 BauGB zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“
eingestellt am 27.10.2022
ergänzt am 09.11.2022
Information über den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes “Bestattungswald Neukirchen” und Beschluss einer Satzung über eine Veränderungssperre zum Bebauungsplan “Bestattungswald Neukirchen”
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.10.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“ auf der Gemarkung Neukirchen zur Errichtung eines Bestattungswaldes einschließlich Nebenanlagen, ausreichend Parkflächen und zufahrt sowie Erweiterungsflächen beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke der Gemarkung Neukirchen Fl.Nr. 709 und Fl.Nr. 1279 h vollständig und die Fl.Nr. 748, 744, 215/28, 214/3, 711/1, 710, 1003/3 teilweise gemäß dem zugrundeliegenden Lageplan „Gesamtplanumgriff Bebauungsplan ‚Bestattungswald Neukirchen‘ „ des Ing.-Büros iproplan vom 12.10.2022:
Ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinde Neukirchen über die Aufstellung eines Bebauungsplans „Bestattungswald Neukirchen“ zur Information:
Weiterhin hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.10.2022 die Satzung über die Veränderungssperre zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“ beschlossen.
Die entsprechenden Bekanntmachungen werden hier veröffentlicht:
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 11/2022.
Folgende Dateien werden zusätzlich hier zum Download bereitgestellt:
- ortsübliche Bekanntmachung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Bestattungswald Neukirchen“ hier
- ortsübliche Bekanntmachung zum B-Plan „Bestattungswald Neukirchen“ hier
- ortsübliche Bekanntmachung der Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Bestattungswald Neukirchen“ hier
- vollständiger Gesamtplanumgriff hier
Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Fl.Nr. 893/16“
eingestellt am 11.07.2022
Status des Beteiligungsverfahrens: aktiv
Öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Fl.Nr. 893/16“ in der Fassung vom 05/2022 in der Gemeinde Neukirchen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 29.06.2022 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Fl.Nr. 893/16“ mit Begründung in der Fassung vom 05/2022 gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.
In der Zeit vom 25.07.2022 – 26.08.2022 wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Fl.Nr. 893/16“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom 05/2022 mit Begründung in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 07/2022 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Folgende bereits vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen sind verfügbar:
- Landesdirektion Sachsen vom 26. April 2022
- Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 27. April 2022
- Planungsverband Region Chemnitz vom 11. April 2022
- Landratsamt Erzegbirgeskreis vom 28. April 2022
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Fl.Nr. 893/16“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an C.Lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung Bebauungsplanes „Wohnbebauung Fl.Nr. 893/16“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 13.07.2022
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung Entwurf B-Plan „Wohnbebauung Fl. Nr. 893/16“ hier
- Planzeichnung Entwurf B-Plan „Wohnbebauung Fl. Nr. 893/16“ hier
- Begründung Entwurf B-Plan „Wohnbebauung Fl. Nr. 893/16“hier
- Abgleich FNP Entwurf B-Plan „Wohnbebauung Fl. Nr. 893/16“ hier
- Arterfassungsdaten Entwurf B-Plan „Wohnbebauung Fl. Nr. 893/16“ hier
Vorentwurf des Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“ der Gemeinde Neukirchen
eingestellt am 12.05.2022
Status des Beteilungsverfahrens: aktiv
Öffentliche Auslegung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“ in der Fassung vom April 2022 in der Gemeinde Neukirchen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 27.04.2022 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom April 2022 gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen:
In der Zeit vom 23.05.2022 – 24.06.2022 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom April 2022 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 05/2022 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an C.Lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 28.04.2022
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung Vorentwurf B-Plan „Bestattungswald Neukirchen“ hier
- Planzeichnung Vorentwurf B-Plan „Bestattungswald Neukirchen“ hier
- Begründung Vorentwurf B-Plan „Bestattungswald Neukirchen“ hier
2. Änderung des Entwurfs zum B-Plan „KVA Kompostier-und Verwertungsgesellschaft mbH Adorf“ in Neukirchen
eingestellt am 28.07.2021
Status des Beteiligungsverfahrens: aktiv
Öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Entwurfs zum Bebauungsplanes „KVA Kompostier-und Verwertungsgesellschaft mbH Adorf“ in Neukirchen in der Fassung vom 08.07.2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 28.07.2021 den Entwurf der 2. Änderung zum Bebauungsplan „KVA Kompostier- und Verwertungsgesellschaft mbH Adorf“ in der Fassung vom 08.06.2021 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen:
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 08/2021 und hier wie folgt:
In der Zeit vom 23.08.2021 – 24.09.2021 wird der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „KVA Kompostier- und Verwertungsgesellschaft mbH Adorf“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom 08.06.2021 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag: 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Neben dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes, der Begründung einschließlich Umweltbericht liegen folgende umweltrelevanten Informationen öffentlich aus:
Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Forst
– Hinweise zur Einhaltung des Waldabstandes gemäß § 25 (3) SächsWaldG (Planungs-verband Region Chemnitz, 20.05.2021, Stadt Chemnitz 03.06.2021)
– Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde zur Zahlung der Ausgleichsabgabe. Belange des Naturschutzes und der Landespflege stehen dem B-Plan nicht entgegen (Landratsamt Erzgebirgskreis, Naturschutz, 10.06.2021)
– Berücksichtigung des zeitlichen Verlustes bei der Ausgleichsabgabe; Hinweis auf eine Kontrolle der grünordnerischen Maßnahmen; Ergänzung der Planung durch faunistische Untersuchungen (BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Sachsen e.V. 09.06.2021)
– Verwendung ausschließlich einheimisches, standortgerechtes, autochthones Pflanzgut regionaler Herkünfte; Hinweise zur Eingriffsregelung (Stadt Chemnitz 03.06.2021)
Schutzgut Boden, Bergbau
– Lage in einem Gebiet mit unterirdischen Hohlräumen (Planungsverband Region Chemnitz, 20.05.2021; Landratsamt Erzgebirgskreis, Forst, 10.06.2021)
– Lage innerhalb des Erlaubnisfeldes „Erzgebirge“ zur Aufsuchung von Erzen; Hinweis auf bergbauliche Aktivitäten im Umfeld (Sächsisches Oberbergamt, 02.06.2021)
– Lage in einer geologischen Einheit, in der die zu erwartende durchschnittliche Radonaktivitätskonzentration in der Bodenluft als auffällig/erhöht charakterisiert ist (LfULG 08.06.2021)
Schutzgut Wasser
– Hinweise zum Schutz des Grundwassers (Landratsamt Erzgebirgskreis, Siedlungswasserwirtschaft, 10.06.2021).
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
– Hinweis auf die archäologische Relevanz des Vorhabenareals (Landesamt für Archäologie 20.05.2021)
Diese umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung der Bebauungsplanänderung eingeflossen.
Sollten auf Grund der aktuellen Pandemielage und den damit zusammenhängenden Bestimmungen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der o.g. Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
www.bauleitplanung.sachsen.de
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zur 2. Änderung des Entwurfs „KVA Kompostier- und Verwertungsgesellschaft mbH Adorf“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an C.Lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „KVA Kompostier- und Verwertungs-gesellschaft mbH Adorf“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 10.08.2021
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
Erneute ortsübliche Bekanntmachung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Friedwald Neukirchen“ und der Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Friedwald Neukirchen“
eingestellt am 13.07.2021
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.05.2021 auf Grund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den im Lageplan dargestelltem Bereich einen Bebauungsplan „Friedwald Neukirchen“ aufzustellen. Weiterhin hat der Gemeinderat eine Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Friedwald Neukirchen“ beschlossen. Die Bekanntmachungen werden hier erneut ortsüblich bekannt gemacht:
Die ortsübliche Bekanntmachung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Friedwald Neukirchen“:
Die Satzung wurde im Amtsblatt 07/2021 ortsüblich bekannt gemacht.
Folgende Dateien werden zusätzlich hier zum Download bereitgestellt:
- Bekanntmachung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Friedwald Neukirchen“ hier
- Bekanntmachung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Friedwald Neukirchen“ hier
Bekanntmachung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes „Friedwald Neukirchen“
eingestellt am 08.06.2021
Die Gemeinde Neukirchen hat gemäß § 16 des Baugesetzbuches zur Sicherung der Planung für das Gebiet des Bebauungsplanes „Friedwald Neukirchen“ in ihrer öffentlichen Sitzung am 26.05.2021 die Veränderungssperre als Satzung beschlossen.
Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht:
Die Veränderungssperre tritt mit Bekanntmachung in Kraft.
Die Veränderungssperre kann bei der Gemeindeverwaltung Neukirchen, Hauptstraße 77 in 09221 Neukirchen, Zi. 10 während der Dienststunden durch jedermann eingesehen werden; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Hinweis gemäß § 18 BauGB:
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung und über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.
Weitere Hinweise:
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 4 Absatz 4 SächsGemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
- die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
- Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
- der Bürgermeister dem Beschluss wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
- vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
- a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
- b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde Neukirchen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Neukirchen, den 27.05.2021
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung Satzung Veränderungssperre Friedwald hier
- Plan Veränderungssperre Friedwald hier
- Satzung Veränderungssperre Friedwald hier
Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neukirchen
eingestellt am 08.06.2021
Status des Beteilungsverfahrens: aktiv
Öffentliche Auslegung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom Mai 2021 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 26.05.2021 den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neukirchen mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom Mai 2021 gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen.
In der Zeit vom 21.06.2021 – 23.07.2021 wird der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom Mai 2021 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollten auf Grund der derzeit gültigen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses noch eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der o.g. Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 06/2021 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neukirchen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an C.Lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neukirchen gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 09.06.2021
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung Vorentwurf hier
- Planzeichnung Vorentwurf FNP hier
- Begründung Vorentwurf FNP hier
- Begründung Vorentwurf Anlagen 1-12 hier
Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“
eingestellt am 08.06.2021
Status des Beteilungsverfahrens: aktiv
Öffentliche Auslegung zum Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ in der Fassung vom Mai 2021 in der Gemeinde Neukirchen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 26.05.2021 den Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom Mai 2021 gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.
In der Zeit vom 21.06.2021 – 23.07.2021 wird der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom Mai 2021 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollten auf Grund der derzeit gültigen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses noch eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der o.g. Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 06/2021 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Folgende bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen sind verfügbar:
Schutzgüter allgemein
- Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 17.08.2020 (Hinweise zur Abweichung von Zielen der Raumordnung und aktuell laufendes Zielabweichungsverfahren; Klarstellung ob Neuer-richtung einer öffentlichen oder privaten Verkehrsfläche; Aufstellungsmodus zur zeitgleichen Aufstellung Flächennutzungsplan prüfen)
- Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 28.07.2020 (Hinweise auf flächen-sparende Siedlungsentwicklung; Bedarfsermittlung zur Deckung des Eigenbedarfs ergänzen; Anmerkungen zur Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan; Hinweise zum aktuell laufenden Zielabweichungsverfahren; Vorhaben zur Erweiterung des Gewerbegebietes auf den rekultivierten Flächen erscheint möglich
Schutzgut Boden / Geologie (und Fläche)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 21.08.2020 (Referat Abfallrecht / Altlasten / Bodenschutz hat keine Einwände; hat Hinweise, dass es sich bei beplanten Flächen teilweise um Folgenutzung bergbaulicher Abbauflächen handelt, die bei Wiederherstellung im Rahmen des Abschlussbetriebsplanes im Vollzug des BbergG umgesetzt wird; Hinweis, dass bei Kompensationsmaßnahme Teichentschlammung i.d.R. entsorgungspflichtiger Teichschlamm anfallen kann; Bevorzugung von Entsiegelungsmaßnahmen als Ausgleichsmaßnahme)
- Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 10.08.2020 und 29.05.2020 (Aussage aus STN vom 29.05.2020 in Unterlagen bereits enthalten; Hinweis zu textlichen Ausführungen zum Antrag auf Zulassung des Teilabschlussbetriebsplanes)
- Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 19.08.2020 (keine Bedenken; Anforderungen zum Radonschutz und weitere Hinweise zur natürlichen Radio-aktivität beachten; keine Bedenken aus geologischer Sicht, Hinweise zur Geologie – Bebaubarkeit der ausgetonten und wiederverfüllten Flächen; Neuregelungen Geologiedatengesetz für Bohran-zeige u. Bohrergebnismittelung, Übergabe Ergebnisdaten und Verfügbare Geologiedaten)
Schutzgut Klima und Luft
- Stellungnahme BUND LV Sachsen e.V. vom 12.08.2020 (anlagenbedingte Auswirkungen präzisieren)
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
- Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 28.07.2020 (Hinweise zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und Festlegung Ausgangspunkt für Flächennutzung im Bereich Lehmgrube)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 21.08.2020 (Referat Forst: im Geltungsbereich kein Wald i.S. § 2 SächsWG; südwestlich befindet sich Wald, durch dazwischen liegende Straße Zum Gewerbepark kann Benehmen nach § 25 Abs. 3 Satz 4 SächsWG zur Unterschreitung des Waldabstandes hergestellt werden)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 21.08.2020 (Referat Naturschutz hat aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege keine Einwände; zu Ergebnissen Umweltbericht sowie grünordnerischen Festsetzungen besteht Einverständnis)
- Stellungnahme BUND LV Sachsen e.V. vom 12.08.2020 (mit Kompensationsmaßnahme grundsätzlich einverstanden; zeitliche Ausführung genauer festlegen; Datengrundlage für Umwelt-bericht nach Aktenlage lückenhaft; für neue Grünflächen fehlen grünordnerische Festsetzungen)
Schutzgut Wasser
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 21.08.2020 (Referat Siedlungswasserwirtschaft: weitere Hinweise zum zu renaturierenden Teich erforderlich; Thema Schmutz- und Oberflächen-wasserentsorgung bedarf einer Einzelfallprüfung; Thema Grundwasser wird auf Stellungnahme zum bergrechtlichen Verfahren Abschlussbetriebsplan für den Teilbereich Tagebau Neukirchen verwiesen)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 21.08.2020 (Referat Wasserbau hat keine Einwände)
Schutzgut Mensch
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 21.08.2020 (Referat Immissionsschutz hat Hin-weise zum § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz, Planung entspricht diesem)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 21.08.2020 (Referat Brandschutz: keine Hinweise oder Forderungen)
Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 21.08.2020 (Referat Denkmalschutz hat grund-sätzlich keine Einwände; Hinweis auf Meldepflicht von Bodenfunden für ausführende Baufirmen gemäß § 20 SächDSchG)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 08.2020 (Referat Landwirtschaft: dauer-hafter Flächenentzug von landwirtschaftlicher Nutzfläche und Bodenfruchtbarkeit sowie Eingriffe in Betriebs- u. Wirtschaftsstruktur von landwirtschaftlichen Betrieben; Beeinträchtigung Bodengefüge und Bodenwasserhaushalt; agrarstrukturelle Betroffenheit; sparsamer Umgang mit Grund und Boden; Begründung Umwandlung Flächen, Thema Innenentwicklung und Nachverdichtungs-möglichkeit)
- Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen vom 20.07.2020 (keine Einwände)
- Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsen vom 03.08.2020 (Hinweise zu Boden-funden gemäß § 20 Sächsisches Denkmalschutzgesetz)
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an C.Lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 09.06.2021
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Planzeichnung Entwurf 9. Änderung B-PLan GWG Süd-West hier
- Deckblatt Entwurf 9. Änderung B-PLan GWG Süd-West hier
- Begründung Entwurf 9. Änderung B-PLan GWG Süd-West hier
- umweltrelevante Stellungnahmen Entwurf 9. Änderung GWG Süd-West hier
Vorentwurf des Bebauungsplanes „Kompostier-und Verwertungsanlage KVA“ in Neukirchen OT Adorf
eingestellt am 12.05.2021
Status des Beteilungsverfahrens: aktiv
Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Kompostier-und Verwertungsanlage KVA“ in Neukirchen OT Adorf in der Fassung vom 15.04.2021 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 28.04.2021 den Vorentwurf „Kompostier- und Verwertungsanlage KVA“ in der Fassung vom 15.04.2021 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.
In der Zeit vom 20.05.2021 – 24.06.2021 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Kompostier- und Verwertungsanlage KVA“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom 15.04.2021 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Sollten auf Grund der aktuellen Pandemielage und den damit zusammenhängenden Bestimmungen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der o.g. Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 05/2021 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Kompostier- und Verwertungsanlage KVA“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben.
Die Mitteilung kann auch elektronisch an C.Lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Kompostier- und Verwertungsanlage KVA“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 12.05.2021
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Planzeichnung Vorentwurf B-Plan KVA – hier
- Begründung Vorentwurf B-Plan KVA – hier
Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“
eingestellt am 14.10.2020
Status des Beteilungsverfahrens: beendet
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ in der Fassung vom September 2020 in der Gemeinde Neukirchen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 01.10.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ in der Fassung vom September 2020 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.
In der Zeit vom 26.10.2020 – 27.11.2020 wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom September 2020 mit Begründung und Umweltbericht sowie den umweltrelevanten Stellungnahmen in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollte auf Grund der aktuellen Corona-Pandemielage, verbunden mit der Entwicklung des Infektionsgeschehens, eine Einschränkung der Öffnungszeiten des Rathauses erforderlich sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der o.g. Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 10/2020 und hier wie folgt:
Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ liegen folgende umweltrelevante Informationen öffentlich aus:
Fachgutachten:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 2019 im Zuge des Bauleitplanverfahrens „PVA Lehmtagebau Neukirchen/Erzgeb“; igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR vom 07.04.2020.
Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt
- Planungsverband Region Chemnitz (27.07.2020): Abstimmungsbedarf mit der Unteren Naturschutzbehörde in Bezug auf die grünordnerischen Maßnahmen / Ausgleichsmaß-nahmen der Verfahren zum Bebauungsplan Photovoltaikanlage und dem Abschluss- betriebsplan Lehmgrube Neukirchen erforderlich.
- Landratsamt Erzgebirgskreis (12.08.2020): Beachtung der Umsetzung der Festsetz-ungen des Grünordnungsplanes sowie die artenschutzrechtlichen Festsetzungen hinsichtlich der im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag vorgeschlagenen Vermeidungs-, CEF- und FSC-Maßnahmen.
Die der Gemeinde Neukirchen in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung der Begründung mit Umweltbericht eingeflossen.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben.
Die Mitteilung kann auch elektronisch an c.lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 14.10.2020
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs B-Plan Photovoltaik hier
- Entwurf des B-Plan Photovoltaik hier
- Begründung zum Entwurf Photovoltaik hier
- Anlage 1 – Abschlussbetriebsplan hier
- Anlage 2.1 – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag hier
- Anlage 2.2 – Karte Avifauna hier
- Anlage 2.3 – Karte Herpetofauna hier
- Anlage 2.4 – Libellen hier
- Anlage 3 – Bescheid ZAV hier
Vorentwurf zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“
eingestellt am 14.07.2020
Status des Beteiligungsverfahrens: beendet
Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ in der Fassung vom Juni 2020 in der Gemeinde Neukirchen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.
In der Zeit vom 27.07.2020 – 04.09.2020 wird der Vorentwurf zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom Juni 2020 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollten auf Grund der derzeit gültigen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses noch eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der o.g. Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 07/2020 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an c.lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 15.07.2020
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Planzeichnung Vorentwurf 9. Änderung B-PLan GWG Süd-West – hier
- Deckblatt Vorentwurf 9. Änderung B-PLan GWG Süd-West – hier
- Begründung Vorentwurf 9. Änderung B-PLan GWG Süd-West hier
Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“
eingestellt am 14.07.2020
Status des Beteiligungsverfahrens: beendet
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 01.07.2020 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Fassung vom 19.06.2020 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen:
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 07/2020 und hier wie folgt:
In der Zeit vom 27.07.2020 – 04.09.2020 wird der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom 19.06.2020 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollten auf Grund der derzeit gültigen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses noch eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der o.g. Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Folgende bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen sind verfügbar:
Schutzgüter allgemein
- Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 27.04.2020 (Änderung steht mit Belangen der Raumordnung im Einklang / Hinweise zur Äußerung Verfahrensstand Flächennutzungsplanung)
- Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 22.04.2020 (aus regionalplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis (LRA Erz) vom 20.05.2020 (Referat Baurecht hat keine Einwände)
Schutzgut Flora / Fauna / Naturschutz
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis (LRA Erz) vom 20.05.2020 (Referat Naturschutz, Forst und Landwirtschaft hat keine Einwände)
Schutzgut Klima / Luft
- Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 25.05.2020 (Bereich natürliche Radioaktivität und Strahlenschutz hat keine Einwände)
Schutzgut Mensch
- Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 27.04.2020 (Hinweis planerisch mit entsprechenden Festsetzungen und Beschreibung in der Begründung zu Angaben aus Lärmschutzgutachten)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis (LRA Erz) vom 20.05.2020 (Referat Immissionsschutz hat keine Einwände; Referat Senioren- und Behindertenbeauftragte gibt Hinweise zur Bushaltestelle; Referat öffentlicher Gesundheitsdienst gibt Hinweise zum Lärmschutz und zur Ausführung des Vorhabens; Fachbereich Schulen und Sport hat keine Einwände)
- Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 25.05.2020 (Bereich natürliche Radioaktivität und Strahlenschutz hat keine Einwände)
Schutzgut Boden / Wasser
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis (LRA Erz) vom 20.05.2020 (Referat Abfallrecht/Altlasten/Bodenschutz und Wasserbau hat keine Einwände; Referat öffentlicher Gesundheitsdienst gibt Hinweise zur Trinkwasserversorgung und zur Ausführung des Vorhabens)
- Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 25.05.2020 (Bereich Geologie hat keine Einwände
- Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 20.04.2020 (Verweis auf Stellungnahme aus 2018: vorhandener „Wolfsschacht“, Bauvorhaben im alten Bergbaugebiet, Empfehlungen zur Überprüfung Baugrube durch Fachkundigen)
- Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsen vom 23.04.2020 (Verweis auf Stellungnahme aus 2018: Hinweise zu Bodenfunden)
- Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen vom 16.04.2020 (hat keine Einwände)
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben.
Die Mitteilung kann auch elektronisch an c.lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 15.07.2020
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen
eingestellt am 14.07.2020
Status des Beteiligungsverfahrens: beendet
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 01.07.2020 den Vorentwurf „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ in der Fassung vom 12.06.2020 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen:
In der Zeit vom 27.07.2020 – 04.09.2020 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom 12.06.2020 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollten auf Grund der derzeit gültigen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses noch eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der o.g. Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 07/2020 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben.
Die Mitteilung kann auch elektronisch an c.lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 15.07.2020
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Vorentwurfs B-Plan Photovoltaik hier
- Vorentwurf des B-Plan Photovoltaik hier
- Begründung zum Vorentwurf Photovoltaik hier
- Anlage 1 – Abschlussbetriebsplan hier
- Anlage 2.1 – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag hier
- Anlage 2.2 – Karte Avifauna hier
- Anlage 2.3 – Karte Herpetofauna hier
- Anlage 2.4 – Libellen hier
Entwurf zur Aufhebung der Satzung zum Bebauungsplan „Dorfgebiet Leukersdorfer Straße“ in der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb.
eingestellt am 09.06.2020
Status des Beteiligungsverfahrens: beendet
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 27.05.2020 den Entwurf zur Aufhebung der Satzung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Leukersdorfer Straße“ in der Fassung vom 20.04.2020 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.
In der Zeit vom 22.06.2020 – 24.07.2020 wird der Entwurf zur Aufhebung der Satzung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Leukersdorfer Straße“ in der Fassung vom 20.04.2020 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienstzeiten
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollten auf Grund der derzeit gültigen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses noch eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen grundsätzlich möglich. Der Zugang zum Rathaus während der Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet. Dafür ist keine telefonische Anmeldung erforderlich.
Neben dem Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Leukersdorfer Straße“ liegt folgende umweltrelevante Stellungnahme öffentlich aus:
Schutzgüter Kultur- und Sachgüter
- Landesamt für Archäologie Sachsen (17.03.2020): Hinweis auf archäologische Kulturdenkmale im Umfeld des Vorhabens (mittelalterlicher Ortskern).
Die der Gemeinde Neukirchen in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung der Begründung mit Umweltbericht eingeflossen.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 06/2020 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
www.bauleitplanung.sachsen.de
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf zur Aufhebung der Satzung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Leukersdorfer Straße“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an C.Lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufhebung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Neukirchen, den 10.06.2020
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs hier
- Entwurf zur Aufhebung der Satzung zum Bebauungsplan „Dorfgebiet Leukersdorfer Straße“ hier
- Anlage 1 – B-Plan hier
Entwurf des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb.
eingestellt am 13.05.2020
Status des Beteiligungsverfahrens: beendet
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 26.03.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“ in der Fassung vom 16.03.2020 mit Begründung zur Grünordnung mit Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.
In der Zeit vom 25.05.2020 – 26.06.2020 wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“ in der Fassung vom 16.03.2020 mit Begründung zur Grünordnung mit Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienstzeiten
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollten auf Grund der derzeit gültigen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses noch eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen grundsätzlich möglich. Der Zugang zum Rathaus während der Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Folgende bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen sind verfügbar:
Schutzgüter allgemein
- Stellungnahme Landesdirektion Sachsen, Referat Raumordnung und Stadtentwicklung vom 18.02.2020 (Vorhaben stimmt mit den Erfordernissen der Raumordnung überein, muss jedoch konkretisiert werden)
- Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 18.02.2020 (grundsätzlich keine Bedenken, gegebene Hinweise im weiteren Verfahren zu beachten)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis Abt.3 Umwelt, Verkehr, Sicherheit und Stabsstelle Kreisentwicklung vom 26.02.2020 (grundsätzlich keine Bedenken, gegebene Hinweise im weiteren Verfahren zu beachten)
- Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 19.02.2020 (grundsätzlich keine Bedenken, gegebene Hinweise im weiteren Verfahren zu beachten)
- Stellungnahme Stadt Chemnitz, Dezernat 6 vom 27.02.2020 (Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Hinweise zu Wasser- und Bodenschutz zugestimmt)
- Stellungnahme Landesamt für Archäologie Sachsen vom 27.01.2020 (grundsätzlich keine Bedenken)
- Stellungnahme Sächsisches Oberbergamt vom 26.01.2020 (grundsätzlich keine Bedenken)
Schutzgut Naturhaushalt
- Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 18.02.2020 (Hinweise zum Regionalen Grünzug)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis Abt.3 Umwelt, Verkehr, Sicherheit und Stabsstelle Kreisentwicklung vom 26.02.2020 (Hinweise zu landwirtschaftlicher Tierhaltung, Arten- und Biotoppotential, ökologische Ausgleichsmaßnahmen)
Schutzgut Klima/ Luft
- Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 18.02.2020 (Hinweise zum Siedlungsklima)
Schutzgut Mensch
- Stellungnahme Landesdirektion Sachsen, Referat Raumordnung und Stadtentwicklung vom 18.02.2020 (Hinweise zu Schule und Sport)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis Abt.3 Umwelt, Verkehr, Sicherheit und Stabsstelle Kreisentwicklung vom 26.02.2020 (Hinweise des Gesundheitsdienstes zum Lärm-, Staub- und Immissionsschutz, Gleichstellung behinderter Menschen)
- Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 19.02.2020 (Hinweise zum Radonschutz)
Schutzgut Boden/ Wasser
- Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 18.02.2020 (Hinweise zum Hochwasser und Bodenschutz)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis Abt.3 Umwelt, Verkehr, Sicherheit und Stabsstelle Kreisentwicklung vom 26.02.2020 (Hinweise zum Hochwasser, Bodenschutz, Niederschlagswasser und Regenrückhaltung)
- Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 19.02.2020 (Hinweis zu Hydrogeologie, Baugrund und Versickerung)
- Stellungnahme Stadt Chemnitz, Dezernat 6 vom 27.02.2020 (Auswirkungen Schutzgut Wasser und Hochwasserschutz)
- Stellungnahme Landesamt für Archäologie Sachsen vom 27.01.2020 (Hinweis zu Bodenfunden)
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 05/2020 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an c.lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 13.05.2020
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung der Auslegung Entwurf B-Plan Gruuna Schule hier
- Entwurf B-PLan Gruuna Schule – Planzeichnung hier
- Begründung zum Entwurf B-Plan Gruuna Schule hier
- Begründung Grünordnung + Eingriff Ausgleichsbilanzierung Entwurf B-Plan Gruuna Schule hier
- Bestandsplan Grünordnung Entwurf B-Plan Gruuna Schule hier
- Umweltbericht Entwurf B-Plan Gruuna Schule hier
- Umweltrelevante Stellungnahmen Entwurf B-Plan Gruuna Schule hier
abgeschlossene Verfahren der Bauleitplanung – die genehmigten Bebauungspläne finden Sie hier.
Die unten genannten Beteiligungen dienen lediglich zur Information über den Verfahrenablauf – die Beteiligungsverfahren sind inaktiv:
Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“
eingestellt am 14.04.2020 – nur informatorisch
Status des Beteiligungsverfahrens: beendet
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 26.03.2020 den Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Fassung vom 13.03.2020 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen:
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 05/2020 und hier wie folgt:
In der Zeit vom 27.04.2020 – 05.06.2020 wird der Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom 13.03.2020 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollten auf Grund der derzeit gültigen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses noch eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der oben genannten Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 04/2020 und hier wie folgt:
Neben der Einstellung auf der Homepage werden der der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben.
Die Mitteilung kann auch elektronisch an c.lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 27.03.2020
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb.
eingestellt am 25.11.2019 – nur informatorisch
Status des Beteiligungsverfahrens: abgeschlossen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.10.2019 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“ in der Fassung vom 09.10.2019 mit Begründung und Bestands- und Konfliktanalyse zum Grünordnungsplan gebilligt. Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit statt:
In der Zeit vom 21.11.2019 – 21.12.2019 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchenin der Fassung vom 09.10.2019 mit Begründung und Bestands- und Konfliktanalyse zum Grünordnungsplan in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 11/2019 und zusätzlich hier wie folgt:
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Plan zum Vorentwurf hier
- Inhaltsverzeichnis Vorentwurf hier
- Begründung Vorentwurf hier
Alle im Inhaltsverzeichnis genannten Unterlagen zum Vorentwurf des B-Planes (Konzepte, umweltschutzrelevante Unterlagen, Stellungnahmen etc.) können in der Gemeindeverwaltung Neukirchen zu den o.g. Dienstzeiten eingesehen werden.
Entwurf des Bebauungsplanes “ Neue Grundschule Neukirchen“ in der Fassung vom 16.11.2018 der Gemeinde Neukirchen
eingestellt am 11.12.2018
Status des Beteiligungsverfahrens: abgeschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 28.11.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Fassung vom 16.11.2018 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.
In der Zeit vom 07.01.2019 – 15.02.2019 wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Fassung vom 16.11.2018 mit Begründung und Umweltbericht sowie den umweltbezogenen Stellungsnahmen in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienstzeiten:
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 12/2018 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB im Internet hier sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes unter www.bauleitplanung.sachsen.de zugänglich gemacht.
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- B-Plan Entwurf hier
- B-Plan Entwurf -nur Planzeichnung hier
- Deckblatt zum Entwurf hier
- Begründung zum Entwurf hier
- umweltrelevante Stellungnahmen hier
- Anlage 1 – Untersuchung Standortalternativen hier
- Anlage 1 – Rücklauf STN – PV 09.02.2018 hier
- Anlage 1 – Rücklauf STN – LDS 13.02.2018 hier
Vorentwurf des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen
eingestellt am 10.07.2018 – nur informatorisch
Status des Beteiligungsverfahrens: abgeschlossen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.02.2018 die Aufstellung eines Bebauungsplans „Neue Grundschule Neukirchen“ beschlossen. Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit statt:
In der Zeit vom 23.07.2018 – 31.08.2018 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom 25.06.2018 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 07/2018 und zusätzlich hier wie folgt:
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Plan zum Vorentwurf hier
- Deckblatt Vorentwurf hier
- Begründung Vorentwurf hier
- Anlage 1 – Untersuchung Standortalternativen hier
- Anlage 1 – Rücklauf STN – PV 09.02.2018 hier
- Anlage 1 – Rücklauf STN – LDS 13.02.2018 hier
2. Änderung des B-Planes „Wohngebiet Sorge“
aktualisiert am 12.09.2018
eingestellt am 13.02.2018
Status des Beteiligungsverfahrens: das Beteilungsverfahren ist beendet
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 29.08.2018 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Sorge“ in der Fassung vom August 2018 mit Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB i.V.m. §13b BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Die Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Sorge“ in der Fassung vom August 2018 mit Begründung wurde im Amtsblatt 09/2018 öffentlich bekannt gemacht:
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
Der Gemeinderat der Neukirchen hat am 31.01.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Erweiterung des Bebauungsplanes Sorgestraße“ im beschleunigten Verfahren und Einbeziehung von Außenbereichsflächen (§§ 13 a, 13 b BauGB) aufzustellen. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus Neukirchen, Zimmer 13 während der Dienststunden in der Zeit vom 26.02.2018 bis 09.03.2018 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift äußern.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 02/2018 und zusätzlich hier wie folgt:
Bekanntmachung hier als pdf zum Download.
B-Plan „Seniorenwohnanlage Neukirchen“ (im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i.V.m. § 13 b BauGB)
Verfahren zum Entwurf
eingestellt am 13.03.2018
Status des Beteiligungsverfahrens: abgeschlossen/inaktiv
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 28.02.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes „Seniorenwohnanlage Neukirchen“ in der Fassung vom 19.02.2018 mit Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.
Die Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Seniorenwohnanlage Neukirchen“ wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit hiermit bekannt gemacht:
Planzeichnung:
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Plan zum Entwurf hier
- Deckblatt Entwurf hier
- Begründung Entwurf hier
Geltungsbereich als Shape hier als zip
eingestellt am 08.11.2017
Status des Beteiligungsverfahren: inaktiv
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. hat in seiner Sitzung am 25.10.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Seniorenwohnanlage Neukirchen“ beschlossen.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 11/2017 und zusätzlich hier wie folgt:
Bekanntmachung hier als pdf zum Download
B-Plan „Gewerbegebiet Süd-West“
8. Änderung des B-Planes „Gewerbegebiet Süd-West“
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in der öffentlichen Sitzung am 29.03.2017 die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ beschlossen.
Folgende Änderungen sollen damit vorgenommen werden:
– Ausbildung des Kreuzungsbereiches S 239 (Stollberger Straße) – Straße Zum Gewerbepark in einen Kreisverkehr mit Anbindung der ehemaligen Forststraße (auch Rad-/Gehweg)
– Reduzierung der Baugrenzen zur Kleingartensparte von derzeit 30 m auf 10 m
– Anpassung der tatsächlichen Vermessung an den Bebauungsplan im Bereich des Wendehammers an der Südstraße
– Anpassung der Straßenbreite der Zufahrt von der Südstraße Richtung Auenblick zu weiteren Baugrundstücken von derzeit 3,0 m auf 5,50 m zzgl. 0,5 m Bankett
Verfahren zum Entwurf
Status des Beteiligungsverfahrens: abgeschlossen/inaktiv (eingestellt am 12.12.2017)
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 29.11.2017 den Entwurf zur 8.Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ in der Fassung vom 17.11.2017 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 8.Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit bekannt gemacht:
Planzeichnung:
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Plan zum Entwurf hier
- Deckblatt Entwurf hier
- Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf hier
- umweltrelevante Stellungnahmen hier
- B-Plan Gewerbegebiet 7.Änderung genehmigt hier
Geltungsbereich als Shape hier als zip
Verfahren zum Vorentwurf
Status des Beteiligungsverfahrens: abgeschlossen/inaktiv
Der Vorentwurf zur 8.Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ in der Fassung vom 31.05.2017 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird öffentlich ausgelegt:
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Plan zum Vorentwurf hier
- Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht hier
- Deckblatt Vorentwurf hier
Geltungsbereich als Shape hier als zip
B-Plan „Jahnstraße“
Hinweis: Der B-Plan Jahnstraße ist genehmigt – die Genehmigung ist hier zu finden.
Status des Verfahrens: abgeschlosse/inaktiv
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.04.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes „Eigenheimstandort Jahnstraße“ in der Fassung vom 05.04.2017 beschlossen und die Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen:
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Plan zum Entwurf hier
- Entwurf mit Begründung hier und Umweltbericht hier
Vorentwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ in Neukirchen OT Adorf
eingestellt am 11.07.2023
Status des Beteilungsverfahrens: abgeschlossen
Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ für das Flurstück 557/5 der Gemarkung Adorf gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 28.06.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Agri-PV Adorf“ gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen:
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.
In der Zeit vom 24.07.2023 – 24.08.2023 wird der Vorentwurf zum Bebauungsplan Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom Juni 2023 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 07/2023 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf zum Bebauungsplan Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an Bauamt@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorentwurf zum Bebauungsplan Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 12.07.2023
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
öffentliche Bekanntmachung Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ hier
Planzeichnung B-Plan Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ hier
Begründung mit Umweltbericht Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ hier
Aufhebung der Satzung über eine Veränderungssperre sowie die Aufhebung der Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“
eingestellt am 06.06.2023
Information über die Aufhebung der o. g. Satzungen gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. hat in seiner Sitzung am 31.05.2023 die Aufhebung der Satzungen gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB beschlossen. Die anliegende Satzung dazu wird hiermit zur Information bereitgestellt:
Die Satzung zur Aufhebung der Veränderungssperre tritt mit Bekanntmachung in Kraft. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 06/2023 und hier zusätzlich zum Download hier und hier.
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Bestattungswald Neukirchen“ und Satzung über eine Veränderungssperre nach §§ 14, 16 und 17 BauGB zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“
eingestellt am 27.10.2022
ergänzt am 09.11.2022
Information über den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes “Bestattungswald Neukirchen” und Beschluss einer Satzung über eine Veränderungssperre zum Bebauungsplan “Bestattungswald Neukirchen”
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.10.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“ auf der Gemarkung Neukirchen zur Errichtung eines Bestattungswaldes einschließlich Nebenanlagen, ausreichend Parkflächen und zufahrt sowie Erweiterungsflächen beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke der Gemarkung Neukirchen Fl.Nr. 709 und Fl.Nr. 1279 h vollständig und die Fl.Nr. 748, 744, 215/28, 214/3, 711/1, 710, 1003/3 teilweise gemäß dem zugrundeliegenden Lageplan „Gesamtplanumgriff Bebauungsplan ‚Bestattungswald Neukirchen‘ „ des Ing.-Büros iproplan vom 12.10.2022:
Ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinde Neukirchen über die Aufstellung eines Bebauungsplans „Bestattungswald Neukirchen“ zur Information:
Weiterhin hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.10.2022 die Satzung über die Veränderungssperre zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“ beschlossen.
Die entsprechenden Bekanntmachungen werden hier veröffentlicht:
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 11/2022.
Folgende Dateien werden zusätzlich hier zum Download bereitgestellt:
- ortsübliche Bekanntmachung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Bestattungswald Neukirchen“ hier
- ortsübliche Bekanntmachung zum B-Plan „Bestattungswald Neukirchen“ hier
- ortsübliche Bekanntmachung der Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Bestattungswald Neukirchen“ hier
- vollständiger Gesamtplanumgriff hier
Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Fl.Nr. 893/16“
eingestellt am 11.07.2022
Status des Beteiligungsverfahrens: aktiv
Öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Fl.Nr. 893/16“ in der Fassung vom 05/2022 in der Gemeinde Neukirchen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 29.06.2022 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Fl.Nr. 893/16“ mit Begründung in der Fassung vom 05/2022 gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.
In der Zeit vom 25.07.2022 – 26.08.2022 wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Fl.Nr. 893/16“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom 05/2022 mit Begründung in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 07/2022 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Folgende bereits vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen sind verfügbar:
- Landesdirektion Sachsen vom 26. April 2022
- Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 27. April 2022
- Planungsverband Region Chemnitz vom 11. April 2022
- Landratsamt Erzegbirgeskreis vom 28. April 2022
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Fl.Nr. 893/16“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an C.Lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung Bebauungsplanes „Wohnbebauung Fl.Nr. 893/16“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 13.07.2022
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung Entwurf B-Plan „Wohnbebauung Fl. Nr. 893/16“ hier
- Planzeichnung Entwurf B-Plan „Wohnbebauung Fl. Nr. 893/16“ hier
- Begründung Entwurf B-Plan „Wohnbebauung Fl. Nr. 893/16“hier
- Abgleich FNP Entwurf B-Plan „Wohnbebauung Fl. Nr. 893/16“ hier
- Arterfassungsdaten Entwurf B-Plan „Wohnbebauung Fl. Nr. 893/16“ hier
Vorentwurf des Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“ der Gemeinde Neukirchen
eingestellt am 12.05.2022
Status des Beteilungsverfahrens: aktiv
Öffentliche Auslegung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“ in der Fassung vom April 2022 in der Gemeinde Neukirchen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 27.04.2022 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom April 2022 gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen:
In der Zeit vom 23.05.2022 – 24.06.2022 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom April 2022 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 05/2022 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an C.Lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung Bebauungsplanes „Bestattungswald Neukirchen“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 28.04.2022
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung Vorentwurf B-Plan „Bestattungswald Neukirchen“ hier
- Planzeichnung Vorentwurf B-Plan „Bestattungswald Neukirchen“ hier
- Begründung Vorentwurf B-Plan „Bestattungswald Neukirchen“ hier
2. Änderung des Entwurfs zum B-Plan „KVA Kompostier-und Verwertungsgesellschaft mbH Adorf“ in Neukirchen
eingestellt am 28.07.2021
Status des Beteiligungsverfahrens: aktiv
Öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Entwurfs zum Bebauungsplanes „KVA Kompostier-und Verwertungsgesellschaft mbH Adorf“ in Neukirchen in der Fassung vom 08.07.2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 28.07.2021 den Entwurf der 2. Änderung zum Bebauungsplan „KVA Kompostier- und Verwertungsgesellschaft mbH Adorf“ in der Fassung vom 08.06.2021 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen:
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 08/2021 und hier wie folgt:
In der Zeit vom 23.08.2021 – 24.09.2021 wird der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „KVA Kompostier- und Verwertungsgesellschaft mbH Adorf“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom 08.06.2021 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag: 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Neben dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes, der Begründung einschließlich Umweltbericht liegen folgende umweltrelevanten Informationen öffentlich aus:
Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Forst
– Hinweise zur Einhaltung des Waldabstandes gemäß § 25 (3) SächsWaldG (Planungs-verband Region Chemnitz, 20.05.2021, Stadt Chemnitz 03.06.2021)
– Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde zur Zahlung der Ausgleichsabgabe. Belange des Naturschutzes und der Landespflege stehen dem B-Plan nicht entgegen (Landratsamt Erzgebirgskreis, Naturschutz, 10.06.2021)
– Berücksichtigung des zeitlichen Verlustes bei der Ausgleichsabgabe; Hinweis auf eine Kontrolle der grünordnerischen Maßnahmen; Ergänzung der Planung durch faunistische Untersuchungen (BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Sachsen e.V. 09.06.2021)
– Verwendung ausschließlich einheimisches, standortgerechtes, autochthones Pflanzgut regionaler Herkünfte; Hinweise zur Eingriffsregelung (Stadt Chemnitz 03.06.2021)
Schutzgut Boden, Bergbau
– Lage in einem Gebiet mit unterirdischen Hohlräumen (Planungsverband Region Chemnitz, 20.05.2021; Landratsamt Erzgebirgskreis, Forst, 10.06.2021)
– Lage innerhalb des Erlaubnisfeldes „Erzgebirge“ zur Aufsuchung von Erzen; Hinweis auf bergbauliche Aktivitäten im Umfeld (Sächsisches Oberbergamt, 02.06.2021)
– Lage in einer geologischen Einheit, in der die zu erwartende durchschnittliche Radonaktivitätskonzentration in der Bodenluft als auffällig/erhöht charakterisiert ist (LfULG 08.06.2021)
Schutzgut Wasser
– Hinweise zum Schutz des Grundwassers (Landratsamt Erzgebirgskreis, Siedlungswasserwirtschaft, 10.06.2021).
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
– Hinweis auf die archäologische Relevanz des Vorhabenareals (Landesamt für Archäologie 20.05.2021)
Diese umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung der Bebauungsplanänderung eingeflossen.
Sollten auf Grund der aktuellen Pandemielage und den damit zusammenhängenden Bestimmungen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der o.g. Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
www.bauleitplanung.sachsen.de
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zur 2. Änderung des Entwurfs „KVA Kompostier- und Verwertungsgesellschaft mbH Adorf“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an C.Lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „KVA Kompostier- und Verwertungs-gesellschaft mbH Adorf“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 10.08.2021
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
Erneute ortsübliche Bekanntmachung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Friedwald Neukirchen“ und der Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Friedwald Neukirchen“
eingestellt am 13.07.2021
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.05.2021 auf Grund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den im Lageplan dargestelltem Bereich einen Bebauungsplan „Friedwald Neukirchen“ aufzustellen. Weiterhin hat der Gemeinderat eine Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Friedwald Neukirchen“ beschlossen. Die Bekanntmachungen werden hier erneut ortsüblich bekannt gemacht:
Die ortsübliche Bekanntmachung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Friedwald Neukirchen“:
Die Satzung wurde im Amtsblatt 07/2021 ortsüblich bekannt gemacht.
Folgende Dateien werden zusätzlich hier zum Download bereitgestellt:
- Bekanntmachung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Friedwald Neukirchen“ hier
- Bekanntmachung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Friedwald Neukirchen“ hier
Bekanntmachung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes „Friedwald Neukirchen“
eingestellt am 08.06.2021
Die Gemeinde Neukirchen hat gemäß § 16 des Baugesetzbuches zur Sicherung der Planung für das Gebiet des Bebauungsplanes „Friedwald Neukirchen“ in ihrer öffentlichen Sitzung am 26.05.2021 die Veränderungssperre als Satzung beschlossen.
Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht:
Die Veränderungssperre tritt mit Bekanntmachung in Kraft.
Die Veränderungssperre kann bei der Gemeindeverwaltung Neukirchen, Hauptstraße 77 in 09221 Neukirchen, Zi. 10 während der Dienststunden durch jedermann eingesehen werden; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Hinweis gemäß § 18 BauGB:
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung und über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.
Weitere Hinweise:
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 4 Absatz 4 SächsGemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
- die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
- Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
- der Bürgermeister dem Beschluss wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
- vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
- a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
- b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde Neukirchen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Neukirchen, den 27.05.2021
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung Satzung Veränderungssperre Friedwald hier
- Plan Veränderungssperre Friedwald hier
- Satzung Veränderungssperre Friedwald hier
Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neukirchen
eingestellt am 08.06.2021
Status des Beteilungsverfahrens: aktiv
Öffentliche Auslegung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom Mai 2021 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 26.05.2021 den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neukirchen mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom Mai 2021 gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen.
In der Zeit vom 21.06.2021 – 23.07.2021 wird der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom Mai 2021 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollten auf Grund der derzeit gültigen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses noch eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der o.g. Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 06/2021 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neukirchen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an C.Lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neukirchen gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 09.06.2021
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung Vorentwurf hier
- Planzeichnung Vorentwurf FNP hier
- Begründung Vorentwurf FNP hier
- Begründung Vorentwurf Anlagen 1-12 hier
Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“
eingestellt am 08.06.2021
Status des Beteilungsverfahrens: aktiv
Öffentliche Auslegung zum Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ in der Fassung vom Mai 2021 in der Gemeinde Neukirchen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 26.05.2021 den Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom Mai 2021 gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.
In der Zeit vom 21.06.2021 – 23.07.2021 wird der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom Mai 2021 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollten auf Grund der derzeit gültigen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses noch eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der o.g. Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 06/2021 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Folgende bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen sind verfügbar:
Schutzgüter allgemein
- Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 17.08.2020 (Hinweise zur Abweichung von Zielen der Raumordnung und aktuell laufendes Zielabweichungsverfahren; Klarstellung ob Neuer-richtung einer öffentlichen oder privaten Verkehrsfläche; Aufstellungsmodus zur zeitgleichen Aufstellung Flächennutzungsplan prüfen)
- Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 28.07.2020 (Hinweise auf flächen-sparende Siedlungsentwicklung; Bedarfsermittlung zur Deckung des Eigenbedarfs ergänzen; Anmerkungen zur Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan; Hinweise zum aktuell laufenden Zielabweichungsverfahren; Vorhaben zur Erweiterung des Gewerbegebietes auf den rekultivierten Flächen erscheint möglich
Schutzgut Boden / Geologie (und Fläche)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 21.08.2020 (Referat Abfallrecht / Altlasten / Bodenschutz hat keine Einwände; hat Hinweise, dass es sich bei beplanten Flächen teilweise um Folgenutzung bergbaulicher Abbauflächen handelt, die bei Wiederherstellung im Rahmen des Abschlussbetriebsplanes im Vollzug des BbergG umgesetzt wird; Hinweis, dass bei Kompensationsmaßnahme Teichentschlammung i.d.R. entsorgungspflichtiger Teichschlamm anfallen kann; Bevorzugung von Entsiegelungsmaßnahmen als Ausgleichsmaßnahme)
- Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 10.08.2020 und 29.05.2020 (Aussage aus STN vom 29.05.2020 in Unterlagen bereits enthalten; Hinweis zu textlichen Ausführungen zum Antrag auf Zulassung des Teilabschlussbetriebsplanes)
- Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 19.08.2020 (keine Bedenken; Anforderungen zum Radonschutz und weitere Hinweise zur natürlichen Radio-aktivität beachten; keine Bedenken aus geologischer Sicht, Hinweise zur Geologie – Bebaubarkeit der ausgetonten und wiederverfüllten Flächen; Neuregelungen Geologiedatengesetz für Bohran-zeige u. Bohrergebnismittelung, Übergabe Ergebnisdaten und Verfügbare Geologiedaten)
Schutzgut Klima und Luft
- Stellungnahme BUND LV Sachsen e.V. vom 12.08.2020 (anlagenbedingte Auswirkungen präzisieren)
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
- Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 28.07.2020 (Hinweise zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und Festlegung Ausgangspunkt für Flächennutzung im Bereich Lehmgrube)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 21.08.2020 (Referat Forst: im Geltungsbereich kein Wald i.S. § 2 SächsWG; südwestlich befindet sich Wald, durch dazwischen liegende Straße Zum Gewerbepark kann Benehmen nach § 25 Abs. 3 Satz 4 SächsWG zur Unterschreitung des Waldabstandes hergestellt werden)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 21.08.2020 (Referat Naturschutz hat aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege keine Einwände; zu Ergebnissen Umweltbericht sowie grünordnerischen Festsetzungen besteht Einverständnis)
- Stellungnahme BUND LV Sachsen e.V. vom 12.08.2020 (mit Kompensationsmaßnahme grundsätzlich einverstanden; zeitliche Ausführung genauer festlegen; Datengrundlage für Umwelt-bericht nach Aktenlage lückenhaft; für neue Grünflächen fehlen grünordnerische Festsetzungen)
Schutzgut Wasser
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 21.08.2020 (Referat Siedlungswasserwirtschaft: weitere Hinweise zum zu renaturierenden Teich erforderlich; Thema Schmutz- und Oberflächen-wasserentsorgung bedarf einer Einzelfallprüfung; Thema Grundwasser wird auf Stellungnahme zum bergrechtlichen Verfahren Abschlussbetriebsplan für den Teilbereich Tagebau Neukirchen verwiesen)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 21.08.2020 (Referat Wasserbau hat keine Einwände)
Schutzgut Mensch
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 21.08.2020 (Referat Immissionsschutz hat Hin-weise zum § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz, Planung entspricht diesem)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 21.08.2020 (Referat Brandschutz: keine Hinweise oder Forderungen)
Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 21.08.2020 (Referat Denkmalschutz hat grund-sätzlich keine Einwände; Hinweis auf Meldepflicht von Bodenfunden für ausführende Baufirmen gemäß § 20 SächDSchG)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 08.2020 (Referat Landwirtschaft: dauer-hafter Flächenentzug von landwirtschaftlicher Nutzfläche und Bodenfruchtbarkeit sowie Eingriffe in Betriebs- u. Wirtschaftsstruktur von landwirtschaftlichen Betrieben; Beeinträchtigung Bodengefüge und Bodenwasserhaushalt; agrarstrukturelle Betroffenheit; sparsamer Umgang mit Grund und Boden; Begründung Umwandlung Flächen, Thema Innenentwicklung und Nachverdichtungs-möglichkeit)
- Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen vom 20.07.2020 (keine Einwände)
- Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsen vom 03.08.2020 (Hinweise zu Boden-funden gemäß § 20 Sächsisches Denkmalschutzgesetz)
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an C.Lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 09.06.2021
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Planzeichnung Entwurf 9. Änderung B-PLan GWG Süd-West hier
- Deckblatt Entwurf 9. Änderung B-PLan GWG Süd-West hier
- Begründung Entwurf 9. Änderung B-PLan GWG Süd-West hier
- umweltrelevante Stellungnahmen Entwurf 9. Änderung GWG Süd-West hier
Vorentwurf des Bebauungsplanes „Kompostier-und Verwertungsanlage KVA“ in Neukirchen OT Adorf
eingestellt am 12.05.2021
Status des Beteilungsverfahrens: aktiv
Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Kompostier-und Verwertungsanlage KVA“ in Neukirchen OT Adorf in der Fassung vom 15.04.2021 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 28.04.2021 den Vorentwurf „Kompostier- und Verwertungsanlage KVA“ in der Fassung vom 15.04.2021 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.
In der Zeit vom 20.05.2021 – 24.06.2021 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Kompostier- und Verwertungsanlage KVA“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom 15.04.2021 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Sollten auf Grund der aktuellen Pandemielage und den damit zusammenhängenden Bestimmungen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der o.g. Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 05/2021 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Kompostier- und Verwertungsanlage KVA“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben.
Die Mitteilung kann auch elektronisch an C.Lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Kompostier- und Verwertungsanlage KVA“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 12.05.2021
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Planzeichnung Vorentwurf B-Plan KVA – hier
- Begründung Vorentwurf B-Plan KVA – hier
Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“
eingestellt am 14.10.2020
Status des Beteilungsverfahrens: beendet
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ in der Fassung vom September 2020 in der Gemeinde Neukirchen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 01.10.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ in der Fassung vom September 2020 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.
In der Zeit vom 26.10.2020 – 27.11.2020 wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom September 2020 mit Begründung und Umweltbericht sowie den umweltrelevanten Stellungnahmen in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollte auf Grund der aktuellen Corona-Pandemielage, verbunden mit der Entwicklung des Infektionsgeschehens, eine Einschränkung der Öffnungszeiten des Rathauses erforderlich sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der o.g. Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 10/2020 und hier wie folgt:
Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ liegen folgende umweltrelevante Informationen öffentlich aus:
Fachgutachten:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 2019 im Zuge des Bauleitplanverfahrens „PVA Lehmtagebau Neukirchen/Erzgeb“; igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR vom 07.04.2020.
Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt
- Planungsverband Region Chemnitz (27.07.2020): Abstimmungsbedarf mit der Unteren Naturschutzbehörde in Bezug auf die grünordnerischen Maßnahmen / Ausgleichsmaß-nahmen der Verfahren zum Bebauungsplan Photovoltaikanlage und dem Abschluss- betriebsplan Lehmgrube Neukirchen erforderlich.
- Landratsamt Erzgebirgskreis (12.08.2020): Beachtung der Umsetzung der Festsetz-ungen des Grünordnungsplanes sowie die artenschutzrechtlichen Festsetzungen hinsichtlich der im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag vorgeschlagenen Vermeidungs-, CEF- und FSC-Maßnahmen.
Die der Gemeinde Neukirchen in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung der Begründung mit Umweltbericht eingeflossen.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben.
Die Mitteilung kann auch elektronisch an c.lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 14.10.2020
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs B-Plan Photovoltaik hier
- Entwurf des B-Plan Photovoltaik hier
- Begründung zum Entwurf Photovoltaik hier
- Anlage 1 – Abschlussbetriebsplan hier
- Anlage 2.1 – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag hier
- Anlage 2.2 – Karte Avifauna hier
- Anlage 2.3 – Karte Herpetofauna hier
- Anlage 2.4 – Libellen hier
- Anlage 3 – Bescheid ZAV hier
Vorentwurf zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“
eingestellt am 14.07.2020
Status des Beteiligungsverfahrens: beendet
Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ in der Fassung vom Juni 2020 in der Gemeinde Neukirchen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.
In der Zeit vom 27.07.2020 – 04.09.2020 wird der Vorentwurf zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom Juni 2020 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollten auf Grund der derzeit gültigen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses noch eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der o.g. Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 07/2020 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an c.lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 15.07.2020
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Planzeichnung Vorentwurf 9. Änderung B-PLan GWG Süd-West – hier
- Deckblatt Vorentwurf 9. Änderung B-PLan GWG Süd-West – hier
- Begründung Vorentwurf 9. Änderung B-PLan GWG Süd-West hier
Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“
eingestellt am 14.07.2020
Status des Beteiligungsverfahrens: beendet
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 01.07.2020 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Fassung vom 19.06.2020 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen:
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 07/2020 und hier wie folgt:
In der Zeit vom 27.07.2020 – 04.09.2020 wird der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom 19.06.2020 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollten auf Grund der derzeit gültigen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses noch eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der o.g. Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Folgende bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen sind verfügbar:
Schutzgüter allgemein
- Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 27.04.2020 (Änderung steht mit Belangen der Raumordnung im Einklang / Hinweise zur Äußerung Verfahrensstand Flächennutzungsplanung)
- Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 22.04.2020 (aus regionalplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis (LRA Erz) vom 20.05.2020 (Referat Baurecht hat keine Einwände)
Schutzgut Flora / Fauna / Naturschutz
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis (LRA Erz) vom 20.05.2020 (Referat Naturschutz, Forst und Landwirtschaft hat keine Einwände)
Schutzgut Klima / Luft
- Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 25.05.2020 (Bereich natürliche Radioaktivität und Strahlenschutz hat keine Einwände)
Schutzgut Mensch
- Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 27.04.2020 (Hinweis planerisch mit entsprechenden Festsetzungen und Beschreibung in der Begründung zu Angaben aus Lärmschutzgutachten)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis (LRA Erz) vom 20.05.2020 (Referat Immissionsschutz hat keine Einwände; Referat Senioren- und Behindertenbeauftragte gibt Hinweise zur Bushaltestelle; Referat öffentlicher Gesundheitsdienst gibt Hinweise zum Lärmschutz und zur Ausführung des Vorhabens; Fachbereich Schulen und Sport hat keine Einwände)
- Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 25.05.2020 (Bereich natürliche Radioaktivität und Strahlenschutz hat keine Einwände)
Schutzgut Boden / Wasser
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis (LRA Erz) vom 20.05.2020 (Referat Abfallrecht/Altlasten/Bodenschutz und Wasserbau hat keine Einwände; Referat öffentlicher Gesundheitsdienst gibt Hinweise zur Trinkwasserversorgung und zur Ausführung des Vorhabens)
- Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 25.05.2020 (Bereich Geologie hat keine Einwände
- Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 20.04.2020 (Verweis auf Stellungnahme aus 2018: vorhandener „Wolfsschacht“, Bauvorhaben im alten Bergbaugebiet, Empfehlungen zur Überprüfung Baugrube durch Fachkundigen)
- Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsen vom 23.04.2020 (Verweis auf Stellungnahme aus 2018: Hinweise zu Bodenfunden)
- Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen vom 16.04.2020 (hat keine Einwände)
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben.
Die Mitteilung kann auch elektronisch an c.lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 15.07.2020
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen
eingestellt am 14.07.2020
Status des Beteiligungsverfahrens: beendet
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 01.07.2020 den Vorentwurf „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ in der Fassung vom 12.06.2020 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen:
In der Zeit vom 27.07.2020 – 04.09.2020 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom 12.06.2020 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollten auf Grund der derzeit gültigen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses noch eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der o.g. Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 07/2020 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben.
Die Mitteilung kann auch elektronisch an c.lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 15.07.2020
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Vorentwurfs B-Plan Photovoltaik hier
- Vorentwurf des B-Plan Photovoltaik hier
- Begründung zum Vorentwurf Photovoltaik hier
- Anlage 1 – Abschlussbetriebsplan hier
- Anlage 2.1 – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag hier
- Anlage 2.2 – Karte Avifauna hier
- Anlage 2.3 – Karte Herpetofauna hier
- Anlage 2.4 – Libellen hier
Entwurf zur Aufhebung der Satzung zum Bebauungsplan „Dorfgebiet Leukersdorfer Straße“ in der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb.
eingestellt am 09.06.2020
Status des Beteiligungsverfahrens: beendet
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 27.05.2020 den Entwurf zur Aufhebung der Satzung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Leukersdorfer Straße“ in der Fassung vom 20.04.2020 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.
In der Zeit vom 22.06.2020 – 24.07.2020 wird der Entwurf zur Aufhebung der Satzung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Leukersdorfer Straße“ in der Fassung vom 20.04.2020 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienstzeiten
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollten auf Grund der derzeit gültigen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses noch eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen grundsätzlich möglich. Der Zugang zum Rathaus während der Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet. Dafür ist keine telefonische Anmeldung erforderlich.
Neben dem Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Leukersdorfer Straße“ liegt folgende umweltrelevante Stellungnahme öffentlich aus:
Schutzgüter Kultur- und Sachgüter
- Landesamt für Archäologie Sachsen (17.03.2020): Hinweis auf archäologische Kulturdenkmale im Umfeld des Vorhabens (mittelalterlicher Ortskern).
Die der Gemeinde Neukirchen in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung der Begründung mit Umweltbericht eingeflossen.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 06/2020 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
www.bauleitplanung.sachsen.de
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf zur Aufhebung der Satzung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Leukersdorfer Straße“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an C.Lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufhebung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Neukirchen, den 10.06.2020
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs hier
- Entwurf zur Aufhebung der Satzung zum Bebauungsplan „Dorfgebiet Leukersdorfer Straße“ hier
- Anlage 1 – B-Plan hier
Entwurf des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb.
eingestellt am 13.05.2020
Status des Beteiligungsverfahrens: beendet
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 26.03.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“ in der Fassung vom 16.03.2020 mit Begründung zur Grünordnung mit Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.
In der Zeit vom 25.05.2020 – 26.06.2020 wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“ in der Fassung vom 16.03.2020 mit Begründung zur Grünordnung mit Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienstzeiten
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollten auf Grund der derzeit gültigen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses noch eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen grundsätzlich möglich. Der Zugang zum Rathaus während der Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Folgende bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen sind verfügbar:
Schutzgüter allgemein
- Stellungnahme Landesdirektion Sachsen, Referat Raumordnung und Stadtentwicklung vom 18.02.2020 (Vorhaben stimmt mit den Erfordernissen der Raumordnung überein, muss jedoch konkretisiert werden)
- Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 18.02.2020 (grundsätzlich keine Bedenken, gegebene Hinweise im weiteren Verfahren zu beachten)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis Abt.3 Umwelt, Verkehr, Sicherheit und Stabsstelle Kreisentwicklung vom 26.02.2020 (grundsätzlich keine Bedenken, gegebene Hinweise im weiteren Verfahren zu beachten)
- Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 19.02.2020 (grundsätzlich keine Bedenken, gegebene Hinweise im weiteren Verfahren zu beachten)
- Stellungnahme Stadt Chemnitz, Dezernat 6 vom 27.02.2020 (Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Hinweise zu Wasser- und Bodenschutz zugestimmt)
- Stellungnahme Landesamt für Archäologie Sachsen vom 27.01.2020 (grundsätzlich keine Bedenken)
- Stellungnahme Sächsisches Oberbergamt vom 26.01.2020 (grundsätzlich keine Bedenken)
Schutzgut Naturhaushalt
- Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 18.02.2020 (Hinweise zum Regionalen Grünzug)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis Abt.3 Umwelt, Verkehr, Sicherheit und Stabsstelle Kreisentwicklung vom 26.02.2020 (Hinweise zu landwirtschaftlicher Tierhaltung, Arten- und Biotoppotential, ökologische Ausgleichsmaßnahmen)
Schutzgut Klima/ Luft
- Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 18.02.2020 (Hinweise zum Siedlungsklima)
Schutzgut Mensch
- Stellungnahme Landesdirektion Sachsen, Referat Raumordnung und Stadtentwicklung vom 18.02.2020 (Hinweise zu Schule und Sport)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis Abt.3 Umwelt, Verkehr, Sicherheit und Stabsstelle Kreisentwicklung vom 26.02.2020 (Hinweise des Gesundheitsdienstes zum Lärm-, Staub- und Immissionsschutz, Gleichstellung behinderter Menschen)
- Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 19.02.2020 (Hinweise zum Radonschutz)
Schutzgut Boden/ Wasser
- Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 18.02.2020 (Hinweise zum Hochwasser und Bodenschutz)
- Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis Abt.3 Umwelt, Verkehr, Sicherheit und Stabsstelle Kreisentwicklung vom 26.02.2020 (Hinweise zum Hochwasser, Bodenschutz, Niederschlagswasser und Regenrückhaltung)
- Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 19.02.2020 (Hinweis zu Hydrogeologie, Baugrund und Versickerung)
- Stellungnahme Stadt Chemnitz, Dezernat 6 vom 27.02.2020 (Auswirkungen Schutzgut Wasser und Hochwasserschutz)
- Stellungnahme Landesamt für Archäologie Sachsen vom 27.01.2020 (Hinweis zu Bodenfunden)
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 05/2020 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an c.lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 13.05.2020
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
- öffentliche Bekanntmachung der Auslegung Entwurf B-Plan Gruuna Schule hier
- Entwurf B-PLan Gruuna Schule – Planzeichnung hier
- Begründung zum Entwurf B-Plan Gruuna Schule hier
- Begründung Grünordnung + Eingriff Ausgleichsbilanzierung Entwurf B-Plan Gruuna Schule hier
- Bestandsplan Grünordnung Entwurf B-Plan Gruuna Schule hier
- Umweltbericht Entwurf B-Plan Gruuna Schule hier
- Umweltrelevante Stellungnahmen Entwurf B-Plan Gruuna Schule hier
abgeschlossene Verfahren der Bauleitplanung – die genehmigten Bebauungspläne finden Sie hier.
Die unten genannten Beteiligungen dienen lediglich zur Information über den Verfahrenablauf – die Beteiligungsverfahren sind inaktiv:
Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“
eingestellt am 14.04.2020 – nur informatorisch
Status des Beteiligungsverfahrens: beendet
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 26.03.2020 den Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Fassung vom 13.03.2020 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen:
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 05/2020 und hier wie folgt:
In der Zeit vom 27.04.2020 – 05.06.2020 wird der Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom 13.03.2020 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollten auf Grund der derzeit gültigen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses noch eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der oben genannten Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 04/2020 und hier wie folgt:
Neben der Einstellung auf der Homepage werden der der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben.
Die Mitteilung kann auch elektronisch an c.lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neukirchen, den 27.03.2020
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:
Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb.
eingestellt am 25.11.2019 – nur informatorisch
Status des Beteiligungsverfahrens: abgeschlossen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.10.2019 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“ in der Fassung vom 09.10.2019 mit Begründung und Bestands- und Konfliktanalyse zum Grünordnungsplan gebilligt. Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit statt:
In der Zeit vom 21.11.2019 – 21.12.2019 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchenin der Fassung vom 09.10.2019 mit Begründung und Bestands- und Konfliktanalyse zum Grünordnungsplan in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 11/2019 und zusätzlich hier wie folgt:
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Plan zum Vorentwurf hier
- Inhaltsverzeichnis Vorentwurf hier
- Begründung Vorentwurf hier
Alle im Inhaltsverzeichnis genannten Unterlagen zum Vorentwurf des B-Planes (Konzepte, umweltschutzrelevante Unterlagen, Stellungnahmen etc.) können in der Gemeindeverwaltung Neukirchen zu den o.g. Dienstzeiten eingesehen werden.
Entwurf des Bebauungsplanes “ Neue Grundschule Neukirchen“ in der Fassung vom 16.11.2018 der Gemeinde Neukirchen
eingestellt am 11.12.2018
Status des Beteiligungsverfahrens: abgeschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 28.11.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Fassung vom 16.11.2018 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.
In der Zeit vom 07.01.2019 – 15.02.2019 wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Fassung vom 16.11.2018 mit Begründung und Umweltbericht sowie den umweltbezogenen Stellungsnahmen in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienstzeiten:
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 12/2018 und hier wie folgt:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB im Internet hier sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes unter www.bauleitplanung.sachsen.de zugänglich gemacht.
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- B-Plan Entwurf hier
- B-Plan Entwurf -nur Planzeichnung hier
- Deckblatt zum Entwurf hier
- Begründung zum Entwurf hier
- umweltrelevante Stellungnahmen hier
- Anlage 1 – Untersuchung Standortalternativen hier
- Anlage 1 – Rücklauf STN – PV 09.02.2018 hier
- Anlage 1 – Rücklauf STN – LDS 13.02.2018 hier
Vorentwurf des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen
eingestellt am 10.07.2018 – nur informatorisch
Status des Beteiligungsverfahrens: abgeschlossen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.02.2018 die Aufstellung eines Bebauungsplans „Neue Grundschule Neukirchen“ beschlossen. Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit statt:
In der Zeit vom 23.07.2018 – 31.08.2018 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom 25.06.2018 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt 07/2018 und zusätzlich hier wie folgt:
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Plan zum Vorentwurf hier
- Deckblatt Vorentwurf hier
- Begründung Vorentwurf hier
- Anlage 1 – Untersuchung Standortalternativen hier
- Anlage 1 – Rücklauf STN – PV 09.02.2018 hier
- Anlage 1 – Rücklauf STN – LDS 13.02.2018 hier
2. Änderung des B-Planes „Wohngebiet Sorge“
aktualisiert am 12.09.2018
eingestellt am 13.02.2018
Status des Beteiligungsverfahrens: das Beteilungsverfahren ist beendet
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 29.08.2018 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Sorge“ in der Fassung vom August 2018 mit Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB i.V.m. §13b BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Die Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Sorge“ in der Fassung vom August 2018 mit Begründung wurde im Amtsblatt 09/2018 öffentlich bekannt gemacht:
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
Der Gemeinderat der Neukirchen hat am 31.01.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Erweiterung des Bebauungsplanes Sorgestraße“ im beschleunigten Verfahren und Einbeziehung von Außenbereichsflächen (§§ 13 a, 13 b BauGB) aufzustellen. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus Neukirchen, Zimmer 13 während der Dienststunden in der Zeit vom 26.02.2018 bis 09.03.2018 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift äußern.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 02/2018 und zusätzlich hier wie folgt:
Bekanntmachung hier als pdf zum Download.
B-Plan „Seniorenwohnanlage Neukirchen“ (im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i.V.m. § 13 b BauGB)
Verfahren zum Entwurf
eingestellt am 13.03.2018
Status des Beteiligungsverfahrens: abgeschlossen/inaktiv
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 28.02.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes „Seniorenwohnanlage Neukirchen“ in der Fassung vom 19.02.2018 mit Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.
Die Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Seniorenwohnanlage Neukirchen“ wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit hiermit bekannt gemacht:
Planzeichnung:
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Plan zum Entwurf hier
- Deckblatt Entwurf hier
- Begründung Entwurf hier
Geltungsbereich als Shape hier als zip
eingestellt am 08.11.2017
Status des Beteiligungsverfahren: inaktiv
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. hat in seiner Sitzung am 25.10.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Seniorenwohnanlage Neukirchen“ beschlossen.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 11/2017 und zusätzlich hier wie folgt:
Bekanntmachung hier als pdf zum Download
B-Plan „Gewerbegebiet Süd-West“
8. Änderung des B-Planes „Gewerbegebiet Süd-West“
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in der öffentlichen Sitzung am 29.03.2017 die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ beschlossen.
Folgende Änderungen sollen damit vorgenommen werden:
– Ausbildung des Kreuzungsbereiches S 239 (Stollberger Straße) – Straße Zum Gewerbepark in einen Kreisverkehr mit Anbindung der ehemaligen Forststraße (auch Rad-/Gehweg)
– Reduzierung der Baugrenzen zur Kleingartensparte von derzeit 30 m auf 10 m
– Anpassung der tatsächlichen Vermessung an den Bebauungsplan im Bereich des Wendehammers an der Südstraße
– Anpassung der Straßenbreite der Zufahrt von der Südstraße Richtung Auenblick zu weiteren Baugrundstücken von derzeit 3,0 m auf 5,50 m zzgl. 0,5 m Bankett
Verfahren zum Entwurf
Status des Beteiligungsverfahrens: abgeschlossen/inaktiv (eingestellt am 12.12.2017)
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 29.11.2017 den Entwurf zur 8.Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ in der Fassung vom 17.11.2017 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 8.Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit bekannt gemacht:
Planzeichnung:
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Plan zum Entwurf hier
- Deckblatt Entwurf hier
- Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf hier
- umweltrelevante Stellungnahmen hier
- B-Plan Gewerbegebiet 7.Änderung genehmigt hier
Geltungsbereich als Shape hier als zip
Verfahren zum Vorentwurf
Status des Beteiligungsverfahrens: abgeschlossen/inaktiv
Der Vorentwurf zur 8.Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ in der Fassung vom 31.05.2017 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird öffentlich ausgelegt:
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Plan zum Vorentwurf hier
- Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht hier
- Deckblatt Vorentwurf hier
Geltungsbereich als Shape hier als zip
B-Plan „Jahnstraße“
Hinweis: Der B-Plan Jahnstraße ist genehmigt – die Genehmigung ist hier zu finden.
Status des Verfahrens: abgeschlosse/inaktiv
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.04.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes „Eigenheimstandort Jahnstraße“ in der Fassung vom 05.04.2017 beschlossen und die Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen:
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Plan zum Entwurf hier
- Entwurf mit Begründung hier und Umweltbericht hier