Gemeindeorgane

“Gemeindeorgane” sind in der Bundesrepublik Deutschland der Oberbegriff für die in einer Gemeindeordnung eines Bundeslandes festgelegten Organe einer Kommune. Diese variieren von Bundesland zu Bundesland.

Gemäß Sächsischer Gemeindeordnung gehören zu den Organen der Gemeinde Neukirchen der Bürgermeister und der Gemeinderat.

Auf den weiterführenden Seiten können Sie sich ausführlich über die Aufgaben des Bürgermeisters und des Gemeinderates sowie die Zusammensetzung des Gemeinderates und der Ausschüsse informieren. Gleichzeitig erhalten Sie Informationen zum Ortschaftsrat Adorf.


Bürgermeister

Der Bürgermeister wird direkt von den Bürgern der Gemeinde und für eine Amtszeit von sieben Jahren gewählt. Er ist Vorsitzender des Gemeinderates, Leiter der Gemeindeverwaltung und vertritt die Gemeinde nach außen. Da die Gemeinde Neukirchen mehr als 5000 Einwohner hat, ist der Bürgermeister hauptamtlich tätig.

Bei der Bürgermeisterwahl am 28. Juni 2015 wurde Herr Sascha Thamm zum Bürgermeister gewählt.


Gemeinderat
Aufgaben des Gemeinderates:

Der Gemeinderat ist die gewählte Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde Neukirchen. Der Gemeinderat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Aufgaben übertragen hat. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister.

Der Gemeinderat entscheidet bzw. fasst die Beschlüsse über:
  1. die Bestellung der Mitglieder von Ausschüssen des Gemeinderates, der Stellvertreter des Bürgermeisters,
  2. die Übernahme freiwilliger Aufgaben,
  3. Satzungen, anderes Ortsrecht und Flächennutzungspläne,
  4. die Änderung des Gemeindegebietes,
  5. die Entscheidung über die Durchführung eines Bürgerentscheides oder die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens,
  6. die Regelung der allg. Rechtsverhältnisse der Gemeindebediensteten,
  7. die Übertragung von Aufgaben auf den Bürgermeister,
  8. die Verfügung von Gemeindevermögen, das für die Gemeinde von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist,
  9. Jahresrechnungen, Jahresabschlüsse,
  10. die allgemeine Festsetzung von Abgaben und Tarifen,
  11. den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss von Vergleichen, soweit sie für die Gemeinde von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sind,
  12. den Beitritt und Austritt zu und aus Zweckverbänden.

Die Aufzählung ist nicht abschließend.

Die Sitzungen des Gemeinderates Neukirchen finden regelmäßig jeden letzten Mittwoch eines Monats um 19:00 Uhr im Zimmer 10 des Rathauses Neukirchen statt. Die genauen Termine mit den jeweiligen Tagesordnungspunkten werden frist- und formgerecht in den Schaukästen der Gemeinde Neukirchen mit OT Adorf öffentlich bekannt gemacht.


Zusammensetzung nach der Gemeinderatswahl am 26.05.2019:

Gemeinderäte der CDU Fraktion:
Zimmermann, Matthias; Körner, Annette; Otto, Axel; Seidel, Tino

Gemeinderäte der SPD Fraktion:
Apostel, Marie-Luise

Gemeinderäte der Fraktion Die Linke:
Rupf, Jürgen; Tabbert, Angela

Gemeinderäte der Fraktion Freie Wähler Neukirchen-Adorf:
Beyer, Jürgen; Gorow-Richter, Agnes; Gränitz, Robert; Käbe, Marco; Weißenborn, Stephan; Strauch, Jens; Beckert, Jens Heino; Krahnert, Sven

Alternative für Deutschland – AfD
Pauksch, Tilo; Hampel, Steffen; Seifert, Wolfgang


Ausschüsse

Gemäß Sächsischer Gemeindeordnung kann der Gemeinderat bestimmen, dass bestimmte Aufgaben den beschließenden Ausschüssen zur dauernden Erledigung übertragen werden. Die Hauptsatzung der Gemeinde Neukirchen trifft hierzu folgende Regelungen.

Es werden zwei beschließende Ausschüsse gebildet:

  • Verwaltungsausschuss (neun Mitglieder und Bürgermeister als Vorsitzenden)
  • Technischer Ausschuss (neun Mitglieder und Bürgermeister als Vorsitzenden)

Die Mitglieder der Ausschüsse sowie deren Stellvertreter bestellt der Gemeinderat aus seiner Mitte.
Die Sitzungen des Technischen Ausschusses finden in der Regel jeden Monat statt, der Verwaltungsausschuss wird bei Bedarf einberufen.

Bitte beachten Sie die entsprechenden Bekanntmachungen!

Nachfolgend werden die einzelnen Ausschüsse näher erläutert.

Technischer Ausschuss
Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich des Technischen Ausschusses
  1. Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Vermessung),
  2. Versorgung und Entsorgung,
  3. Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Bauhof, Fuhrpark
  4. Verkehrswesen,
  5. Verkehrsrechtliche Anordnungen für dauerhafte Verkehrsbeschränkungen gem. § 45 StVO (insbesondere Abs. 1 bis 1 e), die im besonderen öffentlichen Interesse stehen
  6. Feuerlöschwesen sowie Katastrophen- und Zivilschutz (für den Ortsteil Adorf in Zusammenarbeit mit dem Ortschaftsrat Adorf, sofern es sich um Entscheidungen für den Erhalt der Freiwilligen Feuerwehr Adorf handelt),
  7. Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten,
  8. technische Verwaltung gemeindeeigener Gebäude,
  9. Sport-, Spiel-, Bade- und Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen,
  10. Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung einschließlich Baumschutz
Innerhalb dieses Geschäftskreises entscheidet der Technische Ausschuss über:
  1. die Erklärung des Einvernehmens der Gemeinde bei der Entscheidung über:
    a) die Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungssperre,
    b) die Zulassung von Ausnahmen und die Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes,
    c) gemeindliche Stellungnahmen zu Bauleitplanung Dritter
    d) Baumaßnahmen,
    e) Nutzungsänderungen von Grundstücken,
  2. die Stellungnahme der Gemeinde zu Bauanträgen,
  3. die Entscheidung über die Ausführung eines Bauvorhabens (Baubeschluss) und die Genehmigung der Bauunterlagen, die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung (Vergabebeschluss) sowie die Anerkennung der Schlussabrechnung (Abrechnungsbeschluss) bei voraussichtlichen bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten von nicht mehr als 50.000 € im Einzelfall,
  4. Anträge auf Zurückstellung von Baugesuchen,
  5. die Erteilung von Genehmigungen und Zwischenbescheiden für Vorhaben und Rechtsvorgänge nach dem zweiten Kapitel des Baugesetzbuches (Städtebauordnung),
  6. Baumfällanträge.
Mitglieder des Technischen AusschussesStellvertreter
Tino SeidelAnnette Körner
Sven KrahnertAgnes Gorow-Richter
Jens Heino Beckert Jürgen Beyer
Stephan Weißenborn Robert Gränitz
Marco KäbeWolfgang Seifert
Jürgen Rupf Angela Tabbert
Tilo Pauksch Marie-Luise Apostel
Sven StrauchSteffen Hampel
Matthias Zimmermann Axel Otto

Die Sitzungstermine und Bekanntmachungen für den Technischen Ausschuss finden Sie aktuell unter Bekanntmachungen.

Verwaltungsausschuss

Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsausschusses

  1. Schulangelegenheiten und Angelegenheiten nach dem Kindertagesstättengesetz,
  2. Finanz- und Haushaltswirtschaft einschließlich Abgabenangelegenheiten,
  3. Gesundheitsangelegenheiten,
  4. Marktangelegenheiten,
  5. Verwaltung der gemeindlichen Liegenschaften einschl. Waldbewirtschaftung, Jagd, Fischerei und Weide
  6. soziale und kulturelle Angelegenheiten,
  7. Mittelbewirtschaftung zur Förderung der Vereine und kulturellen Veranstaltungen,
  8. Angelegenheiten in Bezug auf sport und Jugendfragen
  9. Anregung und Mitwirkung an der Durchführung von Maßnahmen der Gemeinde auf dem Gebiet der Kultur und des Sozialwesens
  10. Unterstützung und Förderung der das Kultur- und Sozialwesen gestaltenden Kräfte.
Innerhalb dieses Geschäftsbereiches entscheidet der Verwaltungsausschuss über:
  1. die Bewilligung von nicht im Haushaltplan einzeln ausgewiesenen Zuschüssen von mehr als 5.000 €, aber nicht mehr als 10.000 € im Einzelfall,
  2. die Stundung von Forderungen von mehr als 2 Monaten bis zu 6 Monaten in unbeschränkter Höhe, von mehr als 6 Monaten und von mehr als 8.000 € bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 €,
  3. den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde oder die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der Gemeinde im Einzelfall mehr als 5.000 €, aber nicht mehr als 25.000 € beträgt,
  4. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen Vermögen bei einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von mehr als 10.000 €, aber nicht mehr als 25.000 € im Einzelfall,
  5. die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, wenn der Wert mehr als 5.000 €, aber nicht mehr als 25.000 € im Einzelfall beträgt,
  6. alle übrigen Angelegenheiten, für die nicht nach § 8 Abs. 1 der Technische Ausschuss zuständig ist.
Mitglieder des VerwaltungsausschussesStellvertreter
Annette KörnerTino Seidel
Axel OttoMatthias Zimmermann
Agnes Gorow-RichterSven Krahnert
Jürgen Beyer Jens Heino Beckert
Angela Tabbert Jürgen Rupf
Steffen Hampel Jens Strauch
Marie-Luise ApostelTilo Pauksch
Robert GränitzStephan Weißenborn
Wolfgang SeifertMarco Käbe

Die Sitzungstermine und Bekanntmachungen für den Verwaltungsausschuss finden Sie aktuell unter Bekanntmachungen.


Ortschaftsrat Adorf

Der Ortschaftsrat Adorf besteht nach der Wahl am 26.05.2019 aus 5 Mitgliedern. Zum ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher wurde Herr Bernd Bochmann bestellt.

Aufgaben des Ortschaftsrates:

Soweit nicht der Gemeinderat kraft Gesetzes zuständig ist und soweit es sich nicht um Aufgaben handelt, welche dem Bürgermeister obliegen, entscheidet der Ortschaftsrat im Rahmen der Haushaltmittel in folgenden Angelegenheiten:

  1. die Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der in Adorf gelegenen öffentlichen Einrichtungen mit Ausnahme von Schulen,
  2. die Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen einschl. deren Beleuchtungseinrichtungen,
  3. die Pflege des Ortsbildes sowie die Unterhaltung und Ausgestaltung der öffentlichen Park- und Grünanlagen,
  4. die Förderung von Vereinen in der Ortschaft,
  5. die Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums in der Ortschaft,
  6. die Information, Dokumentation und Repräsentation in Ortschaftsangelegenheiten.Zudem wurden dem Ortschaftsrat Adorf durch die Hauptsatzung folgende Aufgaben zur dauernden Erledigung übertragen:
  7. die Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens der Gemeinde über Bauvorhaben im Ortsteil Adorf gemäß BauGB,
  8. die Entscheidung über Baumfällanträge,
  9. die Koordinierung der Abwasserentsorgung und Planung und Umsetzung derselben,
  10. die Mitentscheidung über den Erhalt der Freiwilligen Feuerwehr Adorf in Zusammenarbeit mit dem Technischen Ausschuss.
Zusammensetzung des Ortschaftsrates:

CDU

  • Nowack, Wolfgang
  • Walther, Bernd

Kultur- und Heimatverein e.V.:

  • Bochmann, Bernd

Freie Wähler Neukirchen-Adorf e. V.

  • Beckert, Jens Heino
  • Bochmann, Rico

Die Sitzungen des Ortschaftsrates Adorf finden regelmäßig, meist einmal im Monat, montags 19:00 Uhr statt. Die genauen Termine werden rechtzeitig bekanntgemacht.


Im Aufbau: Jugendrat “JuRa” 

Der “JuRa” soll als ergänzendes Gremium in unserer Gemeinde aufgebaut werden. Es besteht die Möglichkeit, sich am Jugendrat zu beteiligen und aktiv an der Mitgestaltung unserer Gemeinde teilzunehmen. Der Jugendrat fungiert als demokratisches Gremium, das Raum für die Anliegen, Visionen und Projekte junger Menschen bietet.

Unsere Gemeinde entwickelt das Format ausgehend von der Sächsischen Gemeindeordnung § 47a. „Die Gemeinde soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.“ Seit 2022 ist unser Jugendclub JUZ wiederbelebt und wird personell betreut. Hier haben wir bereits einige Themenbereiche der dortigen Jugend aufgenommen und setzen diese gemeinsam um. Das sehen wir als einen Anfang. Bislang fehlt noch eine geeignete Möglichkeit den Kindern und Jugendlichen eine Plattform für die gezielte Kommunikation und das Vorantreiben eigener Vorhaben. Diese Lücke soll mit der Einführung und Begleitung des „JuRa“ geschlossen und als feste Instanz verstetigt werden.

Die Teilnahme am Jugendrat bietet folgende Möglichkeiten:

  1. Mitbestimmung: Die Jugendlichen haben die Gelegenheit, aktiv an Entscheidungen teilzunehmen, die ihre Generation betreffen.
  2. Projektgestaltung: Ideen für Projekte und Veranstaltungen können eingebracht werden, wobei Unterstützung bei der Umsetzung angeboten wird und Budget zur Verfügung steht.
  3. Netzwerken: Der Jugendrat fördert den Austausch unter engagierten Jugendlichen und bietet eine Plattform zum Vernetzen.
  4. Erfahrungen sammeln: Die Teilnahme am Jugendrat ermöglicht die Entwicklung von Fähigkeiten in den Bereichen Teamarbeit, Kommunikation und Projektmanagement.

Jugendliche ab 12 Jahren sind herzlich eingeladen, sich einzubringen. Wer interessiert ist, meldet sich am einfachsten an Jana Gratias (j.gratias@neukirchen-erzgebirge.de, 0173 3247032) oder fragt gern im JUZ.

Der Jugendrat bietet die Möglichkeit, aktiv zur Jugendvertretung beizutragen und eine lebendige Zukunft mitzugestalten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden ermutigt, ihre Meinungen und Ideen einzubringen, um gemeinsam positive Veränderungen zu bewirken.

Selbstverständlich werden sie inhaltlich und organisatorisch bei ihrer Arbeit begleitet. Unterstützende Angebote, um beispielsweise Organisations- und Präsentationsskills zu verbessen sowie in der Themenausarbeitung, finden ebenfalls statt.

Bei der Wahl zum Landtag am 01. September sollen alle Jugendlichen die Möglichkeit haben ihre eigenen Vertreter und Vertreterinnen wählen zu können.

Der Aufbau unseres Jugendrates wird mitfinanziert aus Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.