Bekanntmachungen

Gemeinderat

Sitzung des Gemeinderates

Sitzungen des Gemeinderates finden i.d.R. im monatlichen Turnus statt – jeden letzten Mittwoch im Monat um 19 Uhr im Sitzungszimmer, Rathaus Neukirchen, Hauptstraße 77, 09221 Neukirchen/Erzgeb.

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am 30.08.2023 um 19 Uhr im Zimmer 10 des Rathauses statt.

Die Bekanntmachung mit Tagesordnung der Gemeinderatssitzung finden Sie hier


Technischer Ausschuss

Zur Zeit keine Sitzung.

Verwaltungsausschuss

Tagesordnung der Sitzung des Verwaltungsausschusses

Zur Zeit keine Sitzung.


Ortschaftsrat Adorf

Die nächste Sitzung des Ortschaftsrates Adorf findet am Dienstag, den 19.09.2023 statt.
Die Themen der Sitzung finden Sie hier.


Sonstige Öffentliche Bekanntmachungen

Tierbestandsmeldung 2021

Als Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen sind Sie zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet.

Die Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK) finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachungen aus allen Verwaltungsbereichen

Bauamt

Öffentliche Auslegung zur Aufnahme von öffentlich gewidmeten Straßen, Wegen und Plätze in die Bestandsverzeichnisse der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. nach den §§ 53 und 54 SächsStrG

Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. hat in seiner Sitzung am 15.12.2021  beschlossen, das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. um folgende – bisher nicht im Straßenbestandsverzeichnis aufgeführte und bereits kraft Gesetzes öffentlich gewidmete und Straßen, Wege und Plätze – gemäß § 54 Abs. 1 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) sowie § 4 Satz 7 SächsStrG i. V. m. § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 2 ff. der Straßenbestandsverzeichnisverordnung (StraBeVerzVO) zu ergänzen.

Die vollständige Bekanntmachung mit allen betroffenen Gemeindestraßen, öffentliche Feld- und Waldwege und beschränkt öffentlichen Wege finden Sie hier.

Die Übersichtskarte zum Download finden Sie als jpg hier und als pdf hier


Kita.-Verwaltung

Meldeamt

Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Die Meldebehörden sind verpflichtet, dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im nächsten Jahr volljährig werden (Geburtsjahrgang 1999). Die Datenerhebung dient dazu, Adressen zu erhalten, um potentiellen Rekruten Informationsmaterial über die Streitkräfte zukommen zu lassen.

Den Betroffenen wird Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung zu diesem Zweck eingeräumt. Die Meldebehörde weist hiermit auf das Widerspruchsrecht hin.


Standesamt

Mit Wirkung zum 01.01.2012 wurden die beiden Standesamtsbezirke Neukirchen/Erzgeb. und Jahnsdorf/Erzgeb. zusammengelegt und zu einem gemeinsamen “Standesamtsbezirk Neukirchen/Erzgeb.” umgebildet.
Das bedeutet, dass die Gemeinde Jahnsdorf/Erzgeb. die Aufgaben im Personenstandswesen (Standesamt) per Zweckvereinbarung an die Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. übertragen hat.
Sämtliche Aufgaben im Personenstandswesen für beide Gemeinden werden seit 01.01.2012 durch die beiden Standesbeamten im Rathaus Neukirchen als Sitz des neu gebildeten Standesamtsbezirkes erledigt. Die bisherige Standesbeamtin aus Jahnsdorf wurde für den Standesamtsbezirk Neukirchen/Erzgeb. neu bestellt.
Das Standesamt ist zu den Öffnungszeiten in den gewohnten Räumen im Rathaus Neukirchen zu erreichen.


Verteilung des Amtsblattes

Unser Amtsblatt wird ab März 2015 durch die City-Post Hohenstein-Ernstthal GmbH & Co.KG verteilt. Es erscheint nunmehr erst 14 Tage nach unserer Gemeinderatssitzung und nicht wie gewohnt, in der darauffolgenden Woche.
Bitte beachten Sie auch, dass sich das Amtsblatt eventuell auch mit anderen Zeitschriften oder Werbung in Ihrem Briefkasten befinden kann.