Europäischer Dorferneuerungspreis 2024

Wir freuen uns über Silber beim Europäischen Dorferneuerungspreis 2024

Europas Dörfer zeigen „Lust auf Zukunft“ – wir, die Gemeinden Neukirchen und Jahnsdorf im Erzgebirge, sind stolz auf unsere Silberauszeichnung beim 18. Europäischen Dorferneuerungspreis 2024.

Nach einer umfassenden Vor-Ort-Begutachtung von drei Personen aus Österreich, Slowenien und Deutschland, fand Anfang Juli die abschließende Bewertungssitzung durch eine 20-köpfige internationale Jury in Prag statt. Als Siegerin unter den 21 teilnehmenden Gemeinden wurde die tschechische Gemeinde Kostelní Lhota mit ihren 920 Einwohnern gekürt. Wir freuen uns sehr über unsere verdiente Silbermedaille.

In unserer Bewerbung haben wir das Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger hervorgehoben. „Als kommunale Verwaltungen stellen wir meist nur den Rahmen für einen lebenswerten Ort zur Verfügung, unterstützen zivilgesellschaftliche Initiativen sowie Ideen und setzen Vorschläge um. Wir bemühen uns, eine Ermöglichungskultur für unsere Einwohner zu schaffen“, betont Bürgermeister Sascha Thamm. Bürgermeister Albrecht Spindler ergänzt: „Die fachliche Einschätzung der Jury bietet uns wertvolle Anregungen für die Zukunft. Ein externer Blick ist immer hilfreich, um langfristige und zukunftsweisende Strategien zu entwickeln.“

Am 27. Mai 2024 bereiste die Jury innerhalb von 150 Minuten unsere beiden Gemeinden und erhielt einen umfassenden Einblick in unsere lokalen Besonderheiten, die wir unter fünf Leitprojekten zusammengefasst haben: Bildung, Demokratie und Beteiligung, Von Räumen zu Begegnungen, Netzwerk und Nachhaltigkeit.

Das Programm umfasste sechs Stationen, an denen die Jury die Möglichkeit hatte, unsere Projekte und die engagierten Akteure persönlich kennenzulernen. Die Jury-Bereisung hat uns erneut gezeigt, wie engagiert unsere Vereine und Initiativen sind. Alle waren hervorragend vorbereitet und haben einen bleibenden Eindruck hinterlassen. Wir sind sehr stolz und danken herzlich allen Mitwirkenden, die sich am Wettbewerbsprozess beteiligt haben. Die Preisverleihung findet vom 12. bis 14. September 2024 in Stadtschlaining, Österreich, statt. Diese mehrtägige Veranstaltung wird mit Exkursionen, Ausstellungen, Workshops und kulturellen Begegnungen zu einem großen europäischen Fest, bei dem die „Lust auf Zukunft“ in den verschiedensten Regionen Europas spürbar sein wird. Hierfür verlosen wir Teilnahmetickets und laden Sie herzlich zur Bewerbung bis zum 22.08.24 ein.

Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter des Gewinnspiels sind die Gemeinden Neukirchen und Jahnsdorf.

2. Diese Promotion steht in keiner Verbindung zu Meta, Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von ihnen gesponsert, unterstützt oder organisiert.

3. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist unentgeltlich.

4. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die Teilnehmer eine E-Mail mit einem Motivationsschreiben einreichen aus dem eindeutig hervorgeht, was die Person zur Teilnahme bewegt.

5. Andere Teilnahmemöglichkeiten bestehen nicht. Auch Privatnachrichten berechtigen nicht zur Teilnahme.

6. Per Losverfahren werden 5 Gewinner ermittelt. Die Teilnehmer erklären sich einverstanden, im Falle eines Gewinns per Facebook-Privatnachricht durch einen Mitarbeiter der Gemeinden kontaktiert zu werden.

7. Zu gewinnen ist eine kostenfreie Teilnahme an der Prämierungsfahrt im Rahmen des Europäischen Dorferneuerungspreises nach Stadtschlaining/ Österreich.

8. Die Gewinnauslosung erfolgt ab dem 24. August 2024. Die Gewinner werden nach Beendigung des Gewinnspiels per Mail kontaktiert und gebeten, innerhalb von 5 Tagen ihre Kontaktdaten und eine verbindliche Zusage an die Gemeinden zu übermitteln. Andernfalls geht der Gewinn an den nächsten ausgelosten Teilnehmer.

9. Die Gemeinden Neukirchen und Jahnsdorf behalten sich das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen, die gegen die Teilnahmebedingungen oder die guten Sitten verstoßen oder sonst in unfairer oder unlauterer Weise die Verlosung beeinflussen. Sie können den Wettbewerb ferner modifizieren, aussetzen oder beenden, soweit dies aufgrund höherer Gewalt oder äußerer, nicht von den Gemeinden zu beeinflussender Umstände erforderlich sein sollte, oder wenn nur so eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs gewährleistet werden kann.

10. Dem Teilnehmer stehen im Falle seiner Ausschließung aufgrund eines Verstoßes gegen anwendbares Recht oder diese Teilnahmebedingungen sowie im Falle einer Modifizierung, Aussetzung oder Beendigung des Wettbewerbs durch die Gemeinden keinerlei Ersatzansprüche zu.

11. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

12. Datenschutzerklärung: Mit Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die Gemeinden die von ihm angegebenen Daten für die Dauer der Aktion speichert. Die gespeicherten Daten werden nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.

Neukirchen/Jahnsdorf, Juli 2024