Informationen aus den Ämtern

Hier erhalten Sie aktuelle Informationen aus den Ämtern und Einrichtungen der Gemeindeverwaltung Neukirchen.


Gemeindebibliothek Öffnungszeiten neu:

Montag: 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr


Bauamt

Lärmaktionsplanung

Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen/erzgeb. hat in seiner Sitzung am 27.06.2018 den folgenden Lärmaktionplan beschlossen – hier download als pdf.

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie informiert, dass zwischenzeitlich die Ergebnisse der Lärmkartierung 2017 über die Website des LfULG verfügbar sind.
Zum interaktiven Kartenservice IDA gelangen Sie über die Themenseite des LafULG: https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/25996.htm oder per Direktlink: https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/p/laerm?

Bitte beachten Sie, dass Sie sich zur Darstellung der Lärmkarten in die Karten hineinzoomen müssen. Die Lärmkarten für den Straßenverkehr werden ab einem Kartenmaßstab größer 1:20.000 und für den Fluglärm am Flughafen Leipzig-Halle ab einem Maßstab größer 1:200.000 angezeigt. Standardmäßig werden die Lärmkarten „Nacht“ mit dem Kartenhintergrund „Topographische Karte“ dargestellt. Über die Legende können Sie die Lärmkarten sowie den Kartenhintergrund ändern. Solange der benötigte Darstellungsmaßstab noch nicht erreicht ist, bleibt das entsprechende Thema in der Legende deaktiviert (grau).

Mittels der vorgenannten Kartenanwendung können Sie sich Lärmkarten als Bild oder PDF-Datei für einen beliebig wählbaren Kartenausschnitt im Maßstab Ihrer Wahl erzeugen. Nachdem Sie sich in den gewünschten Bildausschnitt gezoomt haben, aktivieren Sie bitte rechts neben „Zoome auf Ort“ das Feld „Kartenwerkzeuge einblenden“ und gelangen so zum Symbol „Karte drucken“ (=> siehe Grafik). Hier besteht die Möglichkeit voreingestellte Qualitätsstufen (höchste Auflösung: Plotter) , Blattmaßstäbe (A4/A3/A2) und Dateiformate auszuwählen, entsprechend wird dann eine druck und speicherbare Datei erzeugt.


Meldeamt

Stand: 25.05.2018

Hinweis zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Meldeamt

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verpflichtet bei der Erhebung personenbezogener Daten über den Umgang mit diesen Daten zu informieren. Das Einwohnermeldeamt gibt daher folgende Informationen für die Bürgerinnen und Bürger:

Hinweisblatt Meldeamt

Für alle Vermieter von Wohnungen

Entsprechend dem neuen Bundesmeldegesetz ist ab 01.11.2015 bei Abschluss eines Mietvertrages dem Mieter innerhalb von zwei Wochen eine sog. Wohnungsgeberbestätigung auszufüllen. Diese muss dem Meldeamt bei der Anmeldung vorgelegt werden.

Das Formular Wohnungsgeberbestätigung können Sie hier herunterladen.

Seit dem 1. September 2014 können Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online im Internet beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Voraussetzung hierfür sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät.

Alle weiteren Informationen dazu finden Sie im Flyer des BfJ.


Standesamt

Stand: 25.05.2018

Hinweis zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Standesamt

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verpflichtet bei der Erhebung personenbezogener Daten über den Umgang mit diesen Daten zu informieren. Das Standesamt gibt daher folgende Informationen für die Bürgerinnen und Bürger.

Hinweisblatt Standesamt


Kasse

Die SEPA-Bankverbindungen der Gemeindeverwaltung Neukirchen/Erzgeb. lauten wie folgt:

Erzgebirgssparkasse
IBAN: DE79 8705 4000 3588 0028 46
BIC: WELADED1STB

Deutsche Kreditbank AG
IBAN: DE97 1203 0000 0001 4288 46
BIC: BYLADEM1001

Gläubiger-Identifikationsnummer der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb.
DE57ZZZ00000366670