Bebauungsplanes Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ (Fassung vom April 2024)
Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ (Fassung vom April 2024)
Der am 24.04.2024 vom Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen als Satzung beschlossene Bebauungsplan Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) in der Fassung vom April 2024 wurde gemäß § 10 Abs. 2 BauGB mit der Verfügung des Landratsamtes des Erzgebirgskreises vom 18.07.2024 AZ.: 01619-2024-60 genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Alle Interessierten können den genehmigten Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung von diesem Tag an in der Gemeindeverwaltung Neukirchen, Hauptstraße 77, Zimmer 10 während der unten angegebenen Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten:
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
Gemäß §10a Abs.2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend hier eingestellt sowie im Zentralen Internetportal des Landes zugänglich gemacht
Auf die Vorschriften des §44 Abs.3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Nach § 215 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden unbeachtlich:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Neukirchen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Bekanntmachungsanordnung
Die Satzung gilt nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO sofern sie unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der gemäß der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat und
4. vor Ablauf der Jahresfrist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 und 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.
Sascha Thamm
Bürgermeister
Die Erteilung der Genehmigung wurde im Amtsblatt 08/2024 ortsüblich bekannt gemacht. Zusätzlich erfolgt die Bekanntmachung hier:
Alle Unterlagen zum genehmigten B-Plan Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ zum Download:
Bekanntmachung der Genehmigung
vollständige Planzeichnung als Satzung mit Verfahrensvermerken
Begründung
Anlage 1 Artenschutz
Anlage 2 Landwirtschaftliches Nutzungskonzept
Anlage 3 zusammenfassende Erklärung
Bebauungsplan 2. Änderung des Bebauungsplanes „KVA Kompostier- und Verwertungsgesellschaft mbH Adorf“ der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom 10.08.2022
Bekanntmachung der Gemeinde Neukirchen zur Genehmigung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „KVA Kompostier- und Verwertungsgesellschaft mbH Adorf“
Das Landratsamt des Erzgebirgskreises hat die vom Gemeinderat in der Sitzung am 28.06.2023 beschlossene 2. Änderung des Bebauungsplanes „KVA Kompostier- und Verwertungsgesellschaft mbH Adorf“ der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom 10.08.2022, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), mit Bescheid vom 02.01.2024, AZ: 02964-2023-60 nach § 10 Abs. 2 BauGB gültiger Fassung genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Alle Interessierten können die genehmigte 2. Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung, Umweltbericht u. der zusammenfassenden Erklärung von diesem Tag an in der Gemeindeverwaltung Neukirchen, Hauptstraße 77, Zimmer 13 während der unten angegebenen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Montag 07:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird die in Kraft getretene 2. Änderung des Bebauungsplanes mit der Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung auch in das Internet eingestellt (www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Bauleitplanung: genehmigte Bebauungspläne) sowie im Zentralen Internetportal des Landes (www.bauleitplanung.sachsen.de) zugänglich gemacht.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Sascha Thamm
Bürgermeister
Die Erteilung der Genehmigung wurde im Amtsblatt 02/2024 ortsüblich bekannt gemacht. Zusätzlich erfolgt die Bekanntmachung hier:
Alle Unterlagen zur genehmigten 2. Änderung B-Plan KVA zum Download:
- Bekanntmachung der Genehmigung
- vollständige Planzeichnung als Satzung
- vollständige Planzeichnung mit Verfahrensvermerken
- Begründung/zusammenfassende Erklärung
B-Plan 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ der Gemeinde Neukirchen
Bekanntmachung der Gemeinde Neukirchen zur Genehmigung der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“
Das Landratsamt des Erzgebirgskreises hat die vom Gemeinderat in der Sitzung am 29.09.2021 beschlossene 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom September 2021, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), mit Bescheid vom 09.03.2022 AZ: 03962-2021-60 nach § 10 Abs. 2 BauGB gültiger Fassung genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde im Amtsblatt 05/2022 bekannt gemacht.
Die 9. Änderung des Bebauungsplanes tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Alle Interessierten können die genehmigte 9. Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung von diesem Tag an in der Gemeindeverwaltung Neukirchen, Hauptstraße 77, Zimmer 14 während der unten angegebenen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten:
Montag 07.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Dienstag 07.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Freitag 07.00 – 13.00 Uhr
Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird die in Kraft getretene 9. Änderung des Bebauungsplanes mit der Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch in das Internet eingestellt
(https://neukirchen-erzgebirge.de/wordpress/rathaus/buergerservice/satzungen/bauleitplanung/bebauungsplaene) sowie im Zentralen Internetportal des Landes (www.bauleitplanung.sachsen.de) zugänglich gemacht.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
– eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
– eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans
und des Flächennutzungsplanes und
– nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Sascha Thamm
Bürgermeister
Planzeichnung B-Plan:
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung Amtsblatt hier
- Deckblatt zur Satzung hier
- Plan zur Satzung hier
- Begründung mit Umweltbericht hier
- zusammenfassende Erklärung hier
B-Plan „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“
Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplanes „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“
Das Landratsamt des Erzgebirgskreises hat die vom Gemeinderat in der Sitzung am 27.01.2021 beschlossene Satzung des Bebauungsplans „Photovoltaik Lehmgrube Neukirchen“ der Gemeinde Neukirchen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit Bescheid vom 25.05.2021, AZ: 00820-2021-60 nach § 10 Abs.2 BauGB in der derzeit gültigen Fassung genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit zusätzlich wie folgt bekannt gemacht:
.
Die Satzung des Bebauungsplans tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs.3 BauGB in Kraft.
Alle Interessierten können den genehmigten Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung von diesem Tag an in der Gemeindeverwaltung Neukirchen, Hauptstraße 77, Zimmer 14 während der unten angegebenen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uh
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
Gemäß § 10a Abs.2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch in das Internet ein-gestellt (www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen) sowie im Zentralen Internetportal des Landes (www.bauleitplanung.sachsen.de) zugänglich gemacht.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs.3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vor-schriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Sascha Thamm
Bürgermeister
Die Genehmigung wurde im Amtblatt 07/2021 öffentlich bekannt gemacht.
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- zusammenfassende Erklärung hier
- Begründung hier
- vollständiger Plan mit Satzung hier
1. Änderung B-Plan „Neue Grundschule Neukirchen“
Bekanntmachung der Genehmigung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. hat in seiner Sitzung am 01.10.2020 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ der Gemeinde Neukirchen beschlossen. Die Genehmigung wurde mit Bescheid vom 14.01.2021 durch das Landratsamt des Erzgebirgskreises erteilt und im Amtsblatt 02/2021 öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs.3 BauGB in Kraft.
Der Inhalt der Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich hier im Internet bereitgestellt:
Planzeichnung B-Plan
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Deckblatt zur Satzung hier
- Plan zur Satzung hier
- Begründung hier
- zusammenfassende Erklärung hier
- Anlage 1 – Schallimmisionsprognose hier
Aufhebung B-Plan „Dorfgebiet Leukersdorfer Straße“
Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung zur Aufhebung des Bebauungsplans „Dorfgebiet Leukersdorfer Straße“ der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom 27.07.2020
Das Landratsamt des Erzgebirgskreises hat die vom Gemeinderat in der Sitzung am 29.07.2020 beschlossene Aufhebung des Bebauungsplans „Dorfgebiet Leukersdorfer Straße“ der Gemeinde Neukirchen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit Bescheid vom 08.12.2020, AZ: 03169-20-60 nach § 10 Abs.2 BauGB in der derzeit gültigen Fassung genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wurde im Amtsblatt 01/2021 bekannt gemacht.
Der Inhalt der Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich hier im Internet bereitgestellt.
Die Aufhebung des Bebauungsplans tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs.3 BauGB in Kraft.
Alle Interessierten können den genehmigten Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung von diesem Tag an in der Gemeindeverwaltung Neukirchen, Hauptstraße 77, Zimmer 14 während der unten angegebenen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Montag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12:00 und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
Gemäß § 10a Abs.2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch in das Internet ein-gestellt (www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen) sowie im Zentralen Internetportal des Landes (www.bauleitplanung.sachsen.de) zugänglich gemacht.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs.3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vor-schriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Sascha Thamm
Bürgermeister
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- genehmigte Satzung hier
- Begründung mit Umweltbericht hier
- zusammenfassende Erklärung hier
B-Plan „Gruuna Schule Neukirchen“
Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung zum Bebauungsplan „Gruuna Schule Neukirchen“ der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom 29.06.2020
Das Landratsamt des Erzgebirgskreises hat den vom Gemeinderat in der Sitzung am 01.07.2020 beschlossenen Bebauungsplan „Gruuna Schule Neukirchen“ der Gemeinde Neukirchen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit Bescheid vom 03.11.2020, AZ: 02716-20-60 nach § 10 Abs.2 BauGB in der derzeit gültigen Fassung mit einer Auflage genehmigt. Die Auflage wurde redaktionell erfüllt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Die Erteilung der Genehmigung wurde im Amtsblatt 12/2020 bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs.3 BauGB in Kraft. Der Inhalt der Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich hier im Internet bereitgestellt:
Planzeichnung – B-Plan (Ausschnitt)
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Plan zur Satzung hier
- Begründung hier
- zusammenfassende Erklärung hier
B-Plan „Neue Grundschule Neukirchen“
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. hat in seiner Sitzung am 27.02.2019 die Satzung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ der Gemeinde Neukirchen beschlossen. Die Satzung wurde mit Bescheid vom 29.05.2019 durch das Landratsamt des Erzgebirgskreises genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde im Amtsblatt 08/2019 bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs.3 BauGB in Kraft. Der Inhalt der Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich hier im Internet bereitgestellt:
Planzeichnung B-Plan
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Deckblatt zur Satzung hier
- Plan zur Satzung hier
- Begründung hier
- Geltungsbereich Satzung als zip hier
- Anlage 1_2018-02-09_Untersuchung Standortalternativen hier
- Anlage 1_Rücklauf_2018-02-09_STN PV hier
- Anlage 1_Rücklauf_2018-02-13_STN LDS hier
- zusammenfassende Erklärung hier
B-Plan „Wohngebiet Sorge“ – 2. Änderung
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. hat in seiner Sitzung am 28.11.2018 die Satzung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Sorge“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen in der Fassung vom November 2018, beschlossen.
Die Satzung wurde mit Verfügung des Landratsamtes Erzgebirgskreis vom 18.03.2019 genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wurde im Amtsblatt 04/2019 bekannt gemacht und tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Die Planunterlagen sind für jedermann entsprechend der Bekanntmachung einzusehen und werden zusätzlich hier im Internet bereitgestellt:
Planzeichnung B-Plan
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
B-Plan „Seniorenwohnanlage Neukirchen“ der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. vom 18.05.2018
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. hat in seiner Sitzung am 30.05.2018 die Satzung des Bebauungsplanes „Seniorenwohnanlage Neukirchen“ der Gemeinde Neukirchen beschlossen. Die Satzung wurde mit Bescheid vom 01.08.2018 durch das Landratsamt des Erzgebirgskreises genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde im Amtsblatt 09/2018 bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs.3 BauGB in Kraft. Der Inhalt der Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich hier im Internet bereitgestellt:
Planzeichnung B-Plan
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Deckblatt zur Satzung hier
- Plan zur Satzung hier
- Begründung hier
- Geltungsbereich Satzung als zip hier
B-Plan „Gewerbegebiet Süd-West“ der Gemeinde Neukirchen – 8. Änderung in der Fassung vom 19.02.2018
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. hat in seiner Sitzung am 28.02.2018 die Satzung zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ der Gemeinde Neukirchen beschlossen. Die Satzung wurde mit Datum vom 29.05.2018 durch das Landratsamt des Erzgebirgskreises genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde im Amtsblatt 07/2018 bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs.3 BauGB in Kraft. Der Inhalt der Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich hier im Internet bereitgestellt:
Planzeichnung B-Plan:
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Deckblatt zur Satzung hier
- Plan zur Satzung hier
- Begründung mit Umweltbericht hier
- zusammenfassende Erklärung hier
B-Plan „Eigenheimstandort Jahnstraße“ der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb.
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. hat in seiner Sitzung am 26.07.2017 die Satzung des Bebauungsplanes „Eigenheimstandort Jahnstraße“ beschlossen. Die Satzung wurde mit Datum vom 23.10.2017 durch das LRA Erzgebirgskreis genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde im Amtsblatt 02/2018 bekannt gemacht. Die Satzung des Bebauungsplanes tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich hier im Internet bereitgestellt:
B-Plan:
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- B-Plan hier
- Begründung hier und Umweltbericht hier
- zusammenfassende Erklärung hier
B-Plan „Wohngebiet Flurstück Nr. 255/82“, Gemarkung Adorf
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.03.2017 die Satzung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Flurstück Nr. 255/82, Gemarkung Adorf“ der Gemeinde Neukirchen beschlossen. Die Satzung wurde mit Datum vom 29.06.2017 durch das LRA Erzgebirgskreis genehmigt und im Amtsblatt August 2017 vom 09.08.2017 bekannt gemacht. Zusätzlich wird der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen zusätzlich hier im Internet bereitgestellt.
Die Satzung des Bebauungsplanes tritt mit der Bekanntmachung in Kraft:
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Deckblatt zur Satzung hier
- Plan zur Satzung hier
- Begründung mit Umweltbericht hier
- zusammenfassende Erklärung hier
B-Plan „Forststraße“ Neukirchen (5. Änderung)
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.04.2017 die Satzung der 5. Änderung des Bebauungsplanes „An der Forststraße“ beschlossen. Die Satzung wurde mit Datum vom 27.06.2017 durch das LRA Erzgebirgskreis genehmigt und im Amtsblatt Juli 2017 vom 12.07.2017 bekannt gemacht. Zusätzlich wird der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen zusätzlich hier im Internet bereitgestellt.
Die Satzung des Bebauungsplanes tritt mit der Bekanntmachung in Kraft:
B-Plan:
Unterlagen als pdf-Dateien zum Downloaden:
- öffentliche Bekanntmachung hier
- Plan zur Satzung hier
- Begründung hier und Umweltbericht hier
- zusammenfassende Erklärung hier