Bürgerinformationen

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„Politik die sich was traut“ – Neukirchen/Erzgebirge ist mit dabei

Jugendliche sind eine entscheidende Zielgruppe für die Weiterentwicklung einer Gemeinde, um Fachkräfte in der Region zu sichern, innovative Ideen zu entwickeln und nicht zuletzt auch als Nachwuchs für unsere Demokratie. In der neuen Jugend-entscheidet-Akademie der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung lernen Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen aus ganz Deutschland unterschiedliche Methoden kennen, junge Menschen an lokalpolitischen Entscheidungen zu beteiligen. Die Akademie besteht aus drei Elementen: Einer Auftaktkonferenz, der einjährigen Begleitung in der Praxis sowie Beratungs- und Vernetzungsangeboten. 35 Kommunen aus 12 Bundesländern haben sich für die Teilnahme an der Akademie qualifiziert, so auch Neukirchen/Erzgebirge.

Unser Bürgermeister Sascha Thamm ist begeistert: „Ich freue mich sehr, dass unsere Gemeinde für die Teilnahme an der Jugend-entscheidet-Akademie ausgewählt wurde. Carla Reinhardt, Leiterin unseres Jugendzentrums, und ich werden als Vertreter unserer Gemeinde die Angebote und Weiterbildungen wahrnehmen.“ Besonders das entstehende Netzwerk und der Austausch mit anderen Kommunen sehen die beiden als Mehrwert an. Los geht es mit der Auftaktveranstaltung vom 27. bis 29. September zum Bundesforum in Berlin. Unter der Überschrift „Stadt der Zukunft – Wie wollen wir gemeinsam vor Ort leben?“ erwartet unsere beiden Vertreter ein umfangreiches Programm aus Fachdiskussionen, interaktiven Workshops und prominent besetzten Diskussionspodien rund um das Thema Jugendbeteiligung. Zu den Gästen gehören Experten aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung. Gemeinsam mit Praktikern aus unterschiedlichen Städten und Gemeinden werden Ideen entwickelt, wie Jugendliche in die Stadtentwicklung und die Gestaltung des öffentlichen Raums einbezogen werden können.

Ein Jahr Begleitung in der Praxis

Mit der Teilnahme an der Jugend-entscheidet-Akademie werden die 35 Kommunen gleichzeitig Teil eines bundesweiten Netzwerks. Mit digitalen Workshops und Austauschformaten vertiefen sie über einen Zeitraum von 12 Monaten ihr Wissen und ihre Erfahrungen mit Jugendbeteiligung und in welchen Formen und Formaten sie diese vor Ort umsetzen können. Regionale Best-Practice-Treffen bieten die Möglichkeit, erfahrene Kommunen zu besuchen und sich mit Akteuren vor Ort auszutauschen. Auch über das Akademiejahr hinaus können die teilnehmenden Städte und Gemeinden dank weiterer Beratung durch die Hertie-Stiftung die erprobten Entscheidungsverfahren zur Jugendbeteiligung dauerhaft anwenden. Sie können zudem anknüpfen an die Erfahrungen von 25 Kommunen, die von der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung im Rahmen des Projekts „Jugend entscheidet“ bereits unterstützt wurden.


Der Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen hat uns folgende Übersichtskarte der Standorte Glascontainer zur Verfügung gestellt:

Die Karte außerdem hier als pdf.


Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb.

Festsetzung der Elternbeiträge für das Kalenderjahr 2022 für die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Gemeinde Neukirchen

Gemäß Anlage zu § 11 der Satzung der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. über die Betreuung der Kinder in Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Erhebung von Elternbeitragen (Kita-Satzung) vom 26.07.2018 ist in § 3 die Höhe der Elternbeiträge geregelt.

Durch diese öffentliche Bekanntmachung werden die Elternbeiträge für das Jahr 2022 in der Höhe des zuletzt im Jahr 2021 erteilten Bescheides festgesetzt.

Für die Gebührenpflichtigen (Sorgeberechtigten) treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid für das Kalenderjahr 2022 zugegangen wäre.

Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen (z. B. durch Anpassungen der Elternbeiträge durch die Gemeinde Neukirchen im laufenden Jahr 2022) oder persönlichen (z. B. durch Änderung der Betreuungszeiten, Änderungen der Geschwisterermäßigungen, Übernahme der Elternbeiträge durch das Referat Jugendhilfe) Gebührenpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht ein entsprechender schriftlicher Gebührenbescheid.

Die Gebührenpflichtigen werden gebeten, die für 2022 zu zahlenden Beträge zu den Fälligkeitsterminen (5. eines jeden Monats für den laufenden Monat), die sich aus dem letzten schriftlichen Gebührenbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankverbindungen zu überweisen oder einzuzahlen. Bei erteilten SEPA-Lastschriftaufträgen werden die Beträge zu den jeweiligen Fälligkeiten bis zum Widerruf abgebucht.

Die Bekanntmachung wurde im Amtsblatt Dezember 2021 veröffentlicht.


27.04.2021:
Geflügelpest – Aufhebung der Stallpflicht im Erzgebirgskreis

Die Stallpflicht von Geflügel wird ab sofort im gesamten Erzgebirgskreis aufgehoben. Dazu hat das Landratsamt Erzgebirgskreis eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.
Die Allgemeinverfügung „Vollzug des Tierseuchenrechts – hier: Aufhebung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel (ausgenommen Laufvögel) zum Schutz vor der Geflügelpest im Risikogebiet (gesamter Erzgebirgskreis) vom 29.03.2021“ wurde im Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 35/2021 vom 26.04.2021 unter www.erzgebirgskreis.de/bekanntmachungen veröffentlicht.

Die Aufstallpflicht galt bislang für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse.

Das Referat Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Erzgebirgskreises kommt zu der Einschätzung, dass die Gefahr der Einschleppung der Klassischen Geflügelpest sich deutlich reduziert hat. Die Fallzahlen bei Wildvögeln und vor allem die Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen sind in Deutschland rückläufig.

Die Gefahr einer Einschleppung der Geflügelpest in die Bestände war in den letzten Wochen sehr hoch und die Konsequenzen bei einem Ausbruch drastisch. So müsste bei einem positiven Fall der gesamte Bestand getötet werden.

Für eine effektive Seuchenbekämpfung ist die Kenntnis aller Geflügelhaltungen in dem betroffenen Gebiet essentiell. Eine grundsätzliche Verpflichtung zur Meldung besteht unabhängig von der Seuchenlage (§ 2 Geflügelpest-VO). Im Rahmen der Aufhebung der Aufstallungspflicht wird hiermit noch einmal nachdrücklich darauf hingewiesen.

Die Geflügelhalter sollten weiterhin wachsam sein. Das Hausgeflügel ist an Stellen zu füttern, die für Wildvögel unzugänglich sind. Bei erhöhten Verlusten oder einem starken Rückgang der Legeleistung, muss unverzüglich ein Tierarzt hinzugezogen werden.


Allgemeinverfügung des Landratsamtes Erzgebirgskreis zur Geflügelpest (Aviäre Influenza) verlängert

Das Landratsamt Erzgebirgskreis hat eine neue Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel (ausgenommen Laufvögel) erlassen. Diese dient zum Schutz vor der Geflügelpest und ist ab dem 02. März 2021 gültig.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 01. März 2021 im Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 17/2021 hier

Die Regelungen der bisherigen Allgemeinverfügung zur Geflügelpest werden mit Inkrafttreten der neuen Allgemeinverfügung bis 31. März 2021 verlängert.

Den Haltern von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Wachteln, Enten und Gänse, ausgenommen Laufvögel) in den ausgewiesenen Risikogebieten wird die Aufstallung der benannten Tiere angeordnet.

Folgende Orte bzw. Ortsteile des Erzgebirgskreises sind weiter als Risikogebiete klassifiziert, da hier Einzelbetriebe mit besonderer Bedeutung liegen:

– Neukirchen, Adorf, Jahnsdorf, Pfaffenhain, Leukersdorf, Seifersdorf, Ursprung, Lugau, Erlbach-Kirchberg, Niederdorf, Niederwürschnitz

Im gesamten Risikogebiet sind erhöhte über das normale Maß der Biosicherheitsmaßnahmen hinausgehende Schutzmaßnahmen notwendig und anzuordnen.

Der beste Schutz des Geflügels vor Infektionen wird durch die weitgehende Unterbindung von direkten und indirekten Kontakten zwischen Geflügel und Wildvögeln erreicht.

Aufgrund der Vielzahl an Befunden in Deutschland muss das Landratsamt Erzgebirgskreis in Verbindung mit der Entscheidung des Landestierseuchenbekämpfungszentrums und der Arbeitsgruppe HPAI von einem massiven Auftreten von HPAIV H5N8 im Wildvogelbestand in der Region ausgehen.

Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeit in Abhängigkeit von der Schwere der Zuwiderhandlung mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden (§ 32 Abs. 2 Nr. 4 TierGesG).


Neuer Abfallratgeber für den Erzgebirgskreis

Vom Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen ist ein neuer Abfallratgeber für den Erzgebirgskreis hier verfügbar.


Schiedsstelle Neukirchen

Die Schiedsstelle Neukirchen ist im Haus der Vereine, Chemnitzer Straße 28 in 09221 Neukirchen/Erzgeb. eingerichtet.

Friedensrichter der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. ist Herr Bodo von Wenckstern.

Die Schiedsstelle ist nur per Post oder per Mail zu erreichen.

Per Post:
Schiedsstelle der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb.
Friedensrichter – persönlich –
Hauptstraße 77
09221 Neukirchen/Erzgeb.

Die Post kann auch im Rathaus abgegeben werden. Sie wird dann in jedem Fall ungeöffnet an Herrn von Wenckstern weitergeleitet.

Per Mail: An gemeinde@neukirchen-erzgebirge.de mit der Bitte um Kontaktaufnahme und ohne Schilderung des Anliegens.


Hochwasserschutzmaßnahmen am Wasserschloß Klaffenbach

Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen informiert:

Die Vorbereitungen für die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz am Wasserschloss Klaffenbach (Stadt Chemnitz) haben begonnen. Derzeit wird die Baustellenzufahrt angelegt und das Baufeld freigemacht. Dafür müssen auf der Standfläche der künftigen Hochwasserschutzmauern und –deiche auch Bäume gefällt und Sträucher entfernt werden. Diese Arbeiten werden in der gesetzlich festgelegten Fällperiode bis Ende Februar durchgeführt.

Zeitgleich haben bereits die eigentlichen Bauarbeiten begonnen. Am rechten Ufer der Würschnitz werden auf dem Gelände der Festwiese sowie flussabwärts unterhalb der Zufahrt zum Schloß ein etwa 340 Meter langer Deich und 92 Meter Hochwasserschutzmauern errichtet. Der rund 300 Meter lange Deich am Mühlgraben auf dem Gelände des Golfplatzes ist für das Jahr 2019 geplant. Die geplanten Baukosten für die gesamte Maßnahme liegen bei rund 2,7 Millionen Euro, finanziert aus Mitteln des Bundes und des Freistaates Sachsen.

Umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe werden nach Fertigstellung der Hochwasserschutzanlage durchgeführt. So sind unter anderem die Umwandlung von intensiv genutzten Ackerflächen in Grünland und die Bepflanzung mit standortgerechten Gehölzen geplant.

Im Dezember 2016 wurde von der Landesdirektion Sachsen der Planfeststellungsbeschluss für die Maßnahmen in Klaffenbach erteilt und damit das Baurecht hergestellt. Danach erfolgte die Ausführungsplanung und die öffentliche Ausschreibung der Bauleistungen. Den Zuschlag erhielt die in Neukirchen ansässige Krause Hoch-, Tief- und Anlagenbau GmbH.

Die vollständige Medieninformation finden Sie hier.

Der Lageplan – Planübersicht aus der Ausführungsplanung – als pdf zum Download hier.